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Urteil OLG Hamm zum Leinenzwang /Kommunen müssen Auslaufflächen schaffen

Kein Leinenzwang fuer kleine Hunde
(16:27)

Kleine Hunde muessen nicht unbedingt an die Leine.

Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Kommunale Verordnungen, die eine Leinenpflicht ohne Ruecksicht auf Groesse und Rasse des Hundes vorsehen, verstossen nach Auffassung des Gerichts gegen den Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit.
Staedte und Gemeinden muessen demnach Haltern von kleinen und als ungefaehrlich eingestuften Hunden Flaechen zur Verfuegung stellen, auf denen die Hunde frei laufen koennen.
Das Oberlandesgericht gab einem Hundehalter aus Luenen Recht, der sich geweigert hatte, zwei Bussgelder in Hoehe von jeweils hundert Mark zu
bezahlen.

http://www.wdr.de/nachrichten/200108073.html

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Urteil OLG Hamm


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