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06. November 2003

Franziska "Staffbull" Heldt gewinnt gegen die hessische Kampfhundesteuer

06. November 2003

Ätsch, Bouffier!!!
Kampfhundesteuer im Eimer

Herzlichen Glückwunsch aus der "Trutzburg" in Olpe an Franziska (Staff-Bull) und Familie!!!


"Keine "gefährlichen Kampfhunde"
Bad Camberger Hundehalter setzen sich durch

Bad Camberg. Ein Staffordshire-Bullterrier ist kein gefährlicher Kampfhund.
So sehen es jedenfalls die Richter der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Mit Urteil vom Dienstag hoben sie diverse Hundesteuerbescheide der Jahre 2001 bis 2003 auf, die die Stadt Bad Camberg gegen in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnende Hundehalter erlassen hatte.

Staffordshire-Bullterrier ist kein Kampfhund

Wie das Verwaltungsgericht mitteilt, hatten gleich mehrere Hundehalter geklagt, um die Herabsetzung der Hundesteuer zu erreichen. In ihrer Klagebegründung hatten die Hundehalter geltend gemacht, dass ihre Staffordshire-Bullterrier sowohl in der Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) als auch in der Hundesteuersatzung zu Unrecht als gefährliche Hunderasse ausgewiesen würden. Die Kläger legten diverse Gutachten vor, die unter anderem darlegten, dass die fragliche Hunderasse keinerlei Merkmale aufweist, die sie als abstrakt gefährlich erscheinen lassen könnte. Es sei wahrscheinlich, dass man den Staffordshire-Bullterrier mit dem "American Staffordshire" gleich gesetzt habe, somit eine Verwechslung bei der Einordnung der beiden Hunderassen geschehen sei. Beide Hunde unterscheiden sich aber enorm voneinander, so die Kläger. So würde der Staffordshire-Bullterrier in seiner Herkunftsland England als beliebter Familienhund gehalten. Danach sei auch das Zuchtziel ausgerichtet. Der Staffordshire Bullterrier sei wesentlich kleiner als der American Staffordshire und erscheine - und das sei wesentlich - in keiner der neuen "Beißstatistiken". Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation und hob die Hundesteuerbescheide auf, mit der die beklagte Stadt Bad Camberg Steuern über den Regelsatz erhoben hatte beziehungsweise hatte erheben wollen. Die Auswirkung ist für beide Beteiligten nicht unerheblich: So beträgt die jährliche Steuer für einen gefährlichen Hund nach der Satzung 1000 Mark (511 Euro), für den nicht gefährlichen Ersthund nur 54 Mark (28 Euro) pro Jahr.

Ob die Stadt Bad Camberg den weiteren Rechtsweg - Antrag auf Zulassung der Berufung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich - beschreitet, ist derzeit noch vollkommen offen. Wie Hauptamtsleiter Dieter Angermaier auf Anfrage mitteilte, müsse der Stadt zunächst das Urteil vorliegen, um die Urteilsbegründung zur Kenntnis nehmen zu können. Alsdann werde sich die Stadt mit ihrer Rechts- und Interessenvertreterin, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, in Verbindung setzen und die Frage eines weiteren Rechtszuges erörtern. Für eine eventuelle Änderung der Hundesteuersatzung müsse überregional geklärt sein, dass es sich bei den Staffordshire Bullterriern wirklich um "liebe Tiere" handele.

Dass die Stadt Bad Camberg beklagte Körperschaft ist, ist eher zufällig.
Denn die Einstufung, ob gefährlicher Kampfhund oder ungefährlicher Haushund, ergibt sich aus der Kampfhunde-Verordnung des Hessischen Innenministers Volker Bouffier. Diese Verordnung dürfte von jeder Hessischen Kommune in die Hundesteuersatzung übernommen worden sein. (wu)"

Quelle: www.rhein-main.net


Dazu Kommentare von Franziskas leibeigenem "Problemmanager" und ihrem Rechtsanwalt:

Liebe Mitstreiter,

Der 5 . November
Dieser Tag ist ein besonderer Tag. Unsere Speerspitze steht vor dem Verfassungsgericht und beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gibt es nun ein Urteil, dass Staff. Bulls fehlerhaft in die Kampfhundeliste gekommen sind.

