Inhalt:
Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.07.2009, Az. 10 B 09.89, Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes mit unbekannten Eltern nicht allein nach phänotypischer Ähnlichkeit mit Kampfhund zu bestimmen
NRW: Urteil VG Duesseldorf vom 22.06.2009 - Az.: 25 K 699/09 "KampfhundeSteuer", hier: Rottweiler
Stellungnahmen von Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth und Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen zum Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.3.2009, 2 S 1619/08
VGH Baden-Württemberg vollständiges Urteil vom 26.3.2009, 2 S 1619/08, "Kampfhunde"steuer"
Pressemiteilung zum Urteil des VGH Baden-Württemberg zur "Kampfhunde"-Steuer vom 16. April 2009, Az.: 2 S 1619/08
"Kampfhunde"steuer VG Münster:
"Erhöhte Hundesteuer auch bei Hartz IV Bezug
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten...."
-> Quelle gegen-hartz.de VG Münster AZ 1240/05 11.03.2009
abweichende Rechtsauffassung dazu:
"Kampfhunde"steuer VG Gelsenkirchen
"Eine Steuer ist dann unverhältnismäßig, wenn sie aus demjenigen zu bezahlen ist, was der Staat dem Einzelnen zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins als Existenzminimum zur Verfügung stellt. Da die Hundesteuer bei der Bestimmung des Existenzminimums nicht berücksichtigt werde, ist deren Erhebung bei denjenigen, die ihren Lebensunterhalt aus dem zur Führung eines menschenwürdigen Daseins staatlich garantierten Existenzminimum bestreiten müssen, unverhältnismäßig (nichtamtliche Leitsätze)..."
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Oktober 2008 - Az.: 2 K 3211/08 - (nicht rechtskräftig)
-> Quelle: Städte- und Gemeindebund NRW
Die Schutzhundeausbildung (nunmehr Gebrauchshundeprüfung ÖPO-1 bis ÖPO-3) im Lichte des Tierschutzgesetzes, des Wiener Tierhaltegesetzes sowie des Waffengebrauchs- und Militärbefugnisgesetzes, DDr. Regina Binder, Gutachten im Auftrag der Wiener Tierschutzombudsstelle, Oktober 2006 (pdf)
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - 5 L 1418/08.NW, Tierschutz, Haltungsgenehmigung, berechtigtes Interesse
"Holt ein Rheinland-Pfälzer einen gefährlichen Hund aus einem baden-württembergischen Tierheim, kann ihm dessen Haltung nicht mit der Begründung untersagt werden, das Tier stamme nicht aus einem Tierheim des Landes Rheinland-Pfalz...."
VGH Kassel, Urteil vom 18.10.2007, Az 8 UE 243/06
Leitsatz: "Eine erweiternde Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Hess. HundeVO, nach der auch die Gefahr, dass ein Hund einen Menschen in Gefahr drohender Weise anspringt, die Eigenschaft eines Hundes als gefährlicher Hund begründet, ist ausgeschlossen."
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13. August 2008, 5 K 223/08.KO Haltung eines gefährlichen Hundes, berechtigtes Interesse
Ein Hundehalter hat auch dann keinen Anspruch auf Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, wenn das Tier zwar so vor dem Tierheim bewahrt würde, die Ursache für das Verbringen ins Tierheim jedoch in der eigenen Verantwortlichkeit des Halters liegt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg in einem Normenkontrollverfahren gegen das Land Brandenburg, zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) vom 16. Juni 2004 OVG 5 A 1.06, 15. November 2007 (44 Seiten, pdf)
Das Urteil ist bzgl. seiner Argumentation in Sachen wissenschaftliche / empirisch-statistische Vorlagen sehr interessant und lesenswert, zumal die Nichtzulassungsbeschwerde zur Revison laut RAin Frau A. Nielsen vom Bundesverwaltungsgericht am 25. August 2008 zurückgewiesen wurde (BVerwG 6 BN 1.08).
