22. Juni 2010
Update Thüringen
-> Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber stellt Gesetzentwurf vor
erstmals Rasseliste mit den Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, verbunden mit einer Erlaubnispflicht (Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung, Sachkundeprüfung) und Haltungsauflagen (ausbruchssichere Unterbringung, Warnschild, Kennzeichnungspflicht, Leinenpflicht) sowie Kastrationspflicht.
"Ein Maulkorbzwang wurde auf Wunsch des Agrarministeriums aus dem Entwurf gestrichen. Eine Versicherungspflicht für alle Hunde lehnt wiederum das Innenministerium ab. " (Quelle: -> Ostthüringer Zeitung 22.06.2010)
-> Beissstatistik Thüringen 2009
28. April 2010
Aus leider immer wieder gegebenem Anlaß senden wir seit über 10 Jahren gebetsmühlenartig dieselbe Botschaft (Warum können Hunde lernen, diese Gesellschaft aber anscheinend nicht?):
Laßt Hunde und kleine Kinder nie ohne Aufsicht.
Bringt Hunden und Kindern den korrekten Umgang miteinander bei.
Behandelt Hunde artgerecht.
Lernt und sprecht ihre Sprache - umgekehrt geht das nicht.
Respektiert und erfüllt ihre Bedürfnisse.
Fördert nicht unangemessen ihren Beutetrieb.
Und hört endlich auf, allein menschliches, gesellschaftliches und vor allem politisches Versagen mit der Verfemung einzelner Hunderassen zu verschleiern. Denn solange man sich auf die "Kampfhunde"-Hysterie konzentriert, sterben weiter Kinder durch unsachgemäßen Umgang mit Hunden aller Rassen.
Laßt Euch nicht länger von Politik und Teilen der Medien das Hirn mit "Kampfhunde"-Populismen zukleistern.
Überlasst nicht länger den gesamten Raum gesellschaftlicher Diskussion dem Popanz "Kampfhunde".
Laßt das Lügen. Und hört vor allem auf, Euch selbst zu belügen.
Fangt endlich an zu lernen.
Laßt uns endlich über das sprechen, was wirklich zählt:
Kinder, Hunde - und unsere Verantwortung.
-> zum Interview mit Günter Bloch in der Frankfurter Rundschau (28.04.10).
-> zum Artikel in der Süddeutschen mit Dorit Feddersen Petersen (27.04.10).
Mehr zum Thema, Hilfe & Rat auf der -> Kinder und Hunde-Seite.
14. April 2010
Hui Wäller! Ein Grund mehr (von mindestens tausend) den Westerwald zu lieben:
"Kreis verdonnert Hundehalter zum Gassigehen
Westerwaldkreis - Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat einem Hundehalter mittels tierschutzrechtlicher Verfügung vorgeschrieben, seinen beiden Riesenschnauzern täglich mindestens ein Stunde Auslauf außerhalb des Zwingers zu ermöglichen. Die gesunden, temperamentvollen Tiere werden in Einzelzwingern gehalten und nach Aussage von Zeugen allenfalls sporadisch ausgeführt.
Für Hunde als bewegungsbedürftige Rudeltiere so heißt es in der Begründung zu dem Bescheid - ist die Zwingerhaltung nur akzeptabel, wenn sie durch Phasen ausgiebiger Bewegung und Beschäftigung unterbrochen wird. Ein andauernder Aufenthalt im Zwinger beeinträchtige nicht nur in erheblichem Maße das Wohlbefinden der Tiere, sondern könne auch infolge Bewegungsmangel zu Stoffwechselstörungen und Schädigungen des Bewegungsapparates führen. Die Monotonie dieser Haltungsform begünstige darüber hinaus die Entstehung von Verhaltensstörungen bis hin zur Aggressivität.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld von 1000 Euro festgesetzt. Der Hundehalter kann innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Verfügung einlegen, allerdings hätte dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, da im Interesse des Tierschutzes die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung angeordnet wurde. Gegen den Sofortvollzug bleibt dem Halter nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wo im Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit entschieden wird...."
-> vollständigen Arrtikel lesen: Rhein Zeitung 14. April 2010
Und wir gehen jetzt besser schnell Gassi, sonst wird`s teuer ;-)
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23. März 2010
Berlin: Komplette Beisstatistik Berlin 2009
Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 16 / 14 125, 15. Wahlperiode
Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis90/Die Grünen) vom 11. Februar 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2010) und Antwort Hundebisse 2009 (pdf)
10. März 2010
Berlin: Beißstatistik 2009
"Der Berliner Senat hat am Mittwoch seine "Hundebeißstatistik" für das Jahr 2009 veröffentlicht. Diese besagt, dass sowohl die Zahl der Angriffe von Hunden auf Menschen als auch die der Kämpfe von Hunden untereinander stark abgenommen hat.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit beantwortete damit eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Grüne). Laut dem Bericht wurden 478 Menschen im Jahr 2009 von Hunden gebissen oder "gefahrdrohend angesprungen". 2008 waren es mit 716 noch deutlich mehr Fälle. Bei Kämpfen untereinander bissen sich die Vierbeiner im Jahr 2009 418 Mal blutig (2008: 514 Fälle).
Trotz der positiven Entwicklung hat die Hauptstadt allerdings ein gewaltiges Problem mit ihren Hunden. Evamarie König, Sprecherin des Tieramts Berlin, sagte: "Bei uns werden so viele Hunde wie noch nie abgeladen, wir bleiben auf den armen Tieren sitzen." Manche Rassehunde, die auf einer Verbotsliste des Senats für Kampfhunde stehen, "versauern über Jahre, obwohl sie völlig unauffällig sind"."
-> vollständiger Artikel: Morgenpost 10.03.2010
05. Feb
ruar 2010
Halt! Stop! Alles mal herhören!

Österreichs gefährlichste Hunderassen:
--> Sehen, Lesen, Staunen im Kurier vom 05.02.2010
30. Dezember 2009
sehr lesenswerter Artikel in der -> NZZ:
"Weiterhin gefährliche Hunde trotz 18 Jahren Verbot
Wenig ermutigende Erfahrungen mit dem Bann von Kampfhunden in Grossbritannien
Während in der Schweiz Verbote von Kampfhunden neu eingeführt werden, hat Grossbritannien damit 18 Jahre Erfahrung. Die Zahl illegaler Hunde ist trotzdem hoch. Tödliche Angriffe auf Kinder kommen weiterhin vor....
...Im Mai 1991 war es zu einer ähnlichen Tragödie gekommen. Ein sechsjähriges Mädchen wurde in Bradford von einem Kampfhund schwer verletzt. Auch damals war Grossbritannien von einer Rezession getroffen, die Stimmung war schlecht, und die Medien hetzten gegen die «killer dogs». Der damalige konservative Premierminister John Major sah sich am Tag darauf genötigt,...
...In Grossbritannien haben die Massnahmen indes während der langen Zeit nicht allzu viel bewirkt. Laut Schätzung des britischen Hundeschützer-Vereins (Kennel Club) gibt es heute weiterhin Tausende von verbotenen Kampfhunden in Grossbritannien. Die Tiere können problemlos im Internet zu Preisen von rund 250 Pfund (340 Franken) gekauft werden. Die Zahl der Angriffe von Hunden auf Menschen hat laut dem Club nicht abgenommen, die Hospitalisierungen nach Hundebissen haben sich gar verdoppelt..."
-> zum vollständigen Artikel in der Neuen Züricher Zeitung vom 29.12.2009
16. Dezember 2009
Bremen: " Beweislast nun bei Hundehaltern
...Die Beweislast wird umgekehrt: Wenn nach behördlicher Prüfung der Verdacht bleibt, dass es sich bei einem Tier um eine Kampfhund-Kreuzung handelt, muss künftig der Halter nachweisen, dass dies nicht zutreffend ist. Eine Gesetzesänderung mit diesem Kern hat gestern die Bürgerschaft beschlossen.
...Die FDP-Fraktion hatte für den Landtag einen eigenen Antrag vorbereitet, der allerdings keine Mehrheit im Hohen Haus fand. Die Liberalen verwiesen auf eine Untersuchung, wonach sich 'die meisten Vorfälle mit Hunden ereignen, die nicht zu den sogenannten Kampfhundrassen zählen'. Demnach sollte das Halten dieser Tiere nicht grundsätzlich verboten werden..."
vollständigen Artikel von Wigbert Gerling lesen: -> Weser-Kurier
26. Oktober 2009
Bremen: Statistik Hundebisse, Senat berät über Hundegesetz
"Senat berät neues Gesetz für Hundehalter
Von Carina Endell
Bremen. Seit 2001 gibt es in Bremen ein Gesetz für Hundehalter. Dieses läuft zum Ende des Jahres aus. Deshalb berät der Senat in der kommenden Woche, welche Regeln künftig gelten sollen. Aus diesem Grund wurde ein Bericht darüber verfasst, wie häufig Hunde in den vergangenen zehn Jahren andere Hunde oder Menschen gebissen haben...."
