Inhalt

25. Juli 2004

Urteil VG Göttingen zur Kampfhundesteuer vom 12.07.2004

Hier das Urteil vollständig als pdf

aus dem Urteil zitiert:

"Fast alle zuvor angeführten Zusammenstellungen weisen die Schäferhunde und Mischlinge als diejenigen Hunde aus, die am häufigsten an Beißvorfällen beteiligt waren ... Auch die Beteiligung an tödlichen Angriffen auf Menschen ist groß...

Nach fachwissenschaftlicher Beurteilung ist dies nicht allein auf die große Population von Schäferhunden in Deutschland zurückzuführen (die Zahlenangaben schwanken zwischen 220.000 und 600.000 Tieren, Unshelm/ Rehm/Heidenberger, a.a.O., S. 386), sondern auch auf eine deutlich über dem Durchschnitt der gesamten Hundepopulation liegende Aggressivität und Gefährlichkeit der Hunde sowohl gegenüber Menschen als auch gegenüber anderen Hunden ....
Dass bei den Deutschen Schäferhunden die Schutzhundprüfung Zuchtzulassungsvoraussetzung ist, mag ein geeignetes Zuchtauswahlkriterium sein (so Feddersen-Petersen, Gutachten vom 12.7.1999 an den Verein für Deutsche Schäferhunde e.V.); es ist jedoch nichts dafür ersichtlich, dass unter diesem Aspekt die Begleithundeprüfung weniger geeignet sein sollte, die Zuchtzulassungsvoraussetzung bei den Rottweilern ist und sich auch auf die Überprüfung des Wesens der Hunde bezieht.
Interessant war in diesem Zusammenhang für den Senat insbesondere der - unwidersprochen gebliebene - Hinweis eines der Antragsteller,
dass nach Auskunft von Prof. Dr. Hackbarth von der Tierärztlichen Hochschule Hannover der relativ hohe Prozentsatz von Hunden der Rassen Dobermann und Rottweiler, die beim Wesenstest in Niedersachsen mit Auflagen belegt worden sind (vgl. dazu die Anlage zum Schriftsatz des Antragsgegners vom 11.5.2001), Hunde mit Schutzhundeprüfung betraf, deren Aggressivitätsverhalten gegenüber anderen Hunden nicht angemessen erschien; das könnte darauf hindeuten, dass die Schutzhundeausbildung zwar die Aggressivität gegenüber Menschen kanalisiert, gleichzeitig aber das Verhalten gegenüber Tieren ungünstig beeinflusst. ...

Denn nach den Angaben des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. werden nur etwa ein Drittel der in Deutschland insgesamt gezüchteten Hunde nach den Regeln seiner Mitgliedszuchtvereine gezüchtet .... Das bedeutet, dass die ganz überwiegende Anzahl der Hunde der hier interessierenden Rassen eben nicht aus reglementierter und überwachter Zucht stammt; für Mischlinge gilt dies ohnehin....

Denn das Argument, die Erstreckung der Vorschriften der Gefahrtier-Verordnung auch auf Schäferhunde überfordere die Verwaltungskraft der Behörden, verkennt, dass ein in sich stimmiges Regelungskonzept zu Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden gerade Hunde der Rasse nicht aussparen kann, die - nachgewiesen - überproportional an Beißvorfällen, die den Anlass für die Verordnung gegeben haben, beteiligt waren....

Die seitens der Beklagten in der mündlichen Verhandlung eingeführte Beißstatistik kann als sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung von Dobermann und Deutschem Schäferhund nicht herangezogen werden. Zum einen sind danach - in absoluten Zahlen - Beißunfälle mit Deutschen Schäferhunden nahezu zehnmal so häufig wie mit Dobermännern, und zum anderen könnte eine Beißstatistik ohnehin nur aussagekräftig sein, wenn die Beißunfälle in Relation zur Population der jeweiligen Hunderasse gestellt würden...."

Quellen für die Aussagen des Gerichts finden sich im Urteil.





Inhalt