- Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Normenkontrollverfahren wegen Gültigkeit der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden (Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde) - besonders lesenswert bzgl. oft verbreiteter Ammenmärchen über die juristische Begründbarkeit von Rasselisten. Steuerrecht ist nicht Polizeirecht, meine Herren!
Download der Begründung:
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Die Hunde haben gewonnen! Erster Sieg in Hessen! Feiert mit und bedankt Euch bei den 21 Samurai und ihrem begnadeten Anwalt!
[ 12.09.00 02:55 ]HR-Online
VERORDNUNG TEILWEISE AUSSER KRAFT
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die ohnehin schon abgeschwächte Kampfhundeverordnung
am Montag in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt. In einer einstweiligen Anordnung
hoben die Richter den Maulkorbzwang teilweise und den Sterilisierungszwang für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier komplett auf. Eigentümer müssen vorerst auch kein besonderes Interesse an der Haltung dieser Rassen mehr nachweisen.
Der Eilentscheid gilt bis zum Urteil im Hauptverfahren,das im Frühjahr erwartet wird.
Geklagt hatten 21 Hundebesitzer.
Von keiner Organisation, von keinem Verein unterstützt, private Zivilcourage pur:
Glückwünsche, Danksagungen und Verbeugungen vor dem begnadeten
Anwalt: Herrn
Volker Stück
Glückwünsche und Danksagungen an die 21 Samurai an: cub.encasa@t-online.de
Das ganze Internet: bitte einmal "La Ola"!
Und hier ist die relevante Seite des Urteils (den Rest scanne ich eventuell später, wenn ich mich vom Feiern erholt habe):