-> Weiterlesen / zum vollständigen Artikel: Weserkurier 26.10.2009
Eine im Sinne des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 16. März 2004 praktisch nicht aussagefähige Statistik über Hundebisse in Bremen 1998 - 2008 findet sich hier:
>> Bremer Senat: Beißvorfälle Land Bremen 1998 - 2008
20. Oktober 2009
Schleswig-Holstein: Rasseliste soll laut Koalitionsvertrag abgeschafft werden
-> nachzulesen auf Seite 48 unten des Koalitionsvertrages CDU / FDP
Von hier aus ein Dank an Heiner Garg und Dominik Völk.
Manchmal, selten, werden Versprechen tatsächlich gehalten. In NRW war dies sowohl bei CDU als auch bei der FDP leider nicht der Fall.
Schweiz: Hundebissstatistik 2008 : keine Veränderungen zu 2007
Pressemitteilung des Schweizer Bundesamtes für Veterinärwesen 10/09:
Bern, 15.10.2009 - 2567 Hundebisse beim Menschen wurden 2008 in der Schweiz gemeldet. Diese Zahl ist vergleichbar mit jener von 2007 - damals waren es 2678 Meldungen. Die am Donnerstag vom Bundesamt für Veterinärwesen und der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte veröffentlichte Statistik 2008 zeigt keine Veränderungen gegenüber 2007: die Zahl der Meldungen ist gleich geblieben, über 200 Hundetypen waren in Vorfälle verwickelt und Kinder sind stärker betroffen als Erwachsene.
Mit 4796 Meldungen insgesamt, wovon 2567 Meldungen Vorfälle beim Menschen, 1663 Vorfälle beim Tier und 384 übermässig aggressive Hunde betreffen und 182 nicht auswertbar waren, sind die Daten von 2008 mit jenen von 2007 vergleichbar. Mehr als 200 Hundetypen waren in Vorfälle verwickelt, wovon bei 61 Typen mehr als 9 Meldungen vorlagen. Die häufigsten Hundetypen wie die Schäferhunde oder die Terrier wurden auch am häufigsten gemeldet.
Kinder sind besonders betroffen. Sie werden häufiger gebissen und die Bisse sind gravierender als bei Erwachsenen : die Hälfte der Bisse bei Kindern unter 10 Jahren betreffen Hals oder Kopf. Jeder vierte Biss bei Kindern wird von kleinen Hunden verursacht. Dies zeigt, dass auch Haltende von kleinen Hunden aufmerksam sein und ihre Tiere unter Kontrolle haben müssen.
Beissvorfälle und übermässig aggressives Verhalten von Hunden wird seit 2006 von Ärztinnen und Ärzten, von Tierärztinnen und Tierärzten und von Hundetrainerinnen und Hundetrainern gemeldet. Die Meldungen erlauben es den Veterinärbehörden, Probleme rasch zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu treffen.
Bundesamt für Veterinärwesen und Vereinigung der Schweizer Kantonstierärtzinnen und Kantonstierärzte
Adresse für Rückfragen:
Marcel Falk, Kommunikation, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96
Herausgeber:
Bundesamt für Veterinärwesen
Internet: http://www.bvet.admin.ch
-> zur vollständigen Statistik der Schweiz Beissunfälle 2008
24. September 2009
Sachsen-Anhalt: Zweifel am neuen Hundegesetz
"Beim im März verabschiedeten Kampfhundegesetz sind die Schonfristen ausgelaufen
Kaum einer geht zum Hundetest: Behörden drohen mit Sicherstellung
Seit März dieses Jahres ist das Halten von gefährlichen Hunden in Sachsen-Anhalt durch das sogenannte Kampfhundegesetz reglementiert. Doch der überwiegende Teil von Kampfhundehaltern hat entgegen den Forderungen bislang keinen Wesenstest für ihre Hunde nachgewiesen. Ordnungsämter drohen nun mit dem Entzug der Hunde....
...Doch zunächst zum Test : Der kostet knapp 400 Euro. " Etwa 20 Tierärzte haben landesweit in Abstimmung mit dem Innenministerium eine spezielle Schulung absolviert, die sie zur Abnahme des Wesenstestes berechtigt ", sagt Klaus Kutschmann, Vizepräsident der Landestierärztekammer. Vielfach müssen die Hundehalter weite Wege in Kauf nehmen, um zu einem vom Land bestellten Tierarzt zu kommen. Vor allem im Süden Sachsen-Anhalts gebe es nur wenig berechtigte Tierärzte...
...Der Schönebecker Ordnungsamtsleiter glaubt, dass viele Kampfhundehalter weniger den Test ihres Hundes scheuen, sondern, dass ihnen das Geld für den Test fehlt. Auch befürchtet er Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Hunden, wenn es zu Sicherstellungen kommen sollte. " Unser Tierheim könnte damit überfordert sein. ..."
-> vollständigen Artikel lesen: Volksstimme 23.09.2009
30. August 2009
Lesenswert:
- > Katharina von der Leyen: Vier Beine sind schwerer zu lenken als vier Räder
Auszug: "Wer auf die Straße geht, sieht, wie viele Leute mit Hund herumlaufen, die lieber Goldfische füttern sollten. Und weil es immer mehr Menschen und immer mehr Hunde gibt, wird es immer schwieriger, diesen Laien aus dem Weg zu gehen. Was manchmal fatale Folgen haben kann. Die US- Zoologin Patricia McConnell schreib in ihrem Buch "Das andere Ende der Leine" dazu: "Wir können nicht mit Tieren zusammenleben, die das Äquivalent von Teppichmessern im Maul haben, ohne gelegentlich Probleme zu bekommen." Selbst wer in den Wald reiten möchte, muss erst das Kleine Reitabzeichen gemacht haben - oder zu Hause bleiben...."
Ja zum seit Jahrzehnten seitens des Tierschutzes geforderten Hundeführerschein, zu Kennzeichnung, Registrierung, Haftpflichtversicherungspflicht für Alle - aber bitte keine weitere Volksverdummung in Form sinnloser Rasselisten.
11. August 2009
Es ist übrigens wieder Sommer, liebe Leser.
Genießen Sie ihn!
->für die Öhrchen: It`s summer time!
Ladies looking hot
shaking of what they`ve got!
31. Juli 2009
Niedersachsen: "Hundegesetz bleibt erst mal liegen
...Offenbar will die Koalition die schwierige Debatte um das Hundegesetz bis zur Bundestagswahl am 27. September klein halten. Die FDP hatte jüngst erhebliche Vorbehalte gegen den Ehlen-Entwurf geltend gemacht. ...
....Das Gesetz ist nach koalitionsinterner Einschätzung auch deshalb gefährlich, weil es zu viele Leute vor den Kopf stößt: Hundehalter auf der einen, Tierschützer auf der anderen Seite. "Das ist kein Thema, mit dem man im Wahlkampf punkten kann", heißt es aus Kreisen der Landesregierung. "Ein echtes Verliererthema" feixt die Opposition und kolportiert, Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) habe die Novelle in den "Giftschrank gepackt", was aber umgehend aus dem Landwirtschaftsministerium dementiert wird.....
Neue Nahrung erhielt die Debatte um ein neues Hundegesetz am Donnerstag durch einen Vorfall in Cuxhaven: Ein Achtjähriger wurde von einem Mischlingshund ins Gesicht gebissen und schwer verletzt. Der Junge hatte den schlafenden Mischling aus australischem Hirtenhund und Golden Retriever streicheln wollen. Der Hund fühlte sich offenbar bedroht und schnappte zu. Weder das Tier noch sein 31-Jähriger Halter seien bisher aufgefallen, sagt ein Sprecher des Landkreises Cuxhaven. Der Hund wurde ins Tierheim gebracht, wo er sich laut Ministerium bisher unauffällig verhält. Gerade Golden Retriever gelten als gutmütige und beliebte Familienhunde. Nach Einschätzung des Ministeriums hätte auch das neue Hundesgesetz die Beißattacke nicht verhindern können.
Das Tier wäre "aller Erfahrung nach" unter die von Ehlen geplante neue "20/40-Regelungen" gefallen, sagte Meyerdierks. Die sieht für Halter von Hunden, deren Schulterhöhe mehr als 40 Zentimeter misst oder die schwerer als 20 Kilo sind, neue Einschränkungen vor. "Der Halter müsste seine Kompetenz nachweisen, bevor er den Hund ohne Leine und Maulkorb in der Öffentlichkeit führen darf." Diese "20/40-Regelung" ist der FDP ein Dorn im Auge, weil sie sie für unverhältnismäßig hält.
Das Landwirtschaftsministerium kündigte am Donnerstag eine neue Initiative an, die gerade Kinder vor Hundeangriffen schützen soll: Parallel zum neuen Gesetz will Ehlen Projekttage zum Beispiel in Kindergärten einführen, "um zu üben, was man mit Hunden nicht machen sollte", kündigte Meyerdierks an...."
