08.07.2004
Und nun, Frau Höhn?
Kampfhunde: Kein Fall fürs Strafrecht
oder warum dem Tierheim Essen ein Staffordshire Bull erspart blieb...
Kampfhunde: Kein Fall fürs Strafrecht
WAZ Essen. Das Strafrecht fehlt jetzt als Waffe gegen unbelehrbare Besitzer von gefährlichen Hunden. Künftig werden Verstöße wohl nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft setzte das Amtsgericht Essen am Donnerstag das Verfahren gegen einen 23-Jährigen aus. Der Sozialhilfeempfänger - kein Beruf, viele Vorstrafen - besaß einen Staffordshire Bullterrier, allerdings ohne Genehmigung. Die Stadt Essen wies ihn an, den Hund im Tierheim abzugeben. Daran hielt er sich nicht.
Helfen gegen einen solchen Hundebesitzer sollte nach Ansicht des Gesetzgebers der 2001 ins Strafgesetzbuch aufgenommene § 143: Umgang mit gefährlichen Hunden. Darin wird das Halten der Tiere mit bis zu zwei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe bedroht.
Doch das Bundesverfassungsgericht erklärte den ersten Absatz des Paragraphen, der Züchter und Händler betraf, im März 2004 für nichtig. Vereinfacht gesagt: Es kann keine bundesweite Strafvorschrift geben, wenn die Bundesländer den Begriff "gefährlicher Hund" unterschiedlich füllen. Über Absatz 2 des Gesetzes, also das unerlaubte Halten der Hunde, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Der Essener Staatsanwalt Willi Kassenböhmer prüft jetzt, ob auch Absatz 2 gegen Verfassungsrecht verstößt. Die Strafverfahren stellt er vorerst ein. Den Kommunen bleibt nur das Landeshundegesetz, die Tat wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Staatsanwaltschaft als Strafverfolger fällt aus, es bleibt dem Eifer der Kommunen überlassen, wie sie Verstöße ahnden. Nach dem Landeshundegesetz NRW stehen ihnen Geldbußen bis zu 100 000 Euro zur Verfügung. Das beeindruckt nicht jeden. Bevor der Angeklagte am Donnerstag von der neuen Rechtslage erfuhr, bekundete er locker Zahlungsbereitschaft: "Mein Bewährungshelfer sagt, ich soll die Höhe der Geldstrafe dem Sozialamt nennen." Das kann er sich jetzt sparen.
08.07.2004 Von Stefan Wette
Quelle: Waz
- Das hat´s jetzt echt gebracht, das Landeshundegesetz -