Hessen kürzt Rasselisten
Bouffier will neues Kampfhunde-Gesetz vorlegen
Tosa Inu von Sterilisierungszwang ausgenommen
Der hessische Innenminister Volker Bouffier wird nächste Woche dem Kabinett einen neuen Entwurf für ein Kampfhunde-Gesetz vorlegen. Wie das Innenministerium in Wiesbanden am Dienstag mitteilte, werden darin nur noch drei Hunderassen -American Pittbull, American Staffordshire und Staffordshire Bullterrier - als «Kampfhunde» aufgezählt. Der Tosa Inu (japanischer Mastiff) sei aus einem «redaktionellen Versehen» in einem früheren Entwurf in dieser Gruppe aufgeführt worden.
Dieser gehöre aber zu den «Hunderassen mit widerlegbarer Gefährlichkeit», sagte Ministeriumssprecher Michael Bußer. Für Kampfhunde ist in Hessen grundsätzlich eine Erlaubnis notwendig. Es gilt ein strenger Leinen- und Maulkorbzwang, die Kennzeichnung durch einen Chip und die Sterilisierung. Dies komme einem Zuchtverbot gleich, betonte Bußer.
Weiter sind nach dem Entwurf ein Wesenstest des Hundes und eine Haftpflichtversicherung notwendig. Von den Haltern wird persönliche Zuverlässigkeit und Sachkenntnis gefordert. Für Tiere einer zweiten Gruppe, zu der zwölf Rassen gehören, muss lediglich nachgewiesen werden, dass sie keine gesteigerte Aggressivität besitzen.
In einer dritten Gruppe werden «auffällige Hunde» zusammengefasst, die bereits gebissen haben. Hier kann im Einzelfall eine Anleinpflicht ausgesprochen und das Tragen eines Maulkorbs und eines Chips verordnet werden.
Bouffier sprach von ersten Erfolgen der bisherigen Verordnung. Deutliche Vorgaben und klare Fristen hätten dazu geführt, dass eine große Zahl von bislang nicht bekannten Hundehaltern sich jetzt gemeldet habe. In Gießen seien zum Beispiel 49 Anträge gestellt worden. Zuvor seien lediglich 16 Kampfhunde bekannt gewesen. Außerdem würden sich Hundebesitzer insgesamt verantwortungsbewusster in der Öffentlichkeit zeigen.
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Bouffier rudert weiter zurück.
Die Richtung stimmt, am Tempo muß noch gearbeitet werden...