-> Vollständiger Artikel: Schaumburger Nachrichten 31.07.2009
Leider wird dieser kurze Anflug von Vernunft im Ministerium nach der Bundestagswahl sofort wieder vergessen sein, egal welches Inkompetenzteam diesmal die Wahl gewinnt ...siehe NRW. Auch dort hat es keinerlei Sinn gemacht, seine Wahlentscheidung etwa an Hundethemen auszurichten. Böse Zungen behaupten sogar, dass Wahlentscheidungen an sich bei den aktuellen Alternativen überhaupt keinen Sinn mehr machen...
Sachsen-Anhalt:
Kommunen klagen über hohe Kosten und zu viel Aufwand - Wesenstests für Hunde gestalten sich schwierig...
...Und die Leinen- und Maulkorbpflicht? Sie gilt laut Gesetz entgegen landläufiger Meinung nur für Hunde, die schon einmal zugebissen haben, also nicht automatisch für alle Kampfhundrassen...."
-> Vollständiger Artikel: Naumburger Tageblatt 31.07.2009
17. Juli 2009
Bayern: "Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes mit unbekannten Eltern nicht allein nach phänotypischer Ähnlichkeit mit Kampfhund zu bestimmen
Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.07.2009, Az. 10 B 09.89
Die Rassezugehörigkeit eines Hundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund (hier: der Rasse American Staffordshire Terrier) bestimmt werden. Ergeben sich aus einem Sachverständigengutachten erhebliche Abweichungen in Aussehen und Bewegung, so ist von einem Mischlingshund auszugehen. Liegt demnach eine Kreuzung vor, so kann nicht per se von der Gefährlichkeit des Tieres ausgegangen werden. Vielmehr müssen objektive Anhaltspunkte für eine Gefährlichkeit des Tieres vorliegen. Steht zudem nicht fest, ob der Hund überhaupt von einem Kampfhund abstammt, ist die Frage unerheblich, ob eine Kreuzung in zweiter Generation noch den Regeln der Kampfhundeverordnung unterfällt.
LStVG (BY) Art. 7 Abs. 2; LStVG (BY) Art. 37 Abs. 1; KampfhundeV (BY) § 1 Abs. 1
16. Juli 2009
14. Juli 2009
NRW: Urteil VG Duesseldorf vom 22.06.2009 - Az.: 25 K 699/09 "KampfhundeSteuer", hier: Rottweiler
-> Das vollständige Urteil kann hier nachgelesen werden.
Auszüge:
"Tatbestand:
Der Kläger ist Halter eines Hundes der Rasse Rottweiler.
Mit Hundesteuerbescheid vom 9. Januar 2009 zog der Beklagte den Kläger zu Hundesteuer für den Erhebungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2009 mit der Einstufung des Rottweilers als gefährlicher Hund in Höhe von insgesamt 384,00 Euro heran.
Mit seiner am 28. Januar 2009 erhobenen Klage wendet sich der Kläger gegen die Heranziehung, soweit sie den erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde zugrundelegt. Der Kläger trägt zur Begründung seiner Klage im wesentlichen vor, die Höherbesteuerung eines Hundes der Rasse Rottweiler sei als Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG rechts- und verfassungswidrig, weil ein Hund dieser Rasse nicht gefährlicher sei als ein solcher etwa der Rassen Schäferhund oder Dobermann. Hunde der Rasse Rottweiler könnten nicht höher besteuert werden, wenn diese hohe Steuer nicht zugleich auch von Haltern der Hunde der Rassen Schäferhund oder Dobermann verlangt werde...
Entscheidungsgründe:
Die Klage hat Erfolg.
...
Zwar ist die erhöhte Hundesteuererhebung für gefährliche Hunde ausweislich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich durch den von einer Gemeinde damit verfolgten Lenkungszweck und den ihr dabei zustehenden Gestaltungs- und Typisierungsspielraum gerechtfertigt.
In seinem Beschluss vom 28. Juli 2005 - 10 B 34/05 - hat das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsauffassung grundsätzlich bestätigt und betont, ein Satzungsgeber, der Kampfhunde wegen ihrer potentiellen Gefährlichkeit erhöht besteuern wolle, könne zu diesem Zweck Rasselisten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Regelung - konkret Landeshundeverordnung NRW - übernehmen, ohne eigene Erhebungen über die Gefährlichkeit der erfassten Hunderassen anstellen zu müssen. Der Satzungsgeber trage dann gleichwohl die uneingeschränkte Verantwortung für die Vereinbarkeit seiner Hundesteuersatzung mit höherrangigem Recht, insbesondere auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz..."
Sachlicher Anlass zu einer solchen Überprüfung besteht. Wie aus dem vorerwähnten Bericht des Ministeriums zur Evaluation des Landeshundegesetzes NRW vom 18. November 2008 zu entnehmen ist, lagen die Beißvorfälle mit Verletzungen von Menschen im Jahr 2007 in v.H. bezogen auf die gemeldete Population bei Hunden der Rasse Rottweiler bei 0,24, bei Hunden der Rasse Dobermann bei 0,39 und bei Hunden der Rasse Schäferhund bei 0,32. Die Beißvorfälle mit Verletzungen von Menschen im Jahr 2007 lagen mithin prozentual bei Hunden der Rasse Dobermann und Schäferhund höher als bei Hunden der Rasse Rottweiler. Gleiches gilt für die Beißvorfälle mit Verletzungen von Tieren im Jahr 2007 in v.H. bezogen auf die gemeldete Population (Rottweiler 0,42; Dobermann 0,44; Schäferhund 0,63). Mit diesem Urteil beschränkt die Kammer die Überprüfungsverpflichtung des Satzungsgebers auf die Gruppe der Hunde der Rassen Rottweiler, Dobermann und Schäferhund, weil diese "Gruppe" durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8/99 - als sog. Wach- und Gebrauchshunde mit höherer sozialer Akzeptanz zusammengefasst worden und ihre Ungleichbehandlung gegenüber anderen Hunderassen rechtlich für zulässig gehalten worden ist, so dass infolge dieses Urteils zumindest ein Vergleich innerhalb dieser Gruppe der höheren sozialen Akzeptanz durch den Satzungsgeber geboten war.
Dies gilt auch deshalb, weil die dem Bericht zu entnehmenden Beißvorfälle sich für die vorhergehenden Jahre bezogen auf die Hunde der Rasse Rottweiler, Dobermann und Schäferhund ähnlich staffeln. Im Jahr 2006 liegt hinsichtlich der Beißvorfälle mit Verletzungen bei Menschen der Rottweiler bei 0,41, der Dobermann bei 0,38 und der Schäferhund bei 0,45; für das Jahr 2006 gilt für den Rottweiler der Prozentsatz 0,27, für den Dobermann 0,40 und für den Schäferhund ebenfalls 0,40. Im Jahr 2004 betragen die Beißvorfälle mit Verletzungen von Menschen für den Rottweiler 0,41; für den Dobermann 0,42 und für den Schäferhund 0,47."
25. Juni 2009
Stellungnahmen von Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth und Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen zum Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.3.2009, 2 S 1619/08
siehe auch -> Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.3.2009, 2 S 1619/08
"Hallo Familie Groos,
...Ich bin freier Journalist und habe Professor Hackbarth und Dr. Feddersen-Petersen um Stellungnahme zum VGH-Urteil aus Baden-Württemberg gebeten. Hier Ihre Antworten.
Vielleicht ist das ja was für Sie?
Viele Grüße,
Bodo Venten"
Ist es. Ein herzlicher Dank geht an -> Bodo Venten.
Noch interessanter wären allerdings Stellungnahmen der dort zitierten Wissenschaftler zum
-> Urteil des OVG Berlin-Brandenburg in einem Normenkontrollverfahren gegen das Land Brandenburg, zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) vom 16. Juni 2004 OVG 5 A 1.06, 15. November 2007 (44 Seiten, pdf)
wobei Herr Prof. Hackbarth gerne auch etwas ausführlicher werden könnte... ;-)
die Red.
Stellungnahme von Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth
Sehr geehrter Herr Venten,
über die Auslegung wissenschaftlicher Untersuchungen durch Gerichte und Richter wundere ich mich schon lange nicht mehr.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth
Stellungnahme von Prof. Dr. Dorit Feddersen-Petersen
Sehr geehrter Herr Venten,
danke für Ihr Schreiben. Zu dem Urteil des VGH Baden-Württemberg wäre (wie schon so oft in den vergangenen 10 Jahren) zu sagen:
Eine a priori-Gefährlichkeitsbezichtigung für Hunde einer bestimmten Rassezugehörigkeit entbehrt jedweder Fakten, ist unbiologisch gedacht (interindividuelle Variabilität, systemische Faktoren (Mensch-Hund-Beziehung, frühe Entwicklung des Hundes) werden außer Acht gelassen) und wird somit als Prophylaxe von Beißzwischenfällen für ungeeignet erachtet.
