18. Februar 2004
Nachtigall wir hör`n Dir trapsen...
Hintergrund zum Urteil des VGH Kassel
Roland Koch versucht nicht erst seit gestern, Einfluss auf die Justiz zu nehmen
Vgl. hier: Koch täuschte die Justiz (Spiegel 12/00)
und hier: Gefälschte Rechenschaftsberichte (Spiegel 03/00)
und hier (pdf): Maulkorb für den Staatsanwalt (HR 09/02)
und hier: Jüdische Vermächtnisse (FAZ 01/04)
und das schreiben andere:
Der "hässliche" Roland
Nein, nein, nicht unser Roland auf dem Bremer Marktplatz ist gemeint. Es ist an Roland Koch, seines Zeichens Ministerpräsident in Hessen, gedacht. Bekannt werden konnte der nur durch die Unterschriftenkampagne gegen die von Rot-Grün geplante doppelte Staatsbürgerschaft. Dass die Idee nicht von Koch stammen kann, leuchtet ein. Der hat wohl nur Kenntnisse, wo man Geld versteckt. Die Idee zu der Kampagne kam vom bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU). Koch entschied aber (nach der Genehmigung aus München?) sie in Hessen wegen des nahenden Wahltermins früher zu beginnen. Die Aussichten waren ja eher Mau, doch ließen sich die hessischen CDU-Wähler gerne mit Ausländerhetze hinterm Ofen hervorlocken.
Dass der "brutalstmöglichste Aufklärer" (Der weiß ja am besten wo er nicht suchen darf) nicht im Gefängnis landet ist nur dem Umstand zu "verdanken", dass ein Verstoß gegen das Parteienrecht nur moralisch geahndet werden kann. So ist jedenfalls der Tenor des Bundesverfassungsgerichts. Schon bedrohlicher war der Vorwurf er nehme in seiner Funktion als hessischer Ministerpräsident Einfluss auf die Justiz. Der Anlass war die Nichtherausgabe von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten an den Untersuchungsausschuss in Berlin. Koch verwahrte sich gegen solche Unterstellungen. Wie viel das Wort vieler CDU-Politiker wert ist, zeigt das Ehrenwort von Uwe Barschel (Schleswig-Holstein). Auch der "brutalstmöglichste Aufklärer" zeigt was sein Wort wert ist. Nicht einmal der Gedanke an den Wahrheitsgehalt. Denn der hat vor dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Parteispendenaffäre eine Vereidigung abgelehnt. Der meint, eine Vereidigung sei kein Beitrag zur Aufklärung. Recht hat er. Nur der Meineid hätte härtere Folgen. Da hat ihn wohl der Mut verlassen. Oder ist es ein Schuldeingeständnis?
Der findet aber immer noch viel Sympathie bei seiner Stellvertreterin Ruth Wagner (F.D.P.). Aber das kennen wir ja von der Pünktchenpartei. Machtgeilheit um jeden Preis.
Die Frage einer möglichen Kanzlerkandidatur des "brutalstmöglichsten Aufklärers" hat sich damit erledigt. Wir hatten ja auch schon genug ‚Kriminelle' an höchster Position (Filbinger, Carstens, Kiesinger, Lübke, .... "
Quelle: www.vvn-bda.de/bremen/baf13.htm
So klappt´s dann auch mit dem VGH Kassel:
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Mitteilung der Pressestelle Nr. 3/2002
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz:
Wolfgang Reimers wird Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, Wolfgang Reimers, wechselt als Präsident an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dies teilte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz mit. Herr Reimers, der am 26.09.1945 in Berlin geboren wurde, habe eine überaus beeindruckende berufliche Laufbahn vorzuweisen:
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der Referendarzeit in Berlin war er ab März 1976 als Richter auf Probe beim Verwaltungsgericht Berlin tätig. Nach einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Justizprüfungsamt Berlin wurde er 1979 zum Richter am Verwaltungsgericht Berlin ernannt, wo er bis 1982 tätig war.