Aber der Reihe nach:

Wir sollten uns heute daran erinnern, wem wir das Ganze zu verdanken haben.
Hierbei bitte ich sehr darum die Presse nicht zu verteufeln.
Sie ist eine sehr wichtige Instanz in unserem Lande.
Am 5. November stehen auch 2 Politikgrößen vor dem Untersuchungsausschuss (Quelle FDP-Homepage v. 4.11.03) und müssen sich wegen einer "Frei-Flug-Geschichte" verantworten.

Man stelle sich das mal vor :
Da wird ein ganzes Flugzeug leer über den großen Teich beordert und nachdem es die Presse mitbekommen hat, wieder zurückgepfiffen.
Wer ist dabei?
Eine Politikgröße, die das Rassegesetz (jetzt in Karlsruhe verhandelt) mit unterschrieben hat und sich bei der Unterschrift nicht an ihre Berliner Abgeordnetenzeit erinnerte.
(Damals wurde ein akzeptabler, tragbarer Vorschlag konzipiert).
Ist aber nicht schlimm.
Viel schlimmer ist:
Energiesparen zu predigen und als Privileg dafür, Flugzeuge zu ordern!

Ob manche Überprivilegierten darüber nachdenken, dass Umwelt- und Ressourcenschonung uns ALLE angeht?

UMWELTSCHUTZ LEBT VOM MITMACHEN UND ZWAR IM HIER UND IM JETZT

Danken wir also der Presse und tun in Zukunft alles dafür, dass sich Politik und Behörden an der Presse und(!!) an den Fakten orientieren. Werden die Fakten vergessen, müssen die Gerichte, die Anwälte die Arbeit der Politik und der Behörden mehr und mehr übernehmen.

Womit wir nun bei den Gerichten sind.
Über das Bundesverfassungsgerichtsurteil wird bestimmt sehr viel geschrieben werden.
Über das Bundesverwaltungsgericht ist schon viel geschrieben worden.
Bleibt mir nur noch eine Kleinigkeit über das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu erzählen.
Dort hat ein Einzelrichter, wegen Grundsätzlichkeit, meinen Kampfhundewiderspruch an eine Kammer übergeben.
Dort wurde aufgrund der vorgelegten Unterlagen erkannt, dass Staffordshire Bullterrier irrtümlich auf die Rasseliste gekommen sind. Auch wurde über die Entstehung der Rasselisten hier diskutiert.

Die Fragen:
wird eine Sache richtiger wenn Einer von dem Anderen abschreibt ?
wer hat die Sache zu verantworten ?
wurden hierbei am Rande auch behandelt.

Liebe Mitstreiter, Sie können sicher sein, dass wenn es zur Revision kommen sollte, diese Thematiken nebst dem vorgefundenen Verhalten bei "Bearbeitung von Widersprüchen" ausgiebig zur Diskussion kommen wird.

Stellen Sie sich einmal die Frage :
Wer hat sich zu verantworten?
Derjenige, der wegen einer falschen Rasseliste den 18-fachen Steuersatz bezahlen soll oder :
Diejenigen, die ohne zu prüfen diesen Steuersatz angeordnet haben
Hier wurden eindeutig die Fakten (sprich Experten) ignoriert
(Weil das Kampfhundethema grade mal "up to date" war)

Mein Dank gilt hierbei Hn. RA Müller-Gebel aus Bad Soden , der für mich das Urteil erkämpft hat. Ohne seinen Beistand hätte ich nichts erreicht.

Mein Dank gilt allen Mitstreitern, die mir den Rücken gestärkt haben.
Sie haben mir das Gefühl gegeben nicht alleine zu sein.

Dies ist das, was ich nach 3 Jahren Widersprüche als Erfahrung Ihnen noch mitteilen möchte : (Erfahrung = Summe der Misserfolge)
1. ohne einen guten Anwalt, der fachlich im Thema ist, geht nichts
2. bitten sie diesen Anwalt schon beim Widerspruch schon um Unterstützung
(s. Statem...)
3. lesen Sie sich bitte den Punkt Nr.: 1 noch einmal laut vor.

