Mecklenburg-Vorpommern


Liste: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier
sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen

Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000


Mecklenburg-Vorpommern

führt keine Statistik laut Auskunft im Jahr 2005 und weist sehr eindrucksvoll auf die grundsätzlichen Schwächen ordnungsbehördlicher Statistiken hin.


Archiv:


August 2004: Laut Mitteilung des Clubs für Molosser e.V. wurde auf die Normenkontrollklage von Herrn W. Reinke hin die Rasse Bullmastiff aus der Rasseliste entfernt.
siehe hier Club für Molosser e.V., pfd

Rasseliste Mecklenburg-Vorpommern drastisch gekürzt

Pressemitteilung 14.04.2004 Urteil Oberverwaltungsgericht Greifswald Normenkontrollantrag Hundeverodnung Mecklenburg Vorpommern 4 K 29/00

Urteil des Bverwg vom 18.12.2002

McPom geht in Revision

Urteil McPom

Weg in die nächste Instanz ist frei

Kleine Anfrage an das Innenministerium

Licht in McPom



Pressemitteilung Innenministerium Mecklenburg Vorpommern Nr.: 151

30.12.05

Rasseliste der Hundehalterverordnung MV aktualisiert

Innenminister Timm: Schutz der Bevölkerung vor Kampfhunden hat auch künftig absoluten Vorrang

Die so genannten "Molosser-Rassen" werden ab 01. Januar 2006 aus der Liste der gefährlichen Hunde in der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgenommen. Danach zählen die Rassen Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu künftig nicht mehr zu den vermutet gefährlichen Hunden.

"Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 16.03.2004 vorgegeben, die jeweiligen Landeslisten mit gefährlichen Hunden in Abständen zu überprüfen. Dies ist nunmehr erneut geschehen, nachdem der Bullmastiff schon früher gestrichen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird die bewährte Struktur der Landeshundehalterverordnung (vom 04. Juli 2000) mit ihren prägnanten Merkmalen der Rasseliste und der Regelvermutung deutlich. Damit sind zugleich für die Ordnungsbehörden wirksame und für die Hundehalter zumutbare Regelungen geschaffen worden. Die Wirksamkeit dieser Verordnung zeigt sich insbesondere auch in einem deutlichen Rückgang der Beiß- und sonstigen Zwischenfälle in unserem Land von 64 im Jahr 2000 auf 20 Fälle 2004", betonte Innenminister Dr. Gottfried Timm.

Von den "Molosser-Rassen" gibt es gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern noch rund 130 Hunde, die in den letzten Jahren praktisch nicht mehr durch Beiß- und sonstige Zwischenfälle aufgefallen sind.

Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier, für die auch ein Importverbot besteht, sind im Einklang mit den meisten Bundesländern weiterhin als gefährlich eingestuft. "Die Überprüfung der Liste der gefährlichen Hunde bedeutet nicht nur die Streichung bestimmter Rassen. Hunde, die in der Statistik auffällig sind, werden weiterhin genau beobachtet. Beispielweise haben Brandenburg und Bayern den Rottweiler auf die Liste der gefährlichen Rassen gesetzt", erklärte Minister Timm. "Aber grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, so sein Appell an alle Hundehalter."



Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Nr. 51 vom 18.12.2002

Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein in einem nur einige ihrer Bestimmungen betreffenden Revisionsverfahren für ungültig erachtet, soweit sie die Gefährlichkeit von Hunden allein aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen herleitet. Damit hat es seine Rechtsprechung im Urteil vom 3. Juli 2002 zur Gefahrtierverordnung in Niedersachsen fortgeführt. Soweit die Verordnung solche Hunde als (individuell) gefährlich kennzeichnet, die eine über das natürliche Maß hinausgehende gefährdende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere vergleichbare Eigenschaften besitzen, ist sie entgegen der Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden.

In weiteren Verfahren waren Vorschriften der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Insoweit führten die Revisionsverfahren im Wesentlichen zur Zurückverweisung an das Oberverwaltungsgericht Greifswald, weil die entscheidungserheblichen Vorschriften noch der Klärung durch das dafür berufene Landesgericht bedürfen.

BVerwG 6 CN 1.02, 6 CN 3.01, 6 CN 4.01 – Urteile vom 18. Dezember 2002

zum Ausdrucken, zum Weiterfaxen - statt Weihnachtskarten:
Pressemitteilung des Bverwg als Worddokument


McPom geht in Revision

Sonnabend, 13. Oktober 2001
http://www.svz.de/newsmv/MVPolitik/13.10.01/bun/bun.html

Bundesgericht prüft jetzt MV-Hundeverordnung

Kläger will Liste mit gefährlichen Rassen kippen

Schwerin (dpa) Im Prozess um die Kampfhunde-Verordnung des Landes haben die Kläger wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin eingelegt. Wer "gefährliche Hunde" auf einzelne Rassen reduziere, verschließe die Augen vor der Realität, sagte der Kläger Waldemar Reinke. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte die Beschwerde im April abgewiesen, aber gleichzeitig einzelne Teile der Verordnung für nicht rechtswirksam erklärt.

"Mit der Revision wollen wir erreichen, dass die in der Verordnung enthaltene Liste gefährlich eingestufter Hunderassen gekippt wird", sagte Reinke. Eine Kampfhunde-Regelung müsse im Gegensatz zur bestehenden Hundeverordnung Tiere herausfiltern, die beispielsweise durch gesteigerte Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auffallen.



Urteil OVG McPom

http://www.hundeinberlin.de/?/themen/themen2001/20011001010049.html?noArchiv

Quelle: Die Urteilsschrift wurde dankenswerterweise von Hr. Schulz vom DRC zur Verfügung gestellt.

Webreporter: Guido Zörner
Veröffentlicht: 01.10.2001
redaktion@hundeinberlin.de


McPom - Weg in die nächste Instanz ist frei

http://www.welt.de/daten/2001/04/07/0407hh245907.htx
Samstag, 07. April 2001
Berlin, 10:31 Uhr

Gericht weist Klage von Kampfhund-Haltern ab

Greifswald - Die seit Juli vergangenen Jahres in Mecklenburg-Vorpommerns geltende Hundehalterverordnung verstoesst grundsaetzlich nicht gegen hoeheres Recht. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald am Freitag entschieden. Die Verordnung sei ordnungsrechtlich gedeckt, da den Haltern die Moeglichkeit eingeraeumt werde, die Ungefaehrlichkeit ihrer Hunde im Einzelfall nachzuweisen, begruendete das Gericht. Abgewiesen wurde damit die Klage mehrerer Halter von als gefaehrlich geltenden Hunden. Sie hatten einen Verstoss des in der Verfassung verbrieften Gleichheitsgrundsatzes bemaengelt. Innenminister Gottfried Timm (SPD) sprach nach der Urteilsverkuendung von einem "grossen Erfolg fuer die Sicherheit der Buerger".

Die Richter des Vierten Senats erklaerten allerdings drei Punkte der Verordnung fuer nichtig, darunter die Vorschrift, gefaehrliche Hunde zusaetzlich mit dem Grossbuchstaben "G" zu kennzeichnen. Dies diene nicht der Gefahrenabwehr, hiess es. Ausloeser fuer die Verschaerfung der Richtlinien war die Kampfhund-Attacke auf den sechsjaehrigen Volkan im Juni 2000 in Hamburg gewesen. Mehrere Bundeslaender, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, hatten daraufhin ihre Vorschriften zum Halten gefaehrlicher Hunde ueberarbeitet.


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