Der beste Freund des Menschen - Mythos und Wirklichkeit
Artikel von Dr. Colette Pillonel, ehemals Präsidentin der AGGH des Bundesveterinäramtes der Schweiz und tiermedizinische Verhaltensexpertin, bei Swiss Paediatrics
Interview mit Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth (Tierärztliche Hochschule Hannover) zur Problematik Kinder - Hunde , Weserkurier 05.08.2008
Untersuchungen zum Einfluss der Grundeinstellung des Hundehalters/der Hundehalterin gegenüber Tieren auf das Verhalten des eigenen Hundes; Einteilung der Grundeinstellungen nach Stephen R. Kellert (pdf, Volltext)
Liliane Tinka Bortfeldt, Dissertation Tierärztliche Hochschule Hannover 2008
-> Summary
Urteil VG Düsseldorf 18.06.2008 Az 18 K 5472/07 Anforderungen des LHundG, Rassen- / Phänotypbestimmung Erlassbestimmung des MUNLV zu Gutachtern wirkungslos
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Kampfhundebesteuerung eines Bullmastiffs unzulässig
Mit Urteil vom 02.07.2008 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse (Az.: 1 K 1524/07.NW) der Klage der Halterin eines Bullmastiffs weitestgehend stattgegeben...
VG Stuttgart Urteil vom 16.5.2006, 1 K 277/06 Verstoß der Hundesteuerbefreiung gegen Gemeinschaftsrecht
Leitsätze
Eine Regelung in einer Hundesteuersatzung, welche die Steuerermäßigung für sog. Kampfhunde von der Ablegung der Begleithundeprüfung bei einem Verband des deutschen Hundewesens abhängig macht, verstößt gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot (Art. 12 EGV) i.V.m. der Dienstleistungsfreiheit (Art. 46 ff. EGV) und ist daher wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts unanwendbar (vgl. Art. 10, 249 EGV)
Verwaltungsgericht Sigmaringen: Heranziehung zur Kampfhundesteuer rechtswidrig
Az.: 7 K 755/07
Nehme ein Satzungsgeber die Regelung eines anderen Normgebers auf, sei er in vollem Umfang verantwortlich für ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Dies schließe auch die Pflicht des Satzungsgebers ein, die übernommene Regelung unter Kontrolle zu halten und ggf. zu korrigieren. Sei der Satzungsgeber jedoch verpflichtet, eine übernommene Regelung unter Kontrolle zu halten, müsse er erst recht dann, wenn er eine mehrere Jahre alte Regelung übernehme, überprüfen, ob die ihr zu Grunde liegenden Prämissen noch zuträfen.
VG Hannover 11 A 7659/05 Urteil vom 19.09.2007
Bullterrier nehmen keine Sonderrolle im Kanon der im HundVerbrEinfG genannten Hunde ein. Die Evaluationsfrist der Bundesregierung nach der Entscheidung des BVerfG v. 16.03.2004 -1 BvR 1778/01 - E 110, 141 ff) ist noch nicht abgelaufen. Das Einfuhrverbot verstösst nicht gegen EU-Recht
Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2008 (Az.: 9 A 111/05), Hundegesetz, Gebührenrecht, Rückgriff der Veterinärämter auf den Auffangtatbestand der Tarifstelle 30.5
Urteil des OVG Sachsen-Anhalt zur Kampfhundesteuer 4 L 384/05 Urteil vom 12.02.2008 - Hundesteuer
Beschluss des OVG Hamburg vom 14.02.2008 bei www.bullweb.de.
Das Hamburger Oberverwaltungsgericht tütet die Berufung der Stadt Hamburg gegen das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts über die Hamburger Hundeverordnung ein, die Kostenentscheidung - Streitwert 32.000 E - ergeht zuungunsten der Stadt Hamburg (welche den Mist namens Hamburger HundeVO ja auch verbrochen hatte). Zur Erinnerung - das seitens der Stadt Hamburg über Berufung angegriffene Urteil des VG HH, welches die Hamburger HundeVO kippte:
Urteil des VG Hamburg vom 1. September 2003 5 VG 3300/2003
Urteil VG Stuttgart 5 K 4370/06 Zur Frage der Feststellung der Kampfhundeeigenschaft eines Mischlingshundes vom 21.01.2008
Aus der Zusammenfassung der Tagungsberichte der 12. Internationalen Tagung Fachgruppe Tierschutz der DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) in Verbindung mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen am 08./09.03.2007:
1. "Aggressionsverhalten von Hunden in Abhängigkeit verschiedener Testsituationen im Wesenstest ", von Dr. Schalke, Tierärztliche Hochschule Hannover und Dr. Mittmann, LMU München, S. 145 - 147
2. "Wesensteste in Hessen - Vorgaben und Erfahrungen", Dr. Bernauer-Münz, S. 146 - 153
-> Tagungsberichte können über die Geschäftsstelle der DVG angefragt werden:
Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft -DVG- e. V.
