Bye-Bye Bärbel - und nimm den Müll (LHV) mit runter, wenn Du gehst...
Mit der intellektuellen Grazie eines Teletubbies gelang es Dir, liebe Bärbel, im Juli 2000 die Grundrechte von Bürgern quer durch alle sozialen Schichten NRWs zu beschädigen.
Jetzt ist das von Dir geschaffene Bürokratiemonstrum so gut wie tot - liebe Bärbel, geh mit Gott, und nimm die LHV und Deine mehrbändigen Verwaltungsvorschriften gleich mit.
Verwahr sie gut auf - dieses ordnungspolitische Artefakt kann immer noch als Übungsfutter für kopfschüttelnde Rechtsreferendare oder als probates Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte, dienen. Ein Lehrstück insbesondere für alle Verwaltungsakademien, denn der Zweck der Verwaltung ist die Selbstverwaltung.
Falls Du mal vor dem Einschlafen was halbwegs gut Durchdachtes lesen möchtest, dann nimm Dir einfach die NRW-Gefahrhundeverordnung 1994 vor - natürlich die Fassung, in der das Urteil von 1997 berücksichtigt wurde, gegen welches Du in Deinem verzweifelten Bemühen, durch Privilegienvergaben den Widerstand gegen Deine VO zu spalten, gleich dutzendfach verstoßen hast.
Dein Rücktritt, den wir am 03.07.2000 gefordert haben, ist jetzt gar nicht mehr nötig.
Du bist politisch tot (und wir haben überlebt - ätsch!), genau wie wir Dir und den Deinen schon im August 2000 prophezeit haben.
Jede weitere Mahnwache in Oberhausen wäre Leichenschändung.
Winkewinke, wir werden Dich nicht vermissen.
Das Landeshundegesetz kriegen wir auch noch klein.
;-)
Übrigens: Höhn öffnete jetzt nach nur 15 Monaten endlich beide Ohren (und den Raum dazwischen) für die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten vom Oktober 2000:
Kein polizeiliches Führungszeugnis für 20/40-Hunde nötig
zur Erinnerung:
1. Stellungnahmen der Landesdatenschutzbeauftragten NRW und der Bundesdatenschutzbeauftragten vom Oktober 2000
2. Musterschreiben und Informationen zur Anmeldung von 20/40-Hunden
3. Warum und wie Halter von Hunden der Kategorien 1 und 2 ihr polizeiliches Führungszeugnis umgehend zurückfordern sollen (prozeßleitende Entscheidung des OVG Münster)
http://www.ngz-online.de/ngz/news/neuss/2001-1218/hunde.html
Erlass ändert Landeshundeverordnung
Gebühr der Schnellen dahin
Den Letzten beißen die Hunde. Wer an diesen Satz glaubt, dem liefert die Landeshundeverordnung (LHV) die Ausnahme, ohne die bekanntlich keine Regel Bestand hat.
Diese LHV nämlich wurde von Landesumweltministerin Bärbel Höhn in einem wichtigen Punkt geändert:
ein polizeiliches Führungszeugnis ist nicht mehr in jedem Fall vorgeschrieben.
Glück für alle Hundehalter, die einen solchen Auszug aus dem Strafregister noch nicht beantragt haben. Sie sparen 20 Mark Gebühr. Pech haben dagegen alle, die schneller und damit zu schnell waren. Ihre Gebühr ist unwiederbringlich dahin.
Als Grund für diese Neuerung vermutet Uwe Neumann einerseits, dass die Ministerin auf Erfahrungen mit dieser Verordnung reagiert hat. Außerdem ist die Landesinnenministerkonferenz nach Angaben des Sachgebietsleiters im Ordnungsamt dabei, die Rechtslage in diesem Thema zu harmonisieren.
"Damit man nicht in jedem Bundesland mit einer anderen Broschüre losziehen muss, in der steht, wie man seinen Hund führen soll", erklärt Neumann.
Im Zuge dieser Vereinheitlichung hat das Höhn-Ministerium für kommendes Jahr ein Landeshundegesetz angekündigt, das die Landeshundeverordnung ersetzen wird. In dieser Verordnung, die mit Datum vom Nikolaustag per Erlass geändert wurde, sind für alle Besitzer von Kampfhunden, die in zwei Anlagen zur Verordnung aufgeführt sind, klare Vorgaben definiert. Die galten bislang auch für die Besitzer von Hunden, die größer als 40 Zentimeter und/oder schwerer als 20 Kilo sind.
Bis 31. Dezember diesen Jahres, so die Fristsetzung der Verordnung, müssen diese Tiere mit Chips markiert sein, muss der Nachweis einer Versicherung der Tiere vorgelegt werden, muss der Halter einen Sachkundenachweis und eben ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Für die Besitzer der so genannten Anlage-Hunde werden diese Vorgaben aufrecht erhalten. Das trifft in Neuss nach Neumanns Darstellung etwa 300 Hundehalter. Besitzer von 40/20-Hunden - davon haben sich bis dato 2300 in der Stadtverwaltung gemeldet - können in der Regel auf das gebührenpflichtige Führungszeugnis verzichten.
Das wird nur noch eingefordert, erläutert der NRW-Städtetag den ministeriellen Erlass, wenn "Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Hundehalters bestehen." Darüber entscheidet das Ordnungsamt, "wenn uns entsprechende Hinweise vorliegen", erklärt Neumann. Die meisten Hundehalter hätten indes ihr Führungszeugnis gleich mit der Anmeldung des Hundes auf den Weg gebracht, hat er beobachtet. Neumann: "Die waren froh, alles auf einmal erledigen zu können." Ob diese Freude noch ungetrübt ist?
-nau
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Wer nicht Widerspruch gegen Gebühren einlegt - verliert sein Geld.
Wer sich den von oben verpaßten Schuh nicht nur anzieht, sondern ihn auch noch im vorauseilenden Gehorsam über den Kopf zieht - der verdient es auch nicht anders.
Rechte hat nur der, der diese verteidigt.
Das gilt auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es gilt ebenso für das Recht auf Hundehaltung.