24.12.2004
Liebe Hundefreunde/innen,
das BVerwG hat mit Beschluss v. 10.11.2004 - 6 BN 3.04 - die Nichtzulassungsbeschwerden gegen das Urteil des VGH Kassel v. 27.01.2004 - 11 N 520/03 - leider zurückgewiesen, womit die Hess. HundeVO v. 22.01.2003 rechtlichen Bestand hat.
Den Beschluss haben die Bevollmächtigten am 18.12.2004 erhalten und an die Beteiligten verteilt.
Heute, genau am 24.12.2004, hat der VGH Kassel seine Presseerklärung dazu verbreitet mit der Tendenz "KampfhundeVO rechtmäßig". Die Medien haben dies dankbar aufgegriffen, wie wir soeben in den 13.00 Nachrichten (der längste Beitrag wohlgemerkt) von HR 4 hören auf Hessentext S. 180 lesen konnten.
Was wird die Hessenschau daraus heute um 19.30 Uhr wohl machen ?
Diesen Zeitpunkt hat der VGH für seine "Weihnachtsbotschaft" bewusst gewählt.
Einer weiteren Kommentierung bedarf es hier nicht - jeder möge sich seine eigenen Gedanken machen.
Wir und Chico lassen uns jedenfalls das Weihnachtsfest dadurch nicht vermiesen. Mehr als bisher wird deutlich, dass es nötig ist, dieser Politik, Verwaltung und Justiz die Stirn zu bieten, wo man kann.
Nur wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren !
Frohe Weihnachten und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2005 allen standhaften Mitstreitern und Hundefreunden/innen !
Herzlichste Grüße aus Wehretal
von Weihnachts-Staffbull Chico