Bremen


Liste: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Hundehaltergesetz HundHG Bremen Verkündungsstand: 27.07.2009 in Kraft ab: 04.04.2009


Statistiken Bremen

Statistik des Landes Bremen 2001 - 2003

Bremer Senat: Beißvorfälle Land Bremen 1998 - 2008


Aktuelles

16. Dezember 2009

Bremen:
" Beweislast nun bei Hundehaltern

...Die Beweislast wird umgekehrt: Wenn nach behördlicher Prüfung der Verdacht bleibt, dass es sich bei einem Tier um eine Kampfhund-Kreuzung handelt, muss künftig der Halter nachweisen, dass dies nicht zutreffend ist. Eine Gesetzesänderung mit diesem Kern hat gestern die Bürgerschaft beschlossen.
...Die FDP-Fraktion hatte für den Landtag einen eigenen Antrag vorbereitet, der allerdings keine Mehrheit im Hohen Haus fand. Die Liberalen verwiesen auf eine Untersuchung, wonach sich 'die meisten Vorfälle mit Hunden ereignen, die nicht zu den sogenannten Kampfhundrassen zählen'. Demnach sollte das Halten dieser Tiere nicht grundsätzlich verboten werden..."

vollständigen Artikel von Wigbert Gerling lesen: -> Weser-Kurier


26. Oktober 2009

Bremen: Statistik Hundebisse, Senat berät über Hundegesetz


"Senat berät neues Gesetz für Hundehalter

Von Carina Endell

Bremen. Seit 2001 gibt es in Bremen ein Gesetz für Hundehalter. Dieses läuft zum Ende des Jahres aus. Deshalb berät der Senat in der kommenden Woche, welche Regeln künftig gelten sollen. Aus diesem Grund wurde ein Bericht darüber verfasst, wie häufig Hunde in den vergangenen zehn Jahren andere Hunde oder Menschen gebissen haben...."

-> Weiterlesen / zum vollständigen Artikel: Weserkurier 26.10.2009

Eine im Sinne des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 16. März 2004 praktisch nicht aussagefähige Statistik über Hundebisse in Bremen 1998 - 2008 findet sich hier:

-> Bremer Senat: Beißvorfälle Land Bremen 1998 - 2008


19. März 2009

Bremen: Gesetzesänderung


"Bremen erschwert Kampfhundehaltung

Das Halten von Kampfhunden in Bremen wird erschwert. Die Bürgerschaft hat am Mittwochnachmittag mit den Stimmen von SPD und Grünen eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. In Bremen sind nur Kampfhunde erlaubt, die schon lange gehalten werden. Aber auch neu Hinzugezogene dürfen gefährliche Hunde halten....Diese Gesetzeslücke ist nun geschlossen..."
Quelle: Radio Bremen, 18.03.2009


Archiv:

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/782, Landtag 18.10.05, 16. Wahlperiode
Mitteilung des Senats vom 18. Oktober 2005
Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden


Familie Perßon, Bullterrierzwinger "orio nobilis", zur Eilentscheidung vom 3.11.00 (11/00)

Wie Rasselisten gemacht werden...(10/00)

Weserkurier 27.09.2000 zu den Urteilen OVG Bremen 1 D 290/00 und 1 D 291/00, Eilverfahren Normenkontrollklage 2000 "Amanda"(9/00)


Familie Perßon, Bullterrierzwinger "orio nobilis", zur Eilentscheidung vom 3.11.2000

Aktuelle Situation im Bundesland Bremen:

Die Klage der Fam. Perßon, Bremen, gegen die neue Hundeverordnung in Bremen, speziell Rassenliste, Maulkorb. -und Leinenzwang, Zuchtverbot etc. wurde am 07.09.200 beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingereicht. Am 22.09.2000 schlossen sich dieser Klage vier Nebenkläger ( alles Bullterrierhalter ) an.
Das Normenkontrollverfahren und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 47 VWGO wegen der Gültigkeit der Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Halten von Hunden wurde unter Aktenzeichen 1D348/00 und 1B349/00 vom OVG-Bremen angenommen.
Im Laufe des Verfahrens wurde durch das OVG das Hauptverfahren der Eheleute Perßon zu einem eigenständigen Verfahren erklärt. Die Nebenkläger wurden zu einem Verfahren zusammengefaßt.

