Urteil zur Düsseldorfer Hundesteuersatzung
Wir danken RA Dr. Küttner, der die u.a. beiden Kläger vertrat, sowie allen beteiligten Klägern und Anwälten. Der Ring ist frei für die nächste Runde.
Klagen gegen Steuer für Kampfhunde
NRZ vom 05.10.2001
Kampfhunde bleiben teuer
http://www.nrz.de/free/nrz.artikel-000.html?id=1927332
Sechs Halter scheiterten vor dem Verwaltungsgericht. Am hohen Düsseldorfer Steuersatz wird nicht gerüttelt. Kommune hat das Recht, sich an der Landeshundeverordnung zu orientieren.
Rund 15 000 Hunde bevölkern die Stadt von Angermund bis Hellerhof. Den Besitzern sind sie lieb - aber viel zu teuer geworden. Vor allem die 800 Vierbeiner, die nach der neuen Straßenordnung als "Kampfhunde" gelten. Sechs Halter sprechen bei dieser Rassen-Klassifizierung von "reiner Willkür", von Wucher und Abzocken. Doch ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte von Anfang an wenig Aussicht auf Erfolg: Gestern wurde sie abgewiesen.240 Mark kostet die Hundesteuer für einen normalen Vierbeiner. Für einen Kampfhund dagegen muss der Besitzer 1200 Mark bezahlen, sogar 1800 Mark, wenn er mehr als einen Kampfhund hält. Dass der Schäferhund dabei billiger wegkommt, weil er nicht zu den "gefährlichen Hunden" gerechnet wird, empört die Hundebesitzer ganz besonders.Finanzkraft mancher Familie überstiegen
Sie seien durch höhere Versicherungen, Maulkorbzwang, Hundeschulung, Sachkundeprüfung, Impfung, Charaktertest und Maulkorb ohnehin stark belastet, machten die sechs klagenden Halter geltend. Die hohe Steuer übersteige inzwischen die Finanzkraft mancher Familie, so Rechtsanwältin Alice Kleinheidt: Dass so ein Tier als Luxusobjekt in einem Heim lande, könne nicht der Sinn der Düsseldorfer Straßenordnung sein. Denn Hunde, das hat die Juristin in der eigenen Familie festgestellt, sind besonders treue Begleiter: "Sie vertreiben beim Menschen die schlechte Laune, geben unheimlich viel Liebe zurück."Einziges Ziel der Stadt sei es, die leeren Kassen zu füllen, schimpfte ein Regierungsbeamter und holte Fotos von seinem American Stafford aus der Tasche: "Das ist wirklich ein lammfrommer Hund. Sieht der nicht aus wie ein verkleideter Pekinese?" Ein anderer Kläger soll für zwei ungarische Hirtenhunde der Rasse "Kuvasc" ebenfalls den Spitzensatz zahlen und ist sauer: "Wenn ich mit meinen Hunden nach Köln umziehe, sind sie dort steuerfrei. Und in Koblenz dürfen sie sogar frei rumlaufen."Auch die Bordeaux-Dogge, die in Frankreich als Nationalhund gilt, steht bei uns als gefährlicher Kampfhund auf der Liste. Nicht dagegen der Dackel, den die Briefträger aus eigenen schlechten Erfahrungen sicher dazu rechnen würden, wie ein Anwalt betonte. Fest steht jedoch: Am Steuersatz wird nicht gerüttelt. Denn die Kommune habe durchaus das Recht, sich bei ihrem Ortsgesetz an der Landeshundeverordnung zu orientieren, sagte Richter Feldmann. Und genau das habe sie getan.
URSULA POSNY