Frankfurter Str. 89
35392 Gießen
Tel.: (0641) 24466
Fax: (0641) 25375
E-Mail
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/1330
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenministerium
Umsetzung des Gefahrhundegesetzes Schleswig - Holstein (GefHG)
Bemerkungen über beißende Hunde und zur Neurophysiologie von Aggression (pdf)
Prof. Dr. N.-C. Juhr, Institut für Tierschutz und Tierverhalten der FU Berlin, Vortrag Berliner Tierärztliche Gesellschaft 11. 05. 2005
Untersuchungen zu Ursachen, Lokalisation,Therapie und Prognose von Bissverletzungen beim Hund (pdf)
Diss. Wolfdieter Hubertus Stammwitz, TiHo Hannover 2005
Statistische Auswertung von Sachverständigengutachten über Hunde mit Beißvorfällen in Bayern (pdf)
Diss. Roman Mikus, Ludwig-Maximilians-Universität München 2006
Urteil 6. Berufungsgericht Ohio, Toledo vs. Tellings, 2006-Ohio-975, 03. 03.2006 (pdf)
Gericht in Ohio entscheidet: rassespezifische Hundegesetze sind verfassungswidrig!
Das sechste Bezirksberufungsgericht in Ohio bedachte gestern die Hundebesitzer mit einem monomentalen Sieg, als es entschied, daß regionale und staatliche rassespezifische Gesetze über gefährliche Hunde verfassungswidrig seien....
Zunächst einmal entschied das Gericht, diese Gesetze würden gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, denn es gäbe keinen einzigen rationalen Grund, Pitbulls als gefährlicher einzustufen, als andere Hunde! Es stellte ferner fest, daß rassespezifische Gesetze "In der Vergangenheit eingeführt wurden, basierend auf überholten Informationen die ein stereotypes Bild von Pitbulls vermitteln." Das Gericht fand keinerlei neuen Beweise dafür, daß diese Rasse in irgend einer Weise gefährlicher ist als andere. Den Besitz von Pitbulls zu regulieren oder zu begrenzen sei demnach "willkürlich, unvernünftig und diskriminierend."...
>>>Weiterlesen / vollständige Pressemitteilung
Dr. Jürgen Küttner: Gutachten zu § 22 LHundG NRW für den Club für Molosser e.V.
Urteil des VGH Hessen vom 14.03.2006, Az.: 11 UE 1426/04, Mischlingshunde, > Pressemitteilung
> vollständiges Urteil
- Berufung Hundegesetz Berlin, Beschluss des OVG Berlin Az. OVG 5 N 37.05 vom 21. November 2005
Hundegesetz Berlin, VG Berlin, Urteil Az. VG 11 A 926.04, 21.04.2005
Tierärztkammer Hamburg: Begründung zur Aufhebung der Rasseliste im geplanten Hundegeset, 20.10.2005
Club für Molosser e.V. - Antrag auf Änderung des Landeshundegesetzes NRW, Auswertung der Statistiken, 15.09.2005
Es liegt uns nunmehr die vergriffene Ausgabe
Deutscher Städtetag, Reihe A, DST-Beiträge zur Kommunalpolitik, Heft 24:
Der Stadthund - Anzahl, Steuern, Gefährlichkeit (hier ein Auszug als pdf)
vor.
Ein ganz herzlicher Dank an den Einsender.
Falls jemand diese Ausgabe für seine Arbeit benötigt, kann er Kontakt zu uns aufnehmen.
