08.10.2002
Das Licht in Hessen leuchtet weiter (dritte Normenkontrollklage)
Quelle: http://www.rhein-main.net/
Hundehalter gehen gegen Verordnung vor Gericht
Kassel (dpa) Hundehalter wollen auch die jüngste Fassung der hessischen Verordnung gegen gefährliche Hunde vor Gericht zu Fall bringen. Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hätten sie einen Normenkontrollantrag gegen die seit Mai geltende Hundeverordnung eingereicht, teilte Rechtsanwalt Volker Stück am Dienstag in Kassel mit. Kritikpunkt sei die pauschale Definition von elf Hunderassen als «gefährlich».
Der VGH bestätigte den Eingang des Antrags. Mit einer Entscheidung sei aber erst im kommenden Jahr zu rechnen. Das Innenministerium in Wiesbaden reagierte auf das neuerliche Verfahren gelassen. Die beiden älteren Fassungen der Verordnung, mit denen das Land auf den tödlichen Angriff von Kampfhunden auf einen sechsjährigen Jungen in Hamburg am 26. Juni 2000 reagiert hatte, waren vom VGH bereits im vergangenen Jahr ganz oder in Teilen für nichtig erklärt worden.
Die besonders scharfen Regelungen gegen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und American Staffordshire Terrier, die als «unwiderleglich gefährlich» eingestuft worden waren, mussten danach aufgehoben werden. Seitdem wird in der «Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden» die Gefährlichkeit bei diesen drei sowie acht weiteren Rassen daher nur noch vermutet.
Solche Hunde dürfen aber nach wie vor nur unter bestimmten Umständen gehalten werden. So muss etwa der Halter seine Eignung nachweisen, und das Tier muss einen Wesenstest bestehen. Das halten die elf Antragsteller für nicht zulässig. Die Anknüpfung an die Zugehörigkeit zu einer Rasse sei «sachlich unhaltbar» und «politisch-populistisch motiviert», sagte Rechtsanwalt Stück. Zur Begründung beruft er sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs vom Juli dieses Jahres, in dem die Richter die Rasseliste der niedersächsischen Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt hatten.
Ähnlich wie in Hessen war auch in Niedersachsen die Gefährlichkeit von Hunden nach Rassen festgelegt worden. Das Innenministerium glaubt dennoch, dass die Hundeverordnung nicht erneut revidiert werden muss. Der VGH habe die Einteilung nach Hunderassen bislang in allen seinen Entscheidungen bestätigt, sagte Ministeriumssprecher Peter Freier: «Wir sehen dem Verfahren mit großer Gelassenheit entgegen.»
...im Ministerium ist man mittlerweile Niederlagen gewohnt...