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Vorweihnachtliches Geschenkebasteln (12/2000)


Dieses Jahr schenken wir unserem Hund kein brillibesetztes Halsband von Cartier, keine Mohair-Schmusedecke für den Hundekorb von Gucci, keine Trüffelleckerlis von Mövenpick. Dieses Jahr bringt der Weihnachtsmann KLAGEN.
Und so werden Klagen in NRW gebastelt:
Wir brauchen immer einen VERWALTUNGSAKT.
Der liegt vor, wenn:
1. das Ordnungsamt irgendetwas von uns schriftlich verlangt, was wir nicht geben wollen. Zum Beispiel einen Sachkundenachweis mit 150 Fragen (und das Nachbarordnungsamt verlangt nur 30).
Oder eine Umrißzeichnung unserer Wohnung, damit die Einbrecher auch wissen, wo der Hund schläft.
Oder ein polizeiliches Führungszeugnis.
2. wir ein "Nein" bekommen, daß uns nicht gefällt. Zum Beispiel keine Haltungs- oder Ausnahmegenehmigung.
3. wenn ein "Kampfhunde"steuerbescheid kommt, ist das auch ein Verwaltungsakt. Wir legen Widerspruch ein und klagen. Streitwert ist die Hundesteuer.
4. Ganz elegant und trotzdem preiswert:
Wenn wir relativ problemlos an Ausnahme- und/oder Haltungsgenehmigung gekommen sind, bekommen wir auch einen GEBÜHRENBESCHEID. Auch der ist ein Verwaltungsakt. Nun legen wir gegen diesen Gebührenbescheid, egal ob 100,- oder 700,- DM, Widerspruch ein. Und dann klagen wir.
Die Ausnahme- und/oder Haltungsgenehmigung kann uns keiner mehr nehmen.
Der Streitwert tut uns auch nicht weh.
Das Gericht muß aber überprüfen, ob die Gebühr zu Recht erhoben wurde.
Also:
Ob die der Gebühr zugrundeliegende LHV rechtens ist.
Ob die der Gebühr zugrundeliegende Rasseliste der LHV rechtens ist.
Und das ist doch genau, was wir wissen wollen, oder?
Hundefreundliche Anwälte sind in den letzten Wochen genug genannt worden und finden sich zusätzlich hier.
Und beim Basteln immer schön auf die Widerspruchsfristen achten!

Fröhliche Weihnachten!


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