Liebe Mitstreiter, gesetzt den Fall, es heute alles vorbei in Sachen Kampfhunde, wissen Sie was ich dabei als schlimm empfinde ?
Unsere Arbeit fängt dann erst richtig an !!
Ansonsten gibt es hier in unserem Lande wieder den Ruf nach einem starken Mann.
Nennen wir diesen Menschen einfach mal Hr. A aus Ö.
Ich habe einfach die Angst, dass dann Fakten geschaffen werden, die uns dann nicht gefallen.

In diesem Sinne
M.f.G.
H. Heldt


Statement von Franziskas Rechtsanwalt:

Hr. RA. Müller – Gebel, 65812 Bad Soden, Alleestr. 35

Ihr Zeichen : CMG 333/03 Heldt vs. Bad Camberg „Kampfhundesteuer“

Zusammenfassung meiner Streitpunkte f. VG Wiesbaden 4.11.03

Sehr geehrter Hr. RA Müller – Gebel,

hier einmal die „one page“- Zusammenfassung meiner Streitpunkte :

1. Rasselisten

a)Es ist mittlerweile Recht, dass aufgrund eines „Besorgnispotentials“ keine Verordnungen getroffen werden konnten. Auch werden hierbei Rasselisten durchgängig strikt abgelehnt.

b) Es ist auch Rechtsprechung, dass Gemeinden sogenannte Aufwandsteuern auf die Hundehaltung erheben dürfen.

Ist damit die Stadt Bad Camberg, aufgrund von b), nicht auch in der Pflicht ihre, in der Satzung enthaltene Rasseliste einer Prüfung zu unterziehen? Eine Vorschlagsliste eines Städte- und Gemeindebundes kann doch nicht einfach so, zu Lasten eines Bürgers = 18-facher Steuersatz der ortsüblichen Steuer, übernommen. werden

Zumal sich dieser Städte- u. Gemeindebund durch die Nennung von Hunderassen ja wohl selber disqualifiziert hat. (Beispiele : Bandog, Bordeaux Dogge, Staffordshire Bullterrier = Nanny Dog)

2. mögliche formelle Rechtswidrigkeit der Steuersatzung

In meinen Widerspruch in 2003 wurde die Frage gestellt: „ Wie kam die Rasselisten für Bad Camberg überhaupt zustande?“

Diese Auskunft wurde mir im Ablehnungsschreiben 20.2.2003 S2 Absatz 6 verweigert, Zitat: „aus Gründen des Datenschutzes“. Es ist somit davon auszugehen, dass keine Prüfung gem. obigen. Pkt .#1 in Bad Camberg erfolgte und es wird sogar hiermit einem Bürger die Möglichkeit genommen, politische Entscheidungen – die sein Wahlverhalten beeinflussen werden - , nachvollziehbar zu gestalten. Diese Antwort der Stadt Bad Camberg ist somit als Hinweis auf Unregelmäßigkeiten bei der Satzungserstellung, zu interpretieren.

3. mögliche Sittenwidrigkeit der Steuersatzung

Normalität in der Justiz ist es doch wohl, dass die Schuld nachgewiesen werden muss und nicht die Unschuld eines Verdächtigen.

Es wurde somit der Satz :

„ im Zweifelsfall für den Angeklagten“, zum Fundament erhoben

Wohl auch, um die Menge der Justizirrtümer auf ein Minimum, die für uns Menschen möglich ist, zu reduzieren

Im Falle „ Kampfhunde“ wird dieses übliche und bewährte Rechtstaatsprinzip, meines Wissens erstmalig, durchbrochen. Dies erfolgte aus einer reinen populistischen Betrachtung der Verhältnisse, ohne sich wissenschaftlichen Erkenntnissen zu bedienen und damit Verordnungen und Satzungen abzustützen.

Es gilt hier nun folgende Frage zu klären :

Ist nicht die Umkehrung des gängigen Rechtstaatprinzips, ohne die zusätzliche Möglichkeit der Rehabilitation, nicht wider die Guten Sitten ?

Ergo : Sittenwidrige Steuersatzung ?



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