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01.04.2003
- kein Aprilscherz -
Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol zum Landeshundegesetz NRW
Wir erinnern uns: Zur Landeshundeverordnung wurde damals die Landesdatenschutzbeauftragte im Vorfeld übergangen, wie auch alle anderen tatsächlichen Fachkundigen, inklusive der Rechtsexperten. Entsprechend viel datenschutzrechtlicher (und anderer) Pfusch fand sich dann auch in der LHV NRW.
Siehe:
Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten zur LHV NRW
Diesmal hat man immerhin einige Hinweise der Landesdatenschutzbeauftragten im Landeshundegesetz NRW berücksichtigt.
Einige.
Natürlich nicht alle.
Siehe unten.
Viele weitere hochinteressante Informationen für mündige Bürger finden sich auf den Webseiten der Landesdatenschutzbeauftragten NRW, seit 01.01.2002 übrigens zugleich Beauftragte für das Recht auf Information:
Landesdatenschutzbeauftragte NRW / Beauftragte für das Recht auf Information
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