Beschluss BVerwG 10 B 34.05; OVG 14 A 1819/03; 28. Juli 2005
Bundesverwaltungsgericht verweist "Kampfhunde"steuer-Klage an OVG Nordrhein-Westfalen zurück
Urteil OVG Niedersachsen, "Kampfhunde"steuer Bordeauxdogge, 13.07.2005, Az. 13 LB 299/02, 5 A 212/01
"...Im Zuge der Überprüfung (landesrechtlicher) Hunde-Polizeiverordnungen hat sich nunmehr die (in BVerwGE 110, 265/274 zwar genannte, aber letztlich konsequenzenlose) Erkenntnis durchgesetzt, dass sich "aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder gar einer entsprechenden Kreuzung allein ... nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten" lässt, "dass von Hundeindividuen Gefahren ausgehen" (BVerwG, Urteil vom 3.7.02, 6 CN 8.01, BVerwGE 116, 347/354). ...Vergleichbar den Ausführungen in BVerwGE 110, 265/276, hat es dem Gesetzgeber nämlich aufgegeben (S. 166), die "weitere Entwicklung zu beobachten". ...Sollen diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts - ebenso wie die des Bundesverwaltungsgerichts (E 110, 265/279) - nicht bloße Leerformeln sein, so ist auch schon gegenüber der bisherigen "Kampfhundesteuer" der Gemeinden eine erhöhte Sensibilität angebracht. ..."
13 LB 299/02, OVG Lüneburg, Urteil vom 13.07.2005
Beschluss VGH Bayern, Haltungserlaubnis AmStaff, 17.08.2005, Az. 24 CS 05.959 / Au 8 S 05.202
Urteil VG Hamburg Az. 5 K 2332/02 ; 27.06.2005 (pdf)
VG Hamburg 3 E 377/2005 Beschluss vom 11.4.2005 (pdf)
"Die Untersagung der Haltung eines möglicherweise gefährlichen Hundes kann im Einzelfall auf die polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 HmbSOG) gestützt werden, wenn der Halter etwa auf Grund von erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen nicht die Gewähr für eine sachgerechte Haltung bietet...."
VGH Baden-Württemberg 2 S 2265 23.05.2005 (pdf)
"Kampfhunde"steuer
BVerwG 10 B 24.05; VGH 5 UE 907/04; 28. Juni 2005 (pdf)
Kampfhundesteuer, Lenkungswirkung
Beschluss VG Giessen 12.07.2005 Wiederholung Wesensprüfung
Zitate aus einem Interview mit Prof. Dr. H. Hackbarth
(aus: Der Gebrauchshund 2/2005)
Auswirkung von Leine und Halsband auf das Verhalten des Hundes
Jörg Tschentscher, in: Vetcontact Juli 2005
Überlegungen zu den möglichen Auswirkungen von ständigem Leinen- und Maulkorbzwang
A. Univ. Prof. Dr. Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik, Veterinärmedizinische Universität Wien, erschienen beim Österreichischen Kynologenverband, April 2003
Urteil OVG Rheinland-Pfalz, Az 6 C 10308/05.OVG (pdf)
erdrosselnde Wirkung; "einem administrativen Haltungsverbot gleichkommend", "kompetenzwidrig erlassener Steuerhebesatz", "der in materieller Hinsicht mit höherrangigem Recht nicht im Einklang steht"
Untersuchung einer Bullterrier-Zuchtlinie auf Hypertrophie des Aggressionsverhaltens, Jennifer Hirschfeld, Dissertation Tierärztliche Hochschule Hannover, 2005
Österreich:"Hundebiss-Studie"des Kinderunfall-Forschungszentrums
So friedlich wie Golden Retriever (04/05)
Neues & Wichtiges über sogenannte Kampfhunde und sogenannte Schutzhunde vom Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover, und zur Genetik des sogenannten Deutschen Schäferhundes
zum Artikel....
Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden nach der Niedersächischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000
Zitat: "Die Ergebnisse zeigen, dass es nicht legitim ist, bestimmte Rassen zu diskriminieren und sie den Verboten und Einschränkungen von so genannten Rasselisten zu unterwerfen. Vielmehr sollte in unserer Gesellschaft ein kompetenter, fachlich gebildeter und verantwortungsvoller Hundebesitzer gefördert werden, denn dies ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um Verhaltensproblemen bei Haushunden vorzubeugen."