Ein "gesteigertes Aggressionsverhalten" (zu welcher Vergleichsrasse oder Hundegruppe wurde wann, wie "gesteigert" aggressiv interagiert, was heißt "gesteigert", wie ist die genetische Disposition bewiesen worden und von wem?) muss als semantische hypertrophe Sinnlosigkeit abgetan werden, zumal generalisierend in Anwendung auf auf alle Individuen einer Rasse.
Punkt 33. Dr. F. kann ich wohl nicht sein. Zu Punkt 37 stehe ich voll und ganz. Ad 38: Natürlich gibt es Unterschiede im Sozialverhalten, somit auch im Aggressionsverhalten von Hunderassen, die allerdings sehr sauber in ihren Wechselwirkungen mit etlichen ökologischen Variablen (Gegebenheiten und Reizen) darzustellen sind, in sehr sorgfältiger Wertung und Bewertung.
Ich habe das Gegenteil dessen ausgeführt, was mir unterstellt wird. Die besonderen Kenntnisse (und die persönliche Integrität) beziehen sich darauf, dass Terrier nicht (weil es durch Gesetze und Medien modern wurde) besonders "scharf" gemacht werden und kaum Sozialisierung erfahren, da als Mittel zur Einschüchterung operationalisiert. Das gilt natürlich auch für andere (insbesondere große) Hunde.
Die Schlussfolgerungen in 39 kann ich nicht nachvollziehen. Dazu habe ich nie etwas publiziert.
Sicherlich wäre es gut, wenn vor der Haltung eines jeden Hundes Kenntnisse nachzuweisen wären (wie im sog. D.O.Q.C.-Test) jetzt möglich.
Ad 44: Dass die Bevölkerung den sog. Kampfhunderassen gegenüber zunehmend Ängste entwickelte, führe ich auf die Hundeverordnungen und -gesetze mit diskriminierten Rassen und die Berichterstattung in den Medien zurück!!!
Dieses zur Gegenseite, der Genese sozialer Inakzeptanz.
Ad 46: Leider liegen mir keine Statistiken vor, ob die genannten Rassen von "überdurchschnittlich aggressiven Personen" gehalten werden und wie man diese wertet (ungeheuerlich). Ich kenne persönlich sehr nette Ladies, die Bullterrier und Staffordshire Bullterrier hielten / halten und kann die Feststellungen in 46 nur mit einem Kopfschütteln quittieren.
Ad 51: Es gibt etliche Fälle von Verhaltensstörungen mit Beißattacken bei Golden Retrievern, wohl zurückzuführen auf deren schnelle und wenig qualifizierte Vermehrung, die nach der Ernennung als "Hund des Jahres" (1995?) sehr modern wurden. Insofern ist diese Behauptung nicht aus der Luft gegriffen.
Ad 52: Terrier ist nicht gleich Terrier. Die Ontogenese, die Lernerfahrungen sind ganz wesentlich, wenn Hunde Menschen gegenüber inadäquates Beutefangverhalten zeigen, wie im Reuhl-Artikel beschrieben.
Ad 53 Unsinnige Benennungen mögen belustigen, helfen jedoch nicht weiter. Was ist "Kampfinstinkt"? Was ist ein "genetisch bedingter Schutztrieb"? Wer hat über die Beisskraft und deren Relevanz in puncto Verletzungen gearbeitet? Verletzungen werden bei Hundebissen ganz allgemein durch Zerren, Ziehen der Haut und des darunterliegenden Gewebes und Schüttelbewegungen mit diesem Gewebe gesetzt .
So, ich denke, das möge reichen. Was ich schrieb, vertrete ich auch heute noch, allerdings ohne sinnentstellende Verzerrung!
Mit freundlichen Grüßen
Dorit Feddersen-Petersen
27. Mai 2009
Niedersachsen u.a.: "Große Hunde sind nicht gefährlicher"
-> Interview mit Prof. Dr. Hackbarth von der TiHo Hannover in der Nordsee-Zeitung
Auszug:
"Frage: Ist denn der Gedanke richtig, die Haltung großer und schwerer Hunde stärker zu reglementieren?
Hackbarth: Nein. Gefahren hängen nicht von der Größe des Hundes ab. Es kommt häufiger vor, dass kleine Kinder von kleinen Hunden gebissen und schwer verletzt werden. Da es sich meistens um die eigenen Familienhunde handelt, werden diese Fälle von den Eltern nicht an die große Glocke gehängt.
Frage: Warum beißen die Hunde in der eigenen Familie zu?
Hackbarth: Wenn ihnen nicht klar gemacht wird, dass die Kinder im Rudel über ihnen stehen, wollen die Hunde die vermeintlich rangniederen Rudel-Mitglieder in die Schranken weisen. Häufig sind auch Frauen Opfer von Beißattacken, weil Herrchen als absoluter Rudelführer betrachtet wird. Da kann es geschehen, dass der Hund zubeißt, wenn Frauchen den Fressnapf wegnehmen will...." -> Weiterlesen
passend dazu:
" Zweijähriger schwer verletzt: Es war der Hund seiner Betreuerin
Im Fall des kleinen Jungen, der im April von einem Hund ins Gesicht gebissen worden war, gibt es eine Wendung: Eine Bekannte, die auf das Kind aufgepasst hatte, gestand, dass es ihr Hund war, der den Zweijährigen angegriffen und schwer verletzt hatte.
Es war doch nicht ein plötzlich daher gelaufener....." -> Weiterlesen im Tagesspiegel
27. April 2009
Baden-Württemberg
VGH Baden-Württemberg vollständiges Urteil vom 26.3.2009, 2 S 1619/08, "Kampfhunde"steuer"
Berlin / NRW 27. April 2009
Erläuterung dazu in den Verwaltungsvorschriften von 2003
"9 Zu § 9 (Verbote; Unfruchtbarmachung)
9.1 § 9 Satz 1 normiert lediglich für im Einzelfall gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 3 ein Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot. Für gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 besteht ein im Bereich des Tierschutzrechts bundesrechtlich geregeltes Zuchtverbot (§ 11 b Abs. 2 Buchst. a TierSchG in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung). Für Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Abs. 1 gilt kein Zuchtverbot.
Ein Verstoß gegen das Zucht- oder Handelsverbot des § 9 Satz 1 verwirklicht den Straftatbestand des § 143 Abs. 1 StGB.
9.2 Zucht und Kreuzung sind das zielgerichtete Verpaaren einer Hündin mit einem Rüden oder die absichtliche Inkaufnahme des Verpaarens. In der Praxis ist es häufig schwierig, den han-delnden Personen Absicht oder Vorsatz nachzuweisen. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass auch ein "unabsichtliches" Verpaaren nicht mehr stattfindet. Insofern bestimmt Satz 2 eine generelle Halterpflicht, Verpaarungen mit gefährlichen Hunden zu verhindern.
Die Halterpflicht nach § 9 Satz 2 erstreckt sich - anders als die in Satz 1 aufgeführten Verbote - auf alle in § 3 aufgeführten gefährlichen Hunde. Insofern dient die Vorschrift auch der Durchsetzung des für die in § 3 Abs. 2 Satz 1 aufgeführten gefährlichen Hunde bestehenden bundesrechtlichen Zuchtverbots.
Ein Verstoß gegen § 9 Satz 2 ist bußgeldbewehrt (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 14).
9.3 § 9 Satz 3 ermächtigt die zuständige Ordnungsbehörde, die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 anzuordnen, wenn gegen § 9 Satz 1 oder 2 verstoßen wird und im Einzelfall die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht. Bei festgestellten Verstößen gegen § 9 Satz 1 oder 2 soll geprüft werden, ob die Erlaubnisvoraussetzungen noch vorliegen."
Ergebnisse der Rechtsbereinigung in Sachen Hunde (Mai 2006)
§ 143 StGB ist ersatzlos gestrichen
Die aktuelle Rechtsprechung zu § 143 StGB ist nachlesbar bei lexitus.de:
§ 11 b Tierschutzgesetz wurde wie folgt geändert:
a) in Absatz 2 Buchstabe a wurden die Wörter "oder erblich bedingte Aggressionssteigerungen" gestrichen.
b) in Absatz 5 Nr. 1 werden die Wörter "Veränderungen, Verhaltensstörungen und Aggressionssteigerungen" durch die Wörter "Veränderungen und Verhaltensstörungen" ersetzt.
§ 11 TierSchHuV ist weggefallen.
Begründungen etc. nachlesbar in der Bundestagsdrucksache 16/29 (pdf)
-> also gibt es in NRW vernünftigerweise kein Zuchtverbot für Hunde bestimmter Rassen.
All dies ist kein esoterisches Wissen, sondern seit Jahren nachlesbar auf eben diesen Internetseiten hier.
Der erste Schritt zu erfolgreicher Gefahrenabwehr oder nachhaltigen Verbesserungen im Tierschutz ist der Erwerb von Sachkenntnis und Kompetenz. Spart jemand sich diesen ersten Schritt , so werden auch weitere Schritte nicht zum Ziel führen - allerdings möglicherweise zu Erfolgen in Sachen Populismus.