...
Am 03.11.2000 hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 1.Senat- durch die Richter Prof. Pottschmidt, Göbel und Alexy beschlossen:

1. Das Züchten mit solchen Hunden der Rasse Bullterrier ist erlaubt, wenn die Ortspolizeibehörde auf Antrag des Halters festgestellt hat, daß sie ihre Fähigkeit zu sozialem Verhalten von einer in Bremen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland amtlich bestellten Person oder Stelle nachgewiesen haben,

2. Das Halten von Hunden bleibt erlaubt, insoweit, als es das Halten von Nachkömmlingen solcher Hunde durch den Züchter betrifft

3. Der Verkauf und der Handel bleibt erlaubt, insoweit, als er den Verkauf von Nachkömmlingen solcher Hunde durch den Züchter an Personen im Geltungsbereich der Verordnung, denen eine Erlaubnis zum Halten von Kampfhunden nach § 2a der Verordnung durch die Ortspolizeibehörde erteilt worden ist, oder an Personen außerhalb des Geltungsbereiches betrifft, die gegenüber der Ortspolizeibehörde nachgewiesen haben, daß sie nach den für sie maßgeblichen Vorschriften berechtigt sind, Bullterrier zu halten.

Begründung:

Die Antragsteller sind seit 1994 Züchter von Bullterriern; sie unterhalten einen Zwinger, dessen Name in das Zuchtbuch des Deutschen Clubs für Bullterrier e.V. eingetragen ist. Zur Zeit sind die Antragsteller Halter eines Deckrüden und dreier Hündinnen der Rasse Bullterrier. Sie wenden sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die Änderungsverordnung vom 27.06.2000. Mit ihrem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung begehren sie, ...benannte Vorschriften bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug zu setzen.
...
Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens kann das OVG nach §47 Abs.6 VWGO eine einstweilige Anordnung nur erlassen, "wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist"
...
Etwas anderes gilt nur, wenn offensichtlich, d.h. ohne weiteres erkennbar ist, daß der Normenkontrollantrag keinen Erfolg haben wird; in diesem Fall ist der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung schon deshalb abzulehnen, so daß es einer Folgeabwägung in dem dargestellte Umfang nicht mehr bedarf.
...
Der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache muß gegenwärtig als offen angesehen werden, so daß allein auf Grund einer Folgeabwägung zu entscheiden ist.
...
Fazit:

Für das OVG Bremen sind die Nachteile, die einem Züchter durch benannte Verordnung entstehen schwerwiegender, als die von den Hunden ausgehenden Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

Alle anderen beklagten Punkte sind in der Hauptsache durch mündliche Anhörung und gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten zu entscheiden. Es bleibt also noch viel Hoffnung. Wir denken positiv.

Dorothee und Detlef Perßon, Bullterrierzwinger "orio nobilis" DCBT,VDH,FCI


Letzte Meldung (via Kampfhunde-Power):
Video-Text, NDR3, Tafel 268
Bremen: Kampfhunde -Verordnung
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat erneut gegen die neue Bremer Verordnung entschieden.
Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Eilentscheidung darf ein Bremer Bullterrier - Züchter unter Auflagen seine Hundezucht aufrecht erhalten. Voraussetzung sei, daß die Tiere im Wesenstest als nicht gesteigert aggressiv eingestuft würden.
Die endgültige Entscheidung vertagte das OVG auf die Hauptversammlung.
Als Begründung führten die Richter an, daß der Züchter erheblich in seinen Betrieb investiert habe.



Wie Rasselisten gemacht werden:










Weserkurier 27.09.2000 zu den Urteilen OVG Bremen 1 D 290/00 und 1 D 291/00, Eilverfahren Normenkontrollklage 2000 "Amanda":

"Mit einem spektakulären Eilentscheid hat das Bremer Oververwaltungsgericht gestern die Diskussion um Kampfhunde in der Hansestadt eine neue Wende gegeben. Das Gericht entschied, dass der Mastino Espanol einer Bremerin bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes Anfang nächsten Jahres keinen Maulkorb tragen muss. Die Bremerin hatte gegen die Verordnung des Innensenators geklagt, die bei zehn Hunderassen und ihren Kreuzungen Maulkorb- und Leinenzwang zwingend vorschreibt.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern umgeht Bremen damit die finanziell und personell sehr aufwendige "Wesensprüfung" eines jeden Kampfhundes. Wichtiger sei jedoch, dass selbst ein Wesenstest noch immer ein Restrisiko für die Bevölkerung bedeute, betonte gestern Innensenator Bernt Schulte. Sein Sprecher Hartmut Spieseke ging noch einen Schritt weiter: "Wir sind nicht für die Glücksgefühle von Hunden zuständig, sondern für die Sicherheit und Unversehrtheit der Bürger." Es sei zu befürchten, dass nun auch andere Halter auf einen Wesenstest für ihr Tier in Bremen bestünden. Die Halterin des Mastino Espanol hatte ihren Hund jüngst in Niedersachsen testen lassen. Das Tier habe die Prüfung mit "Bravour" bestanden, erklärte gestern ein Sprecher des Gerichtes. Dem Gericht liegen noch vier weitere Fälle zur Entscheidung vor, in denen Besitzer von Pitbull-Terriern gegen Maulkorbzwang für ihre Tiere klagen".


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