Schäferhunde sind bissiger als Pitbulls
Rasseliste für Hunde in der Kritik / Tierschützer und Tierarztkammer unterstützten Petition an den Landtag

Mit einer Petition an den Landtag will eine Hundehalterin die Rasseliste kippen. Ihr Argument: Die aufgelisteten Rassen beißen seltener als Schäferhund oder Rottweiler. Landestierärztekammer und Landestierschutzbeauftragte sind auf ihrer Seite....

weiter: Frankfurter Rundschau Online 08.08.2005

Kommentar

Rückfall

von Jutta Rippegather

Fünf Jahre ist es her, dass der sechsjährige Volkan in Hamburg von zwei Hunden totgebissen wurde. Fünf Jahre, in denen Heerscharen von Juristen über die Rechtmäßigkeit von diversen Erlassen und Gefahrabwehrverordnungen zu entscheiden hatten.
Das Ergebnis ist ein Rückfall in die Kleinstaaterei. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln und Vorschriften. Und so kommt es, dass ein Pitbull in Hannover ein Hund wie jeder andere ist, während sein Bruder in Frankfurt als brandgefährlich gilt und alle zwei Jahre einen strengen Wesenstest ansolvieren muss. Absurdistan lässt grüßen.
Dass das hessische Innenministerium freiwillig keinen Jota von seinem Vorgehen gegen die Halter gewisser Rassen abweicht, ist mit Rationalität nicht erklärbar. Seit Jahren weisen Experten darauf hin, dass die Rasse kein Merkmal für gesteigerte Aggressivität ist. Doch Innenminister Volker Bouffier (CDU) bleibt trotzig beim eingeschlagenen Weg. Hessen soll das Land mit der schärfsten Hundeverordnung sein, lautet sein unumstößliches Credo. Auch wenn das Bollwerk keinen wirksamen Schutz bietet.
Nicht die bösen "Kampfhunde" führen die Beiß-Statistik an, sondern Schäferhund & Co. Das Werkzeug des Herrn Bouffier ist stumpf. Nach fünf Jahren ist es Zeit, ein neues auszutesten.
Jedem verantwortungsbewussten Tierhalter ist zumutbar, mit seinem Vierbeiner eine Hundeschule zu besuchen. Das dort Erlernte bereitet Herr und Gescherr auf den Umgang mit fremden Lebewesen und Situationen vor. Dabei darf nicht verkannt werden: Auch ein Führerschein macht einen Hund nciht zum Lämmchen. Doch die Pflicht zu einer solchen Lizenz ist mit Sicherheit wirksamer als die derzeit gültige Gefahrenabwehrverordnung des Landes Hessen.



Quelle: Frankfurter Rundschau 09. August 200


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