Manch einem wird Letzteres in Wahlkampf-Zeiten natürlich völlig genügen.
Tierschutzwidriger und nicht-artgerechter Import, Handel und die ebensolche Vermehrung von Hunden ALLER Rassen ist in der Tat ein auch für die Gesellschaft gefährlicher Mißstand, den die Politik schon viel zu lange zu bekämpfen versäumt hat.
Dieser Mißstand betrifft aber leider jede nachgefragte Hunderasse gleichermaßen, ob nun Retriever oder Bullterrier, und ist in erster Linie ein europäisches Problem.
Die Forderung nach einer Zuchtgesetzgebung nur für bestimmte Rassen "wie in NRW" ist also gleich in mindestens dreierlei Hinsicht völlig verfehlt.
Artikel dazu in der BZ:
"...Danach reduzierten sich vor allem die Beiß-Attacken gefährlicher Hunde wie Pitbull (4 Angriffe, Vorjahr 15), American Staffordshire Terrier (16, Vorjahr 23) oder Bullterrier (3, Vorjahr 5). Am häufigsten schnappten Mischlinge zu (183, Vorjahr 230), gefolgt von Schäferhunden (106, Vorjahr 148).
Staatssekretär Hoff wertet den Rückgang als Erfolg des umstrittenen Gesetzes zum Halten gefährlicher Hunde. Dagegen fordert die Grünen-Abgeordnete Hämmerling Nachbesserungen: "Den Menschen ist egal, von welcher Rasse sie gebissen werden. Besser wäre daher ein Hundeführerschein für alle Halter, deren Tiere ein Gewicht von 17 Kilo oder eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern erreichen...."
-> Quelle: Berliner Zeitung 22.04.2009
16. April 2009
Baden-Württemberg: Urteil des VGH Baden-Württemberg zur "Kampfhunde"-Steuer vom 16. April 2009, Az.: 2 S 1619/08
"Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg
Erhöhte Hundesteuer für Hunde gefährlicher Rassen zulässig
Datum: 16.04.2009
Kurzbeschreibung: Eine Gemeinde, die "Kampfhunde" wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, darf auf die Rasseliste in landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr zurückgreifen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die zugrunde liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt sind. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 26.03.2009 entschieden und damit die Klage einer Halterin eines American Staffordshire Terriers abgewiesen.
Die beklagte Stadt hat in ihrer Hundesteuersatzung geregelt, dass für einen Kampfhund jährlich 600 EUR zu zahlen sind, während für alle anderen Hunde nur 81 EUR anfallen. Kampfhunde sind nach der Satzung solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde sind dabei insbesondere Hunde sogenannter Kampfhunderassen, u. a. der American Staffordshire Terrier. Die Klage der Klägerin gegen den Hundesteuerbescheid hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg; das Verwaltungsgericht hat beanstandet, dass die Stadt neuere Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht beachtet habe. Dem ist der VGH nicht gefolgt.
Die erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Stadt habe die Grenzen ihrer steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit nicht überschritten, indem sie manche Hunde automatisch und unwiderleglich, andere aber nur unter besonderen Umständen erhöht besteuere. Die Stadt habe sich an der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 orientieren dürfen, die u.a. bei Hunden der genannten Rasse die Eigenschaft als Kampfhund vermute. Diese Regelung sei vom VGH bestätigt worden. Im Interesse der Rechtseinheit habe sich die Stadt dieser Wertung anschließen dürfen. Es gebe nämlich keine Anhaltspunkte, dass die Einschätzung der Gefährlichkeit des American Staffordshire Terriers überholt sei. Es sei weiter daran festzuhalten, dass Hunde dieser Rasse ein genetisches Potenzial besäßen, aufgrund dessen sie in besonderer Weise ein gefährliches Verhalten entwickeln könnten. Hunde dieser Rasse hätten wegen ihrer gut bemuskelten Kiefer eine große Beißkraft. Das Zuchtziel sei früher auf eine "Kampfmaschine" ausgerichtet gewesen, sodass in vielen Zuchtlinien ein übersteigertes und leicht auslösbares Angriffs- und Kampfverhalten festgestellt werden könne. In neueren wissenschaftlichen Untersuchungen werde bestätigt, dass Hunde dieser Rasse überdurchschnittlich durch "ein gestört oder inadäquat aggressives Verhalten" auffielen. Sie stellten deswegen höhere Anforderungen an Züchter und Halter; es könne aber nicht verlässlich davon ausgegangen werden, dass entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Einzelfall vorlägen. Auch stelle die positive Verhaltensprüfung des Hundes nach der Polizeiverordnung jeweils nur eine Momentaufnahme dar, die angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens eine Gefahr nicht ausschließe.
Schließlich sei die Privilegierung anderer Hunderassen, wie z.B. des Deutschen Schäferhundes, Dobermann und Rottweiler, von denen ebenfalls eine abstrakte Gefahr ausgehe, die aber nicht von vornherein als Kampfhunde gälten, sachlich gerechtfertigt. Denn zugunsten der Halter dieser Hunde wirke sich die größere soziale Akzeptanz aus, die sogenannte Wach- und Gebrauchshunde in der Bevölkerung genössen. Diese sei mit diesen Hunden eher vertraut. Auch bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestehe zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az.: 2 S 1619/08). "
25. März 2009
Hamburg
Antwort des Senats vom 17. 03.2009 auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus - Drucksache 19/2537 - (DIE LINKE) Betrifft: Wie erkennt der Senat gefährliche Hunde? (IV) vom 10.03.2009
Zitat HH Senat:
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich ausschließlich auf das
Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz. Daher sind ausschließlich die dort gelisteten Rassen betroffen."
Zitat Bundesverfassungsgericht:
"Der Gesetzgeber hat allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen."
Folgt man der delikaten Logik des Hamburger Senats, so handelt es sich bei dieser Aussage des BVerfG zur Gleichbehandlung vor dem Gesetz nicht etwa um einen allgemeingültigen Grundsatz unserer Verfassung, auf dem dann auch das Einzelurteil beruht - sondern lediglich um eine Detailaussage zu einem einzelnen Gesetz.
Nach dieser Wahrnehmungsweise müsste jedes durch die Verfassung garantierte Recht, bezogen auf einzelne Gesetzgebungen, jedes einzelne Mal erst vor dem höchsten Gericht des Landes eingeklagt werden.
In der Praxis ist das dann auch genau so.
Gesetze werden - in vollumfänglichen Wissen um ihre Verfassungswidrigkeit - erst einmal erlassen. Im folgenden können sich Bürger jahrelang damit die Zeit vertreiben, orientierungslos durch die Labyrinthe deutscher Behörden und deutscher Rechtsprechung zu irren, bis sie entweder entkräftet, pleite und orientierungslos zusammenbrechen, oder aber endlich ein Gericht finden, dass sich der Sache annimmt - meist erst auf höherer Ebene.
Der dann mühsam erzielte Urteilsspruch veranlasst die Politik im folgenden entweder zu gar keiner Reaktion, oder zu geringfügigen Änderungen des Gesetzes - meist aber zur kreativen Hervorbringung eines neuen, genauso - diesmal aber anders! (Lerneffekt) - verfassungswidrigen Gesetzes.
Vor diesem Hintergrund nimmt auch Innenminister Schäubles unverhohlene Forderung an das Verfassungsgericht zur Zurückhaltung nicht mehr wunder:
"Den einmaligen Kompetenzen des Verfassungsgerichts entsprechen eine ganz hohe Verantwortung und auch ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen. Da haben Politiker eine ganz andere Legitimation. Wir müssen in der öffentlichen Debatte ständig Position beziehen. Verfassungsrichter müssen Anspruch auf Respekt haben. Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden...
In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. "
-> Schäuble im lesenwerten FAZ-Streitgespräch mit Winfried Hassemer
"Wer das Prüfungsrecht des Verfassungsgerichts in Frage stellt, kann dieses gleich abschaffen. Wer einen "Primat der Politik" fordert, rüttelt an den Grundstrukturen des Verfassungsstaats."
-> Hans-Jürgen Papier, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, anläßlich seines Vortrags "Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Anreger und Hüter der Verfassungsentwicklung" an der Akademie für Politische Bildung Tutzing am 16. März 2009
Da sich - Thema innere Sicherheit - jetzt aus aktuellem Anlaß wieder sämtliche Parteien mit Händen und Füßen wehren, den Zugang zu Schußwaffen für psychisch verzweifelte Jugendliche (und andere Un- oder nicht notwendigermaßen Befugte) auch nur geringfügig zu erschweren, sei mir mit allem Respekt und Mitgefühl für die Opfer und ihre Angehörigen die folgende Bemerkung gestattet:
Kein Pitbull in Deutschland ist so leicht verfügbar und kann in kürzester Zeit so viel Leid anrichten, wie....
Bitte denken Sie diesen Satz selbsttätig zu Ende.
Nein, dieser Satz ist nicht zynisch.
Er ist realistisch.
Diesen realen Zynismus haben die Politiker geschaffen, nicht ich.