Tina Johann, Dissertation Tierärztliche Hochschule Hannover 2004
Hundeangriffe in Deutschland, eine Internetumfrage
Ruth Paproth, Dissertation Tierärztliche Hochschule Hannover 2004
BVerwG lehnt Berufung Kampfhundesteuer VG Arnsberg ab
(22. 12. 2004, AZ BverwG 10 B 2104, Az OVG 14 A 953/02). Auch hier geht`s weiter.
Urteil VG Arnsberg Tierschutzverein Olpe ./. LHG NRW
(14.12.2004, AZ 11 K 2406/03). Es wurde Berufung beim OVG NRW eingelegt.
OVG Lüneburg: genereller Leinenzwang für Hunde ist unverhältnismäßig (AZ: 11 KN 38/04)
VG Giessen kippt Kampfhundesteuer Wetzlar für Bordeauxdogge
Beschluss BVerwG 6 BN 3.04 - VGH Kassel 11 N 520-03
"Leitsatz: Die Einführung von Listen mit Rassen sogenannter gefährlicher Hunde muss der Gesetzgeber selbst verantworten. Dagegen darf er die Festlegung der einzelnen in die Liste aufzunehmenden Hunderassen dem Verordnungsgeber überlassen (wie Urteil vom 3.Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - BVerwG 318, 347"
Urteil OVG NRW 25.11.2004 14 A 2973/02 (pdf):
"Kampfhunde"steuer: Dynamische Verweise in Hundesteuersatzungen auf Hundeverordnungen oder - gesetze sind als Verstoß gegen § 41 Abs. 1 S. 2 lit. f GO rechtswidrig.
RLP-Hundeverordnung von BVerwG gekippt (16.09.2004)
siehe: Lawchannel
Das vollständige Urteil ist hier bei www.maulkorbzwang.de zu finden.
Änderung der Rasseliste Mecklenburg Vorpommern durch Normenkontrollklage (Wegfall des Bullmastiff):
siehe hier Club für Molosser e.V., pdf
- einzig vorhandene NRW-Statistik über Biss-Vorfälle mit Hunden
- Weltklasse-Urteil vom Verwaltungsgericht Giessen
Wesenstest-Wiederholung gekippt
VG Giessen 26.07.2004 GZ 10 E1882/04
-Urteil VG Göttingen zur Kampfhundesteuer vom 12.07.2004
mit interessanten Begründungen zur Schäferhund- / Schutzhundausbildungsproblematik
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juli 2004
über die Popularklage des W. S. in M. auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
1. des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 4 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz LStVG, BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2001 (GVBl S. 140),
2. des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268, BayRS 2011-2-7-I) in der Fassung der Änderung vom 4. September 2002 (GVBl S. 513), soweit die Hunderassen Alano, American Bulldog, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler betroffen sind
Aktenzeichen: Vf. 1-VII-03
Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. Juni 2004, 13 E 2763/04 (pdf)
"Bei summarischer Prüfung sind die Erfolgsaussichten ihres Widerspruchs nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand aller Voraussichtnach zumindest offen mit tendenz zum Positiven...Vorliegend ist zu bedenken, dass die Untersagungsverfügung nicht nur in das Eigentumsrecht des Hundehalters eingreift und Belange des Tierschutzes betreffen kann, sondern, weil häufig starke emotionale Bindungen zwischen Mensch und Tier bestehen, auch das Persönlichkeitsrecht des Hundehalters stark tangiert."
Untersuchung des Verhaltens von fünf Hunderassen und einem Hundetypus im innerartlichen Kontakt des Wesenstestes nach den Richtlinien der Niedersächsichen Gefahrtier-Verordnung vom 05.07.2000 (pdf)
Dissertation TiHo Hannover, Andrea Böttjer
Zusammenfassung
Bemerkenswert die Ergebnisse bzgl. der Herkunft der Hundepopulation (42% VDH?-Züchter - 58 % anderweitig).
