08. November 2003
Die Sicherheitslügen
Diverse Lügen der verantwortlichen Landesregierungen, Ministerien etc. wurden in den letzten Jahren fleissig und ungeprüft von den Medien verbreitet.
Wir werden diese Lügen jetzt als das entlarven, was sie sind:
Makulatur, bodenlose Schlamperei, geistiger Tiefschlaf und ungeheuere Dummheit.
1. Die Chip-Lüge
"Alle sog. Kampfhunde und in NRW auch die 20/40ger sind durch Chip gekennzeichnet, damit sind sie und ihre Halter jederzeit identifizierbar."
In den Medien wurden der Chipkennzeichnung unzählige Daten angedichtet, die angeblich auf dem Chip enthalten sind, so Rasse und Aussehen des Hundes, und natürlich Namen und Adresse des Halters.
Das ist völliger Blödsinn.
Die Transponder enthalten samt und sonderns - anders ist es technisch gar nicht möglich - nur eine mit dem Lesegerät ablesbare mehrstellige Nummer.
Frage an Höhn & Co.:
Welche Rasse hat dieser Hund, und wer ist sein Halter?
Chip-Nummer: 276098100257718.
Eine Zuordnung der Chipnummer zu einem Hund und zu einem Halter ist nur möglich, wenn diese Chipnummer registriert ist.
Manche Kommunen registrieren diese, andere nicht. Der Kreis Olpe tut es - aber wenn ein Hund von jenseits der Kreisgrenze stammt, stehen wir im Tierheim regelmässig auf dem Schlauch, es sei denn, der Halter hätte ihn selbst bei Tasso registrieren lassen.
Hamburg war noch dämlicher. Die Stadt, die schon bei Ibrahim K. fest gepennt hat und damit Volkans Tod verschuldete, hat die Chipnummern der sog. Kampfhunde überhaupt nicht registriert.
Guten Morgen, Hamburg ! Wie bescheuert kann man eigentlich sein ?
Frage an Höhn und Co.:
In welcher Kommune ist dieser Hund registriert, wenn überhaupt?
Chip-Nummer: 276098100257718.
(Kleiner Tip: Es handelt sich um den besten, intelligentesten, schönsten, integersten und am innigsten geliebten Hund der ganzen Bundesrepublik.)
2. Die Lüge über die Versicherungspflicht
"Alle sog. Kampfhunde und in NRW auch die 20/40ger müssen haftpflichtversichert werden."
Auch das ist völliger Blödsinn.
Anständige Hundehalter haben ihre Hunde - egal welcher Rasse und größer - sowieso versichert.
Der angeblich durch die Hundeverordnungen und - gesetze eingeführte Versicherungszwang jedoch ist reine Makulatur.
Denn diese Pflicht ist rechtlich ungültig, wie Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann belegten kann.
Ein Versicherungszwang (wie beim Kfz) ist nur dann rechtsgültig, wenn gleichzeitig ein Kontrahierungszwang bei den Versicherungen eingeführt wird (ebenfalls wie beim Kfz).
Das wurde jedoch seitens Höhn & Co. versäumt.
Bodenlose Schlamperei, Inkompetenz und Hirnlosigkeit.
Dabei steht das ganz vorne im Versicherungsvertragsgesetz.
Analphabeten?
In Verbindung mit Punkt 1) ergibt sich folgende Frage an Höhn & Co.:
Bei welcher Versicherung ist denn der Hund mit der Chip-Nummer 276098100257718 im Schadensfall versichert, wenn überhaupt ?
Hm?
An wen wendet sich denn der möglicherweise Geschädigte?
Na?
Mann, ist das sicher geworden in Deutschland durch die Hundegesetze...
3. Die Rassenlügen
Die allseits bekannte dritte Lüge ist die von den gefährlichen Rassen.
An dieser Stelle ein Hinweis an Höhn & Co.:
Nummer 276098100257718 selbst ist völlig harmlos.
Das einzig hochgradig Gefährliche an Nummer 276098100257718 ist ihre zu Recht stinksauere Halterin.
Wenn "irgend eine Landesregierung" eines Tages fürchterlich in den ... getreten oder "irgend jemand" an den schlechtfrisierten Haaren aus dem Landtag geschleift wird, dann war der Täter - mit Sicherheit und ungelogen - nicht Nummer 276098100257718.
Wenn Dummheit klein machte, stünden Landtage und Ministerien in Legoland.