19. März 2009
Bremen: Gesetzesänderung
"Bremen erschwert Kampfhundehaltung
Das Halten von Kampfhunden in Bremen wird erschwert. Die Bürgerschaft hat am Mittwochnachmittag mit den Stimmen von SPD und Grünen eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. In Bremen sind nur Kampfhunde erlaubt, die schon lange gehalten werden. Aber auch neu Hinzugezogene dürfen gefährliche Hunde halten....Diese Gesetzeslücke ist nun geschlossen..."
Quelle: Radio Bremen, 18.03.2009
18. März 2009
Hessen: Grüne fordern Anhörung zur Hundeverordnung
"...Vor einem Monat forderten die hessischen Grünen Innenminister Volker Bouffier dann auf, ihnen umgehend die unter Verschluss gehaltene Beißstatistik zukommen zu lassen. Nach Medienberichten über die "Geheimsache" sei klar geworden, dass zwei der in der Rassenliste aufgeführten Hunderassen zwei beziehungsweise vier "Beißvorfälle" verursacht hätten, der deutsche Schäferhund jedoch 281 "Beißvorfälle". Schäferhunde stehen nicht auf der Liste. Auf ihre Anfrage haben die Grünen bis gestern keine offizielle Antwort bekommen. Die Fraktion will nun eine Expertenanhörung zur Hundeverordnung beantragen, wie die für Landwirtschaft, Tierschutz und Naturschutz zuständige Abgeordnete Andrea Werner dem Gießener Anzeiger gestern sagte. Wenn es im Innenausschuss des Landtags nicht zu einer Anhörung komme, wolle man sie notfalls selbst veranstalten. Die Grünen hatten den Innenminister auf den Vorwurf hingewiesen, dass die Rassenlisten willkürlich aufgestellt seien - vielleicht sogar unter dem lobbyistischen Druck von Hundevereinen, deren Tiere zahlreich sind, aber nicht von vornherein als gefährlich eingestuft werden.
Durch die seit der Einführung der ersten Hundeverordnung gestiegene Zahl von Beißvorfällen sei es klar, dass die Verordnungen ihren Sinn, Menschen vor gefährlichen Attacken zu schützen, verfehlen. Nach der Meinung der Grünen ist es "dringend notwendig, dass Experten unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten die Wirksamkeit der Hundeverordnung untersuchen".
Ziel der Anhörung müsse es sein, herauszufinden, welche Maßnahmen wirkungsvoller sind als die hessische Verordnung, um Menschen und Tiere davor zu schützen, gebissen zu werden. Vor allem müsse geklärt werden, welche Wirkung ein Hundeführerschein auf einen tiergerechten Umgang haben kann, durch den ein besserer Schutz gewährleistet wäre..."
Vollständiger Artikel: Gießener Anzeiger 17.03.2009
16. März 2009
Hamburg
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache19/ 19. Wahlperiode 10.03.2009 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE)
Betrifft: Wie erkennt der Senat gefährliche Hunde? (IV)
"Kampfhunde"-Steuer
VG Münster:
"Erhöhte Hundesteuer auch bei Hartz IV Bezug
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten...."
-> Quelle gegen-hartz.de VG Münster AZ 1240/05 11.03.2009
abweichende Rechtsauffassung dazu:
VG Gelsenkirchen
"Eine Steuer ist dann unverhältnismäßig, wenn sie aus demjenigen zu bezahlen ist, was der Staat dem Einzelnen zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins als Existenzminimum zur Verfügung stellt. Da die Hundesteuer bei der Bestimmung des Existenzminimums nicht berücksichtigt werde, ist deren Erhebung bei denjenigen, die ihren Lebensunterhalt aus dem zur Führung eines menschenwürdigen Daseins staatlich garantierten Existenzminimum bestreiten müssen, unverhältnismäßig (nichtamtliche Leitsätze)..."
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Oktober 2008 - Az.: 2 K 3211/08 - (nicht rechtskräftig)
-> Quelle: Städte- und Gemeindebund NRW
26. Februar 2009
Gutachten zur Schutzhundeausbildung
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Aufgepaßt!
Es wird Frühling. Und die Hundeplätze und -schulen jedweder Couleur öffnen wieder ihre Pforten... |
Die Schutzhundeausbildung (nunmehr Gebrauchshundeprüfung ÖPO-1 bis ÖPO-3) im Lichte des Tierschutzgesetzes, des Wiener Tierhaltegesetzes sowie des Waffengebrauchs- und Militärbefugnisgesetzes, DDr. Regina Binder, Gutachten im Auftrag der Wiener Tierschutzombudsstelle, Oktober 2006 (pdf)
"Gutachten von DDr. Regina Binder zur Schutzhundeausbildung
Obwohl sich die Rolle des Hundes in der Gesellschaft vom Gebrauchshund zum Gefährten gewandelt hat, werden Hunden nach wie vor verschiedene Aufgaben, darunter Bewachungs- bzw. Sicherungsdienste, übertragen. Da die Tierschutzombudsstelle Wien in diesem Zusammenhang tierschutzrelevante Probleme beim Einsatz von Hunden zu Wachtzwecken sieht, hat sie Frau DDr. Regina Binder mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Rechtsgutachtens beauftragt....
...Es besteht Grund zur Annahme, dass die Aggressivität und damit die Gefährlichkeit von Hunden durch die Schutzhundeausbildung (nunmehr Gebrauchshundeprüfung ÖPO-1 bis ÖPO-3 bzw. Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde), die im Rahmen der Disziplin "Schutzdienst" (nunmehr Abteilung C gemäß ÖPO-1 bis ÖPO-3) auch einem Beiß- und Angriffstraining unterzogen werden, jedenfalls vorübergehend - d.h. bis zum Abschluss der Ausbildung - erhöht wird. Aus tierschutzrechtlicher Sicht erweisen sich Ausbildung und Prüfung in der Disziplin "Schutzdienst" insofern als problematisch, als sie zu mindest eine gewisse Affinität zum Einsatz von "Starkzwangmethoden" aufweisen.
Die Tierschutzombudsstelle Wien schließt sich den Schlussfolgerungen der Gutachterin an, dass viele Argumente für ein Verbot der Schutzhundeausbildung sprechen. Jedenfalls ist es aus der Sicht der Tierschutzombudsstelle Wien erforderlich, die allgemeine Zugänglichkeit und Durchführung der Schutzhundeausbildung rechtlichen Einschränkungen, insbesondere einer behördlichen Bewilligungspflicht, zu unterwerfen...."
-> Vollständigen Text lesen: Tierschutzombudsstelle Wien
Ergänzend dazu aus der Schweiz:
"3.4.3.5. Ausbildung von Dienst- und Schutzhunden
Es existieren Anhaltspunkte dafür, dass Hunde mit Beissausbildung vermehrt Angriffsverhalten auf Menschen und andere Hunde zeigen (Netto und Planta 1997). Weitere wissenschaftliche Arbeiten sind nötig, um den Einfluss einer "Beissausbildung" auf die Gefährlichkeit von Hunden zu untersuchen. Ein Zusammenhang der Überrepräsentation von Hunden der Schäfergruppe und der Rottweiler unter den beissenden Hunden unserer Studie mit einer "Beissausbildung" ist zumindest nicht auszuschliessen. Der Entwurf für eine Revision des Tierschutzgesetzes (Bundesamt für Veterinärwesen 2001) gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, "die Anforderungen an die Ausbildung der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie der Personen, die Tiere ausbilden", zu regeln (Art. 6). In einer parlamentarischen Debatte zum Thema Gefährliche Hunde wurde die Anerkennung des Berufs des Hundeausbildners durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT als Fernziel gefordert (Nationalrätin Pia Hollenstein, 15.3.2001 cf Anhang I). Insgesamt ist eine Regelung der Ausbildung von Dienst- und Schutzhunden, die zur Instrumentalisierung der Hunde führt, dringend anzustreben..."
Quelle: Medizinisch versorgte Hundebissverletzungen in der Schweiz, Opfer - Hunde - Unfallsituationen, Ursula Horrisberger, Dissertation, 2002
-> siehe auch vollständige Studienunterlagen des Bundesveterinäramtes der Schweiz
sowie zum Thema "Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt" (Zitat MUNLV NRW):
Der Mensch als Beute, Bea Stalter, Gesellschaft für Haustierforschung e.V.
In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie ihrem Hund - möglicherweise unabsichtlich - beibringen können, und welche Verhaltensmechanismen Sie aktivieren - unter Umständen bis zur Eskalation.
Es ist Ihre Wahl. Treffen Sie sie nicht leichtfertig.
Die Konsequenzen trägt nicht nur ihr Hund.
