30. Juni / 02. Juli 2005

Eine Halterin eines AmStaff hat eine Petition zur Aufhebung der hessischen Rasseliste eingereicht. Die Petition selbst finden Sie hier:

Petition Hessen Juni 2005 (pdf)

Die Petition ist sehr lesenswert, da diese Hundehalterin zum einen den Datenwust, mit dem das HMI Bürgern und Gerichten Sand in die Augen streuen wollte, sehr akribisch aufgearbeitet und interpretiert hat. Zum anderen halten wir diesen Weg für grundsätzlich empfehlenswert für alle betroffenen Bundesländer. An diese Dame herzlichsten Dank!

Wir bitten in allen betroffenen Bundesländern um zahlreiche Nachahmungstäter.


04. Juli 2005

Pressemitteilung:

LANDESTIERÄRZEKAMMER HESSEN
Körperschaft des öffentlichen Rechts
LTK Hessen, Postfach 1409, 65524 Niedernhausen, www.ltk-hessen.de

Niedernhausen, 4. Juli 2005

PRESSEMITTEILUNG

Petition zur Aufhebung der Rasseliste eingereicht
Statistik belegt: Von gelisteten Hunderassen geht weniger Gefahr aus als von nicht gelisteten Rassen

Eine Angehörige der Landestierärztekammer (LTK) Hessen hat als Halterin eines American Staffordshire Terriers - einer Rasse, die die hesische Hundeverordnung als "gefährlich" einstuft - eine Petition zur Aufhebung der Rasseliste beim Petitionsausschuss des Hessischen Landtags eingereicht In der Begründung führt die Tierärztin u. a. die Auswertungen von statistischen Erhebungen des Hessischen Innenministeriums an. Diese belegen, dass Hunde der "gelisteten" Rassen in Hessen seltener an Beißvorfällen beteiligt sind als Hunde von Rassen, die keinen Auflagen unterliegen. Dies trifft sowohl für die absolute Zahl der Vorfälle zu, als auch für den jeweiligen Anteil einer Rasse an der GesamthundepopulatIon. Nach mehreren Urteilen - u. a. des Bundesverfassungsgerichts - muss die Verordnung konigiert werden, wenn sich die Annahme der besonderen Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht bestätigen sollte. Die LTK Hessen begrüßt die Petition ausdrücklich.

Nach der hessischen Hundeverordnung wird bei elf Hunderassen eine Gefährlichkeit stets vermutet, auch wenn diese Tiere niemals negativ in Erscheinung getreten sind. Wer einen Hund dieser Rassen halten möchte, braucht eine Erlaubnis, für deren Erteilung umfangreiche Anforderungen zu erfüllen sind - u. a. muss eine Sachkunde und Wesensprüfung absolviert werden. Die Erlaubnis ist auf zwei Jahre befristet, daher verlangen die zuständigen Ordnungsbehörden bisher alle zwei Jahre einen erneuten Wesenstest. Die Einstufung ais gefährlicher Hund ist in vielen Kommunen auch die Grundlage für eine vielfach höhere Hundesteuer.

Die Hundehalterin gibt zum einen an, dass ihre fünf Jahre alte American Staffordshire Terrier-Hündin nie verhaltensaufällig war und den Wesenstest bereits drei Mal bestanden hat. Zum anderen bezieht sie sich auf Statistiken des Hessischen Innenministeriums sowie auf Untersuchungen aus anderen Bundesländem und weist nach, dass Hunde der Rassen Schäferhund und Rottweiler in Hessen doppelt so häufig in Beißvorfälle verwickelt sind wie z. B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier - die alle auf der Rasseliste der hessischen Hundeverordnung stehen. Dabei ist der Anteil der genannten Rassen an der Gesamtthundepopulation berücksichtigt. worden. Das Argument, Schäferhunde seien nur deshalb häufiger auffällig, weil es mehr Tiere dieser Rasse gäbe, ist damit widerlegt.

Untersuchungen aus Österreich und der Schweiz bestätigen diese Ergebnisse.

"Die Gefährlichkeit eines Hundes hat nichts mit der Rasse zu tun, das ist wissenschaftlich belegt und darauf haben wir immer wieder hingewiesen, so Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen. "Gerade auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hoffen wir, dass die Petition Erfolg hat und die Rasseliste aus der Verordnung herausgenommen wird".

Für Fragen steht zur Verfügung:
Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen, Telefon 06127 - 90 75 0




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