Demnach müsste die "Dunkelziffer" der Hunderassenpopulation bei über 60 % liegen.
Vollständiges Urteil des OVG NRW vom 17. Juni 2004 (14 A 953/02 3K 1689/01 Arnsberg "Kampfhunde"steuer, Europarecht) pdf 0,6 MB
VG Giessen gewährt ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz gegen Wesenstest-Wiederholung (05/04)
Beschluss VG Arnsberg wg. Hundesteuersatzung Hamm, Zulassung der Berufung vor dem OVG Münster (05/04)
Informationen des Bundesveterinäramtes der Schweiz:
«Gefährliche Hunde - sinnvolle und zielgerichtete Massnahmen», Tierärztliche Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde AGGH (2001, Schweiz)
Aggressivität und Gefährlichkeit beim Hund (14kb)
(Colette Pillonel, Präsidentin der AGGH)
Universität Wien: Kampfhunde - gibt´s die?
Artikel von Prof. Dr. I. Stur
Fakten zu Hessens Statistiken und der Wiederholung der Wesenstests (04/04)
Pressemitteilung Urteil Oberverwaltungsgericht Greifswald Normenkontrollantrag Hundeverodnung Mecklenburg Vorpommern 4 K 29/00 (14.04.2004)
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 2004 zur Hundeverordnung Berlin, - 1 BvR 1363/01 -
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2004 zur Hundeverordnung Nordrhein Westfalen, 1 BvR 1770/02 und 1 BvR 1891/02 -
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2004 zur Hundegesetzgebung Bayern, - 1 BvR 492/04 -
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2004 zur Berliner Hundeverordnung, - 1 BvR 1498/00 -
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2004 zur Rheinland Pfälzer Hundeverordnung, 1 BvR 1682/01
- vollständige Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 2004 zur 4. Hessischen Hundeverordnung
Stellungnahme des Bundesverbands praktizierender Tierärzte zum Urteil des BVerfG vom 16. März 2004
Beschluss des BVerfG vom 16. März 2004 zur Hundeverordnung Rheinland-Pfalz, 1 BvR 550/02
Dr. Dorit Feddersen-Petersen zum Urteil des BverfG vom 16. März 2004
Stellungnahme der Bundestierärztekammer zum Urteil des BVerfG vom 16. März 2004
Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das "Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" (HundVerbrEinfG) vom 16. März 2004
Offener Brief der Bundestierärztekammer an Roland Koch vom 23.02.2004 & Schreiben des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte an Volker Bouffier vom 18.02.2004
Beschluss VG Darmstadt zum Thema "Wiederholung Wesenstest" vom 20.02.2004
Urteil VGH Kassel 27.01.2004 (Hessen HV) pdf
Zusammenhang zwischen Aggressionsverhalten und Zinkstoffwechsel bei Hunden (01/04)
Beißattacken von sogenannten Kampfhunden haben unseren Berufsstand herausgefordert und Kenntnisdefizite aufgezeigt.So ist noch nicht eindeutig geklärt, welche Intention sich hinter dem gezeigten Verhalten verbirgt....
Es zeigte sich, dass die Serumzinkkonzentration von durch Beißvorfälle auffällig gewordenen Hunden mit 1,69 ±0,49 g/ml deutlich über den Konzentrationen von verhaltensunauffälligen, nicht aggressiven Tieren lag (0,76 ± 0,16 g/ml)..."
Vollständiger Text zur Studie: Vetline
Urteil OVG Thüringen vom 27.11.2003
Zitat:
"...Bescheid rechtswidrig. Aus seiner Rassenzugehörigkeit kann nicht auf die Gefährlichkeit des Hundes geschlossen werden. Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ist auf die konkrete Gefährlichkeit des einzelnen Hundes unabhängig von der Rassenzugehörigkeit abgestellt. Paragrafen aus der Tierschutz-Hundeverordnung und dem Tierschutzesgesetz als Argumente gegen Hank ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten: Das eine Gesetz ist auf die Gefahrenabwehr, das andere auf den Tierschutz abgestellt, d.h. zur Verhinderung der gezielten Zucht und Ausbildung aggressiver Beißer erlassen worden. Die Durchsetzung des Tierschutzgesetz liegt zudem nicht in der Kompetenz der Gemeinden..."