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In diesem Sinne wünschen wir allen Hundehaltern auch 2009 wieder viel Spaß bei Obedience, Agility, Flyball, Trickdogging, Dogdancing... |
23. Februar 2009
Hamburg:
Antwort des Senats vom 17. 02.2009 auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus - Drucksache 19/2191 - (DIE LINKE) Betrifft: Wie erkennt der Senat gefährliche Hunde? (III) vom 09.02.2009
19. Februar 2009
Weiteres zum Thema Kinder & Hunde
Verhaltenstipps und Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
"Hunde, Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen und Vögel sind häufig in Haushalten mit Kindern anzutreffen. Doch so lieb und niedlich die kleinen Freunde sein mögen, kommt es doch immer wieder zu Biss- oder Kratzverletzungen, weil Kinder das Verhalten der Tiere falsch einschätzen. Eine andere Gefahr ist, dass Haustiere durch Würmer, Bakterien oder Viren Krankheiten auf den Menschen übertragen.
Lassen Sie Ihren Säugling oder Ihr Kleinkind nicht mit Hund oder Katze allein; lebendige Vierbeiner sind nicht so geduldig wie Stofftiere. Wenn das Kind alt genug ist, muss es den Umgang mit Tieren lernen, d.h. die Bedürfnisse und das Verhalten von Tieren verstehen.
Impfschutz, Sauberkeit und Pflege der Tiere können gefährlichen Krankheiten vorbeugen - in Haushalten mit Tieren sollte das eine Selbstverständlichkeit sein, ebenso wie das Händewaschen nach jedem Kontakt mit dem Tier.
Hunde gehören zum Alltag von Kindern. Sie leben mit ihnen innerhalb der Familie zusammen oder sie erleben Hunde bei Besuchen von Freunden und Familienangehörigen. Sie treffen beim Spielen, beim Spaziergang oder beim Einkauf häufig auf bekannte und fremde Hunde. Kinder sollten lernen, Hunde zu respektieren und mit ihnen artgerecht umzugehen..."
Die Initiative für mehr Kindersicherheit "Wir können das!" hat zu diesem Thema Fotos und Verhaltens-Tipps für verschiedene potentielle (Unfall)Situationen und ein Faltblatt erstellt, Sie finden diese -> hier bei www.kindersicherheit.de
Es wäre schön, wenn sich dieses esoterische Wissen über den Umgang mit Kindern und Hunden nach 9 Jahren endlich auch in Deutschland niederschlagen würde. Ein herzlicher Dank an alle echten "Unfallverhüter", die sich sachlich, kompetent, vernünftig und damit KONSTRUKTIV mit dem Thema auseinandersetzen.
Der blinde Populismus einiger Spendensammler war dagegen leider bisher absolut keine Hilfe für die Kinder. Geschweige denn für die Hunde. Wer Kindern beibringt, dass (nur) Hunde bestimmter Rassen gefährlich sind, provoziert damit Unfälle - und handelt verantwortungslos. Wer in der Öffentlichkeit immer nur profilierungs- und spenden?-geil nach Rasselisten kreischt, anstatt kompetente Aufklärung über den richtigen Umgang mit Hunden anbieten zu können, macht sich schuldig an jedem neuen Kinderunfall mit dem eigenen oder bekannten Hunden.
Sachgerechte Verhaltenstipps für Kinder und Eltern sucht man auf den Seiten der selbsternannten "Kinderschützer" heute immer noch vergebens. Ist in der Sache nutzloser Populismus möglicherweise einträglicher für die Amtsinhaber?
16. Februar 2009
Hamburg: Pannen mit der Beißstatistik
"BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/
19. Wahlperiode 09.02.2009
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE)
Betrifft: Wie erkennt der Senat gefährliche Hunde? (III)
Aus den Drucksachen 18/2030 und 19/1617 sowie den Beißstatistiken von 2006/2007 geht hervor, dass der Weimaraner/Mix (133 in Hamburg angemeldete Hunde) nicht wie in dem Bericht des Senats gemäß § 26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen in dem Zeitraum von 2004 - 31. März 2008 angegeben, in zehn, sondern in 19 Beißvorfälle (elf Menschen/acht Hunde verletzt) verwickelt gewesen ist. Des Weiteren ergab eine Anfrage an das Pressereferat, dass nicht 103, sondern 120 Hunde der Rasse Bullterrier in Hamburg angemeldet waren und in zehn (drei Menschen/ sieben Hunde verletzt) Beißvorfälle verwickelt gewesen sind.
Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:..."-> hier die gesamte Anfrage als pdf
Vorausgegangen waren dieser Anfrage Recherchen, die über das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz diese - von den Senatsverlautbarungen abweichenden - Einzel-Statistiken aus den Hamburger Bezirken ans Tageslicht brachten:
(abweichende) Statistiken über Beissvorfälle mit Hunden aus den einzelnen Hamburger Bezirken 2006-2007
und die sich dann ergebnishaft in folgendem Artikel niederschlugen:
"Hamburger Hundegesetz 2
Der Hamburger Senat deutscht Statistiken und ignoriert das Bundesverfassungsgericht.
Von Burkhard Bernheim..." -> Weiterlesen bei scharf-links
Weitere Hamburger Dokumente und Statistiken: -> Hamburg-Seite
Weitere Ansprechpartner & Infos zu Hamburg unter: -> www.ig-hundefreunde.de
13. Februar 2009
Hessen: GRÜNE fordern Veröffentlichung der Beißstatistik u.a.
"Pressemitteilung der Landtagsfraktion der GRÜNEN / Hessen vom 13. Februar 2009
Hundeverordnung: GRÜNE fordern umgehende Veröffentlichung der Beißstatistik
Hundeführerschein: Besserer Schutz für Mensch und Tier?
In einem Schreiben bittet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Innenminister Bouffier (CDU) darum, ihnen umgehend die bisher unter Verschluss gehaltene Beißstatistik von Hunden zukommen zu lassen. Zudem fordern sie eine öffentliche Anhörung zur Wirksamkeit der hessischen Hundeverordnung, die von vielen Seiten kritisiert wird. "Die Gefährlichkeit von Hunden muss nach wissenschaftlich anerkannten Kriterien beurteilt werden", fordert der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.
In den letzten Tagen wurde in Medien über die bisher nicht veröffentlichte Statistik der Beißvorfälle berichtet, die offensichtlich deutliche Widersprüche aufzeigt. So seien bei Hunden, die unter die so genannte Kampfhundeverordnung fallen, zwei bzw. vier Beißvorfälle gemeldet worden, bei der Rasse "Schäferhund", die nicht unter die Verordnung fällt, hingegen 284 bzw. 281 Beißvorfälle registriert worden. "Da nur bestimmte Rassen von der Verordnung betroffen sind, Mischlings- und Schäferhunde etwa nicht, besteht der Vorwurf einer willkürlichen Einstufung von Hunderassen. Darüber hinaus weisen Experten darauf hin, dass Hunde auf keinen Fall generell als gefährlich eingestuft werden dürfen, sondern vielmehr die Erziehung bzw. der Umgang mit den Tieren entscheidend ist. Dies lässt den Schluss zu, dass das Ziel der Verordnung, den Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden, durch die hessische Hundeverordnung nicht erreicht wird", so Jürgen Frömmrich.
"Es ist dringend notwendig, dass Experten unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten die Wirksamkeit der Hundeverordnung untersuchen. Ziel der Anhörung muss es sein, herauszufinden, welche Maßnahmen wirkungsvoller sind, um Menschen und Tiere vor Beißvorfällen zu schützen. In diesem Zusammenhang muss insbesondere geklärt werden, welche Wirkungen ein Hundeführerschein auf einen tiergerechten Umgang haben kann, um damit einen besseren Schutz für Menschen und Tiere zu erreichen."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de
des weiteren:
"Hessen - Maulkorb für Rottweiler
Hundeverordnung aktualisiert: Nun stehen neue Rassen auf Liste der gefährlichen Vierbeiner.
...Trotz mehrfacher Nachfrage der Frankfurter Rundschau rückt der Ministeriumssprecher nicht die gesamte Beiß-Statistik heraus. ..."-> Weiterlesen: Frankfurter Rundschau
"Hundeverordnung - Vierbeinerfreunde jaulen auf
Die neue hessische Hundeverordnung stößt bei Experten auf Kritik. Ein Rottweilerklub erwägt eine Klage....Ein Innenminister muss sich nicht mit allem auskennen. Dann aber Fachleute zurate ziehen, etwa wenn er eine Hundeverordnung erstellt. Volker Bouffier (CDU) hat dies versäumt. -> Weiterlesen: Frankfurter Rundschau
"Interview: Sind Rottweiler gefährlich oder nicht?
Hundeerzieher Rainer Schröder: Jeder Welpe ist zunächst sozial verträglich..."
