10. Juli 2008

Hessen: Änderungen der Hundeverordnung geplant - Rottweiler sollen auf die Liste

-> der Entwurf des hessischen Innenministeriums vom 30.05.2008 (pdf)

die Presse brachte es an den Tag:

Rottweiler-Besitzern droht die zehnfache Hundesteuer

Änderungen in der hessischen Hundeverordnung geplant - Mastiffs werden dafür billiger


KREIS GIESSEN (kr). Die "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" aus dem Jahre 2003 läuft Ende dieses Jahres aus. Michael Rußer, Sprecher des Hessischen Innenministeriums, kündigte gestern an, die Verordnung werde dann aktualisiert und für weitere fünf Jahre in Kraft gesetzt. Aktualisiert vor allem, was die Rasseliste angeht - auf der Grundlage der Entwicklung der Statistik der Beißvorfälle nach Rassen. Einzelheiten könne man heute noch nicht nennen. Unterdessen hat das Ministerium aber schon einen Entwurf der neuen Hundeverordnung verschickt, der Besitzer von Mastiffs und Mastino Napoletanos jubeln, Halter von Rottweilern aber aufstöhnen lassen dürfte. Die ersten beiden Rassen sind in dem Entwurfstext nämlich von der Rasseliste gestrichen, Rottweiler aber wurden neu aufgenommen. Da Kommunen generell für so genannte "Kampfhunde" das Zehnfache der normalen Hundesteuer fordern, stünde den Besitzern der ersten beiden Rassen eine finanzielle Erleichterung bevor, Rottweiler-Herrchen oder -Frauchen aber müssten tief in die Tasche greifen.

Die Verordnung soll die Frage, welcher Hund "gefährlich" ist, künftig so regeln: Zunächst einmal werden alle Pitbull-Terrier oder American Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Terrier, Bullterrier, American Bulldogs, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros, Kangals (Kabashs), kaukasischen Owtscharkas und Rottweiler so eingestuft. Gefährlich sind nach wie vor außerdem Hunde, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben - allerdings nur, sofern die Hunde dafür keinen "begründeten Anlass" hatten. Gefährlich sind nach wie vor auch Hunde, die einen anderes Tier gebissen haben, ohne angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund gebissen haben, der sich unterwerfen wollte. Gefährlich sind drittens nach wie vor Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder diese reißen.

Neu ist die Bestimmung, dass auch Hunde gefährlich sind, bei denen wegen ihres Verhaltens der Verdacht besteht, sie könnten beißen. Wer einen gefährlichen Hund halten will, darf dies schon bisher nur, wenn er eine Wesensprüfung für den Hund nachweist. Diese Prüfung darf künftig nicht älter als sechs Monate sein.

Für die Wesensprüfung enthält die bisherige Hundeverordnung die Bestimmung, dass Sachverständige Personen, die vom Regierungspräsidium Darmstadt, dem Verband für das Deutsche Hundewesen und der Landestierärztekammer Hessen gemeinsam bestimmt werden, diese Prüfungen abnehmen dürfen. Künftig soll in der Verordnung auch stehen, dass die Bestellung widerrufen werden kann, wenn die betreffende Person einmal gröblich oder mehrmals anderweitig gegen die Hundeverordnung verstoßen hat.

Beim Thema Leinen- und Maulkorbzwang kann die zuständige Behörde trotz positiver Wesensprüfung das Tragen eines Maulkorbs anordnen, wenn Tatsachen, die Annahme rechtfertigen, dass der Hund aggressiver und gefährlich ist als dem natürlichen Maß entspricht. Künftig soll die Behörde in solchen Fällen auch das ständige Führen des Hundes an der Leine anordnen können. Gefährlich Hunde dürfen schon bisher weder gekauft noch verkauft werden, wenn sie durch eine Wesensprüfung durchgefallen sind. Ausgenommen ist das Abgeben eines Hundes in ein Tierheim. Künftig soll in der Hessischen Hundeverordnung auch die Bestimmung stehen, dass sich gefährliche Hunde auch nicht mehr vermehren dürfen.

Die Verordnung enthält auch eine Liste von 27 Punkten, was als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Bisher sieht die Verordnung bei Verstößen eine Geldbuße bis zu 5000 Euro vor.

Künftig sollen Hunde auch "eingezogen", das heißt auf Kosten des Halters in einem Tierheim untergebracht werden können.

Das wäre nach dem Buchstaben der Verordnung für jeden Hund, nicht nur für einen gefährlichen, auch möglich, wenn sein Besitzer mit ihm ohne Leine einen Aufzug, eine Gaststätte oder einen Bus betritt oder ein Volksfest besucht.

Quelle: Giessener Anzeiger 05.07.2008

"Zugebissen hat meist gar kein Rottweiler"

Rottweiler-Klub zweifelt an Beißstatistik - "Hinter Rasselisten steckt sehr viel mehr Ideologie als Sachverstand"

KREIS GIESSEN (kr). "Wenn ein Hund zugebissen hat, war es in den meisten Fällen, an denen angeblich ein Rottweiler beteiligt war, in Wirklichkeit gar keiner, sondern irgendein großer, dunkler Hund". Mit diesen Worten kommentierte Ralf Paul, 1. Vorsitzender, Ausbildungswart und Zuchtwart der Bezirksgruppe Hüttenberg im Allgemeinen Deutschen Rottweiler Klub (ADRK), gegenüber dem Gießener Anzeiger den Entwurf der neuen Rasseliste für die Hessische Hundeverordnung. In ihm sind jetzt auch Rottweiler als "gefährliche" Rasse enthalten (der Anzeiger berichtete). Ohne auf die einzelnen Rassen einzugehen, war aus dem Innenministerium in Wiesbaden die Mitteilung gekommen, Änderungen der Rasseliste ergäben sich aus Veränderungen der nach Rassen aufgeschlüsselten Beißstatistik. Nach den Worten des in Hüttenberg wohnhaften Paul sind es "ganz andere Hunderassen als Rottweiler", die oft zubeißen - "auch bei uns im Dorf".

Genauso wie der Bezirksvorsitzende kannte auch der Leiter der Bundesgeschäftsstelle des ADRK in Minden, Dr. Manfred Herrmann, den fünf Wochen alten Entwurf der neuen Hessischen Hundeverordnung, die ab Januar 2009 gelten wird, noch nicht. "Das wundert mich schon etwas", meinte Herrmann. Vor der Aufstellung der jetzigen Verordnung habe der Klub den Textentwurf des Hessischen Innenministeriums noch über den Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) erhalten. Dem VDH sei er damals mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt worden. Manfred Herrmann erinnerte sich, "dass öfter schon mal darüber gesprochen wurde, dass an der Rasseliste gebastelt wurde". Das seien aber nie offizielle Mitteilungen "aus höheren Kreisen" gewesen wie jetzt der Verordnungsentwurf des Ministeriums.

Der ADRK-Geschäftsstellenleiter bedauerte, dass Rassehundevereinen "pauschal Lobbyismus unterstellt" werde in Fragen der deutschen Hundeverordnungen. Hinter den Rasselisten steckt für ihn "sehr viel mehr Ideologie als Sachverstand".

Quelle: Giessener Anzeiger 09.07.2008