Urteil VG Düsseldorf 11.12.2003:
Alle Auflagen, Widerrufsvorbehalt und Befristung sind aufgehoben
VG Düsseldorf teilt Rechtsauffassung des VG Köln nicht
-Nebenbestimmungen nichtig (12/03)
Rechtsauffassung des VG Giessen zur Wiederholung von Wesensprüfungen und Sachkunde (12/03)
Durchführung & Statistik Hessische Hundeverordnung 2003, Vorkommnisse mit Hunden
Urteil des VG Wiesbaden zur Kampfhundesteuer vom 04.11.2003
Beatrice Stalter: Gutachten über die mögliche Gefährdung von Mensch und Tier durch Hunde der Rasse Bordeauxdogge, im Auftrag der Gesellschaft für Haustierforschung(GfH) e.V., Sitz München, bei:
www.bordeauxdogge.de
-Beißkraft - LETZTER Artikel zu diesem Thema (von Werner G. Preugschat)
BPT-Stellungnahme zur Problematik "Gefährlicher Hund"
Aufstand der amerikanischen Tierärzte (Spiegel 8/2001)
Was ist ein Wesenstest in NRW wert?
Gutachten zum Maulkorbzwang aus ethologischer Sicht, erstellt vom gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Jürgen Arndt für den Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf
Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.1998 über die Schrankenbestimmung kommunaler Lenkungssteuern ("Kampfhunde"steuer)
Übersicht tödlicher Beißvorfälle mit Hunden in Deutschland im Zeitraum 1968 bis 2004
Pressemeldung und Stellungnahme des BPT (Bundesverband Praktischer Tierärzte)
Schreiben der Kritischen Tierärzte an das Ministerium für Umwelt in Düsseldorf
Stellungnahme zur "Kampfhundesteuer (Dr. Küttner) zwecks Vorinformation der Kommunen, Eingaben nach §24 Gemeindeordnung etc.
Stellungnahme "Kampfhunde"steuer.doc
Stellungnahme "Kampfhunde"steuer.txt
Erklärung des Autors des Buches "Herdenschutzhunde" zur LHV NRW
Jürgen Arndt: Anforderungen an einen Wesenstester und dessen Prüfer (Experten)
Aussage von Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen zum "Kampfhunde-Prozeß" in Hamburg vom 18.12.00 (12/00)
Stellungnahme Bundesdatenschutzbeauftragte vom 30.10.00 (10/00)
Stellungnahme Landesdatenschutzbeauftragte NRW von 10.00 (10/00)
Bea Stalter: Der Mensch als Beute
Jürgen Arndt: rettungshunde.de
Ursula Massen zur Schutzhundeausbildung
A.Univ.Prof. Dr. Irene Stur Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität: Zur Frage der besonderen Gefährlichkeit von Hunden auf Grund der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen
Informationsmappe des 1.American Staffordshire Terrier Club e.V.
Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen für das MUNLV: Gutachten zur Haltung von Herdenschutzhunden
Interview des Tierschutzvereins Canis mit Dorit Feddersen-Petersen über das Herdenschutzhunde-Gutachten bei maulkorbzwang.de
Statement von Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen zur "Kampfhunde"-Problematik
Dr. Dorit Feddersen-Petersen: Rasseneinteilung, Wesensprüfung und Heimtierzuchtgesetz, Redebeitrag zur Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 21.08.2000 in Berlin
TIERÄRZTE ZUM THEMA "KAMPFHUNDE" Tagung der TiHo Hannover 29.7.2000 - insbesonder bzgl. Rassendefiinition und Mischlingsproblematik
Stellungnahme von Prof. O. Distl. Institut für Tierzucht und Genetik, TiHo Hannover, zur Rasseneinteilung und - definition bei Hunden
Prof. Dr. Wolfram Hamann: Gutachten zu der Fragestellung: Ist bei allen Exemplaren der nachfolgend aufgeführten Hunderassen a priori aufgrund rassespezifischer Merkmale von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-lnu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback? (vor 2000)