-> Weiterlesen: HNA
-> Weitere Presseartikel / Informationen: www.tierfreund-lich.de
13. Februar 2009
Rheinland-Pfalz: Beschluss des VG Neustadt zum "berechtigten Interesse"
"Pressemitteilung Nr. 1/2009 Verwaltungsgericht Neustadt
Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze
Holt ein Rheinland-Pfälzer einen gefährlichen Hund aus einem baden-württembergischen Tierheim, kann ihm dessen Haltung nicht mit der Begründung untersagt werden, das Tier stamme nicht aus einem Tierheim des Landes Rheinland-Pfalz. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine in der Südpfalz wohnende Frau im Oktober 2008 einen American Staffordshire Terrier-Mischling aus einem baden-württembergischen Tierheim zu sich genommen. Nachdem die Stadtverwaltung hiervon erfahren hatte, untersagte sie mit sofortiger Wirkung die Haltung des Hundes und ordnete zugleich an, diesen wieder in das Tierheim zu bringen. Sie begründete dies damit, dass es sich nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde um einen Hund handele, für dessen Haltung eine Erlaubnis erforderlich sei. Die Frau habe eine solche nicht und könne auch keine erhalten. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes sei nämlich ein berechtigtes Interesse. Ein solches könne aus Tierschutzgründen bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim zwar bejaht werden, es müsse sich aber um ein rheinland-pfälzisches Tierheim handeln.
Hiergegen erhob die Betroffene Widerspruch und wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.
Mit Erfolg: Die Antragstellerin müsse den Hund vorläufig nicht abgeben, denn es bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung. Ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes liege dann vor, wenn das Tier aus einem Tierheim an einen sachkundigen und zuverlässigen Halter vermittelt werde und ihm dadurch ein Leben im Tierheim erspart werde. Dies gelte ohne Rücksicht darauf, in welchem Bundesland sich das Heim befinde, denn der Tierschutz sei ohne Bindungen an eine Landesgrenze garantiert. Die Beschränkung auf rheinland-pfälzische Tierheime sei daher nicht gerechtfertigt.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - 5 L 1418/08.NW -
Die Entscheidung kann per E-Mail: poststelle@vgnw.jm.rlp.de beim Verwaltungsgericht Neustadt angefordert werden."
30. Januar 2009
Hessen: Die schlimmsten Beißer
"Hessische Hunde-Statistik
Die schlimmsten Beißer
Welche Hunde beißen in Hessen am häufigsten zu? Der FR liegt ein unter Verschluss gehaltenes Dokument des Innenministeriums vor. Die Ergebnisse im Überblick.
VON JUTTA RIPPEGATHER
Das Innenministerium in Wiesbaden hütet die Hunde-Beißstatistik wie ein Staatsgeheimnis. Jetzt wurde das Zahlenwerk der Frankfurter Rundschau zugespielt. Sein Inhalt nährt die Zweifel,..."
Weiterlesen in der -> Frankfurter Rundschau online 30.01.2009
-> Statistik-Zusammenstellung zum Artikel der Frankfurter Rundschau
-> Fotostrecke der Frankfurter Rundschau zum Thema
Und wenn wir mal ganz ehrlich sind, dann sieht diese -> GRAFIK 2009 der Frankfurter Rundschau immer noch haargenauso aus wie die Ur-Grafik von MKZ.
Es hat sich nichts geändert. Wir hängen bzgl. der Gefahrenabwehr gegen gefährliche Hunde seit 2000 in einer politischen Deppen-Zeitschleife fest. Nur das es bei uns eben nicht heißt "Und täglich grüßt das Murmeltier" sondern "Und täglich beißt der...".
In diesem Sinne: "Fass, Hasso!"
17. Januar 2009
Hessen: "Rottweilerklub zieht wegen Rasseliste vor Gericht
Geschäftsführer wirft dem hessischen Innenministerium gravierende Fehler bei der Zusammenstellung der Beißstatistik vor
KREIS GIESSEN (kr). Der Allgemeine Deutsche Rotweilerklub (ADRK) will eine gerichtliche Überprüfung der seit dem 1. Januar geänderten Hessischen Hundeverordnung herbeiführen. Bei der Auswertung des statistischen Materials, durch die Rottweiler in die Rasseliste gefährlicher Hunde aufgenommen worden waren (der Gießener Anzeiger berichtete), habe es gravierende Fehler gegeben, teilte ADRK-Geschäftsführer Dr. Manfred Herrmann mit. Der Hüttenberger Vorsitzende des Klubs, Manfred Paul, hatte gegenüber dem Gießener Anzeiger bereits am Dienstag angekündigt, man wolle beweisen, dass die Beißstatistik falsch sei.
Herrmann zitierte den Duisburger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Christian Tünnesen-Harmes, der schon nach dem Bericht im Gießener Anzeiger vom August 2008 über die geplante Aufnahme von Rottweilern in die Rasseliste dargelegt habe, dass die vom Innenministerium verwendeten Statistikdaten auf "höchst fehlerhafter Grundlage" beruhten..."
Weiterlesen: -> Gießener Anzeiger 17. Januar 2009
und nochmal Hessen:
16. Januar 2009
Hessen: Fragen zur Wahl
- und Antworten von Tarek Al-Wazir (B90/Die Grünen), Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD), der FDP (ohne Unterschrift) und Axel Wintermeyer (CDU)
"Hallo an alle!
Anbei ein Link in Sachen Hessenwahl:
Tierfreundlich e.V. - Hessen 2009 Tierschutzfragen
TierfreundLich e.V. hat eine Anfrage zu verschiedenen Bereichen des Tierschutzes an die Kandidaten für den Hessischen Landtag gestellt.
Anfrage und Antworten der einzelnen Parteien sind unter dem Link aufgeführt. Reaktionen bitte an die auf der genannten Seite vorhandene e-mail-Adresse senden, da kein Gästebuch vorhanden (bitte über das Kontaktformular) oder über meine Adresse.
Bitte weiterverteilen! Hilft vielleicht bei der Wahl, wo die Kreuze gesetzt werden sollten….
LG
Corinna"
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Dann kreuzt mal am Sonntag schön, liebe Hessen
- wir drücken (wieder) die Daumen. |
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12. Januar 2009
Hamburg: Neufassung des Hundegesetzes
HmbGVBl. Nr. 57 16. 12. 2008 Gesetz zur Änderung des Hundegesetzes und weiterer Vorschriften
- kein genereller Leinenzwang mehr für Hunde bis zum Lebensalter von 12 Monaten
- Übernahme aus Tierheim gilt als "berechtigtes Interesse" im Sinne der Haltungserlaubnis
- Steuererleichterung für Listen-Hunde aus dem Tierheim
03. Januar 2009
Sachsen-Anhalt
"Endlich sind Hunde gefährlich
Was Innenminister Holger Hövelmann im neuen Jahr wirklich froh macht
Mitunter ist es auch ein zeitlicher "Kommissar Zufall", der ein Schlaglicht auf die besondere Qualität von Politik in Sachsen-Anhalt wirft: Just in jenen Dezembertagen des abgelaufenen Jahres..."
-> Vollständiger. sehr lesenswerter Artikel bei SuperSonntag Wittenberg
01. Januar 2009
Hessen: neue Hundeverordnung, geänderte Rasseliste, Übergangsregelung für Rottweiler, gültig ab 1. Januar 2009
Nachlesbar im einzelnen hier:
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54), geändert durch Verordnung vom 16.12.2008
Änderungen sind im VO-Text fett gedruckt.
Rasseliste: Mastiff und Mastino Napoletano raus, Rottweiler rein
U.a. wurde die Rasseliste um den Rottweiler als "gefährliche Rasse" erweitert, Regelungen und Auflagen siehe im einzelnen im VO-Text, insbesondere bitte Übergangsregelung für Rottweiler (§ 19 HundeVO) beachten: Stichtag 31. Dezember 2008, Anmeldefrist bis 30. Juni 2009.
Erweiterte Definition des "individuell gefährlichen Hundes"
Neuerdings gelten auch solche Hunde in Hessen als "gefährlich", die "aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen", wem auch immer im HMI diese Formulierung eingefallen sein mag, die den Gefährlichkeitsbegriff jenseits jeder konkreten und abstrakten Gefahr nun endgültig auch aus dem Kontinuum des sog. "Besorgnispotentials" hinausschießt in die unendlichen Weiten wachsweicher, rein subjektiver Rezeptionsästhetik.
Laut Auskunft des HMI geht diese Neu-Definition auf ein Urteil des VGH Kassel vom 18.10.2007, Az 8 UE 243/06, zurück. Wie auch immer dies gemeint sein mag. Es ist für den Verfasser nicht immer einfach, etwaig erfolgte Gedankengänge des HMI beim Lesen des folgenden Urteils in adäquater Form im eigenen Gehirn nachzuvollziehen. Sollte im HMI etwa eine Form der Alexie endemisch sein, angesiedelt irgendwo zwischen Till Eulenspiegel und Josef Schwejk?
siehe -> VGH Kassel, Urteil vom 18.10.2007, Az 8 UE 243/06
Leitsatz: "Eine erweiternde Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Hess. HundeVO, nach der auch die Gefahr, dass ein Hund einen Menschen in Gefahr drohender Weise anspringt, die Eigenschaft eines Hundes als gefährlicher Hund begründet, ist ausgeschlossen."
Siehe auch aus dem Archiv -> den Entwurf des hessischen Innenministeriums vom 30.05.2008 (pdf)
sowie die Presseartikel vom Juni 2008.