26.01.2002
"Auch Kampfdackel sind gefährlich": Klage gegen Kampfhundesteuer
http://www.wa-online.de/news/stories/?COMBI=WALOK
Hamm/NRW, 25.1.02
Ihre Hunde hatten sie zu Hause gelassen. "Die dürfen hier ja leider nicht rein", sagte Christin Sobbe im Gerichtssaal des Arnsberger Verwaltungsgerichtes. Sie ist eine von 17 Klägern, die gemeinsam mit ihrer Anwältin Bettina Zarth nicht einsehen, dass sie für Stafford, Pittbull und Co. trotz Wesenstest und Befreiung von Leine und Maulkorb zur Kasse gebeten werden. Mehr als 600 Euro verlangt die Stadt Hamm als Hundesteuer, während für Dackel und Schäferhund nur 78 Euro fällig sind.
Besonders ungerecht finden es die Hundehalter, dass die Besitzer von "normalen" Hunden weiter den günstigen Satz zahlen, selbst wenn ihr Tier durch Angriffe oder gar Beißattacken eindrucksvoll unter Beweis stelle, dass es gefährlich sei. Deshalb fragt sich Andre Flemme: "Will die Stadt hier nicht nur einfach Kasse machen?"
Dieses Argument bestätigte der Vertreter des Oberbürgermeisters gestern in der mündlichen Verhandlung. Als Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner einwarf, dass es "doch allen hier im Raum mit Sicherheit darum geht, gefährliche Hunde von der Straße zu kriegen", sagte der städtische Rechtsoberrat Hans-Wolfgang Hammer: "Es geht uns dabei um rein fiskalische Aspekte." Für die Kläger ein eindeutiger Beweis, dass man durch sie bloß das Stadtsäckel füllen wolle.
Dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht einfach an der Rasse ablesen lasse, leuchtete auch Richter Rainer Schäperklaus ein. "Es gibt große liebe Hunde und dann ja auch sehr gefährliche Kampfdackel." Und auch das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter stellte er nicht in Abrede.
"Wenn ich hier einen Zuhälter sitzen hätte, würde ich nicht so lange reden", sagte er offen heraus. So aber wolle er prüfen, ob ein Urteil eines niedersächsischen Verwaltungsgerichtes auch auf Hamm anwendbar ist. Darin hatten die Richter der Kampfhundesteuer eine Absage erteilt, weil eben nicht einfach über einen Kamm geschoren werden könne.
Jetzt hoffen die Hundebesitzer, dass sie ihre erhöhten Hundesteuer-Beträge irgendwann zurück bekommen. Das kann allerdings nach Einschätzung des Richters dauern. Denn auch wenn er innerhalb von zwei Wochen das Urteil zustellen will, könne sich das Verfahren hinziehen. Immerhin ist dies das erste ordentliche Klageverfahren gegen eine erhöhte Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen. Und sowohl die Stadt wie auch die Rechtsanwälte der Steuerzahler kündigten an, das Verfahren notfalls bis zum Verwaltungsgerichtshof in Berlin zu führen.
Urteil Arnsberg (es wird Berufung eingelegt):
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/urteil-arnsberg/urteil.htm