Am 01.07.1982 wechselte er in die rheinland-pfälzische Justiz, wo er zunächst als Richter beim Verwaltungsgericht Koblenz eingesetzt war. Nach einer sechsmonatigen Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz wurde er am 30.11.1984 zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Neben seiner Funktion als beisitzender Richter hat er dort die Aufgaben des Präsidialrichters, des Leiters der Pressestelle, des Datenschutzbeauftragten und des Beauftragten für den Haushalt wahrgenommen. Zugleich war er Mitglied des für Dienstordnungsverfahren zuständigen dritten Senates des Oberverwaltungsgerichts sowie des Dienstgerichtshofes für Richter beim Oberlandesgericht Koblenz.
Am 26.04.1993 übernahm er als Präsident die Leitung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Mit Wirkung vom 24.03.2001 hat ihn zudem der rheinland-pfälzische Landtag zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz gewählt.
Künftig wird er an der Spitze des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel stehen. Er übernimmt damit eines der höchsten Richterämter des Landes Hessen.
Der Minister würdigte Herrn Reimers als eine herausragende Richterpersönlichkeit mit hohem Berufsethos und dankte ihm für die dem Land geleisteten treuen Dienste. Herr Reimers habe das Verwaltungsgericht Koblenz, das größte Verwaltungsgericht des Landes, mit vorbildlichem und beispielhaftem Einsatz geleitet. Ihm sei es hervorragend gelungen, seine "Philosophie" von qualitativ anspruchsvoller, zeitgemäßer Rechtsgewähr den Angehörigen des Gerichts zu vermitteln und ihr Engagement dafür zu gewinnen.
So habe er das Verwaltungsgericht Koblenz zu einem Gericht geformt, das aufgrund optimaler Organisation, aber auch aufgrund persönlichen Arbeitseinsatzes und hoher Motivation seiner Bediensteten nicht nur unter den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten herausrage, sondern sogar über das Land hinaus einen Spitzenplatz einnehme.
Mertin wünschte ihm für die neue berufliche Herausforderung alles Gute und viel Erfolg..."
Und das ist das Resultat Reimerschen Wirkens in Rheinland Pfalz:
"OLG Zweibrücken: Kampfhundeverordnung oder Kampfhundegesetz
Das OLG Zweibrücken hat ein Bußgeldverfahren bis zur Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung "Gefährliche Hunde" (Kampfhundeverordnung) ausgesetzt. Zwar hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Kampfhundeverordnung bereits für mit der Landesverfassung vereinbar erklärt (AZ: VGH B 12/00 - Volltext), die Richter bezweifeln aber die Vereinbarkeit der Verordnung mit dem Grundgesetz (Beschluss vom 11.07.2003, AZ: 1 Ss 125/03 - Pressemitteilung).
Das BVerwG hatte 2002 festgestellt, dass nach rechtsstaatlichen Grundsätzen (sog. Wesentlichkeitstheorie) solch weitreichende Entscheidungen wie die Regelungen zur Abwehr abstrakter Gefahren durch Hunde nur durch ein formelles Gesetz getroffen werden können (AZ: 6 CN 8.01 - Volltext). Demnach müsste das Land Rheinland-Pfalz die Kampfhundeverordnung durch ein entsprechendes Kampfhundegesetz ersetzen, um diesem Grundsatz gerecht werden zu können.
Weitere Rechtsprechung und Literaturhinweise in den Beiträgen vom 26.08.2003 (zur teilweisen Ungültigkeit der Hundehalterverordnung Brandenburg) und vom 05.07.2003 (zur Zulässigkeit erhöhter Kampfhundesteuern)."
überaus lesenwerte Quelle: blawg.saschakremer.de
Reimers schafft den Engeln in Rot überflüssige Arbeit an.
Frankfurter Rundschu 21.12.2001:
Justiz und Regierung im Zwielicht
In Hessen mehren sich Beschwerden über Einflussversuche
