Niedersachsen


keine Rasseliste

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 12. Dezember 2002 (Nds.GVBl. Nr.1/2003 S. 2), geändert am 30.10.2003 (Nds.GVBl. Nr.25/2003 S. 367)



Niedersachsen

führt laut eigener Auskunft im Jahr 2005 keine Statistiken.


Aktuell


31. Juli 2009

Niedersachsen:
"Hundegesetz bleibt erst mal liegen

...Offenbar will die Koalition die schwierige Debatte um das Hundegesetz bis zur Bundestagswahl am 27. September klein halten. Die FDP hatte jüngst erhebliche Vorbehalte gegen den Ehlen-Entwurf geltend gemacht. ...

....Das Gesetz ist nach koalitionsinterner Einschätzung auch deshalb gefährlich, weil es zu viele Leute vor den Kopf stößt: Hundehalter auf der einen, Tierschützer auf der anderen Seite. „Das ist kein Thema, mit dem man im Wahlkampf punkten kann“, heißt es aus Kreisen der Landesregierung. „Ein echtes Verliererthema“ feixt die Opposition und kolportiert, Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) habe die Novelle in den „Giftschrank gepackt“, was aber umgehend aus dem Landwirtschaftsministerium dementiert wird.....

Neue Nahrung erhielt die Debatte um ein neues Hundegesetz am Donnerstag durch einen Vorfall in Cuxhaven: Ein Achtjähriger wurde von einem Mischlingshund ins Gesicht gebissen und schwer verletzt. Der Junge hatte den schlafenden Mischling aus australischem Hirtenhund und Golden Retriever streicheln wollen. Der Hund fühlte sich offenbar bedroht und schnappte zu. Weder das Tier noch sein 31-Jähriger Halter seien bisher aufgefallen, sagt ein Sprecher des Landkreises Cuxhaven. Der Hund wurde ins Tierheim gebracht, wo er sich laut Ministerium bisher unauffällig verhält. Gerade Golden Retriever gelten als gutmütige und beliebte Familienhunde. Nach Einschätzung des Ministeriums hätte auch das neue Hundesgesetz die Beißattacke nicht verhindern können.

Das Tier wäre „aller Erfahrung nach“ unter die von Ehlen geplante neue „20/40-Regelungen“ gefallen, sagte Meyerdierks. Die sieht für Halter von Hunden, deren Schulterhöhe mehr als 40 Zentimeter misst oder die schwerer als 20 Kilo sind, neue Einschränkungen vor. „Der Halter müsste seine Kompetenz nachweisen, bevor er den Hund ohne Leine und Maulkorb in der Öffentlichkeit führen darf.“ Diese „20/40-Regelung“ ist der FDP ein Dorn im Auge, weil sie sie für unverhältnismäßig hält.

Das Landwirtschaftsministerium kündigte am Donnerstag eine neue Initiative an, die gerade Kinder vor Hundeangriffen schützen soll: Parallel zum neuen Gesetz will Ehlen Projekttage zum Beispiel in Kindergärten einführen, „um zu üben, was man mit Hunden nicht machen sollte“, kündigte Meyerdierks an...."

-> Vollständiger Artikel: Schaumburger Nachrichten 31.07.2009

Leider wird dieser kurze Anflug von Vernunft im Ministerium nach der Bundestagswahl sofort wieder vergessen sein, egal welches Inkompetenzteam diesmal die Wahl gewinnt ...siehe NRW. Auch dort hat es keinerlei Sinn gemacht, seine Wahlentscheidung etwa an Hundethemen auszurichten. Böse Zungen behaupten sogar, dass Wahlentscheidungen an sich bei den aktuellen Alternativen überhaupt keinen Sinn mehr machen...


27. Mai 2009

Niedersachsen u.a.: "Große Hunde sind nicht gefährlicher"

-> Interview mit Prof. Dr. Hackbarth von der TiHo Hannover in der Nordsee-Zeitung

Auszug:

"Frage: Ist denn der Gedanke richtig, die Haltung großer und schwerer Hunde stärker zu reglementieren?

Hackbarth: Nein. Gefahren hängen nicht von der Größe des Hundes ab. Es kommt häufiger vor, dass kleine Kinder von kleinen Hunden gebissen und schwer verletzt werden. Da es sich meistens um die eigenen Familienhunde handelt, werden diese Fälle von den Eltern nicht an die große Glocke gehängt.

Frage: Warum beißen die Hunde in der eigenen Familie zu?

Hackbarth: Wenn ihnen nicht klar gemacht wird, dass die Kinder im Rudel über ihnen stehen, wollen die Hunde die vermeintlich rangniederen Rudel-Mitglieder in die Schranken weisen. Häufig sind auch Frauen Opfer von Beißattacken, weil Herrchen als absoluter Rudelführer betrachtet wird. Da kann es geschehen, dass der Hund zubeißt, wenn Frauchen den Fressnapf wegnehmen will....
" -> Weiterlesen

passend dazu:

" Zweijähriger schwer verletzt: Es war der Hund seiner Betreuerin

Im Fall des kleinen Jungen, der im April von einem Hund ins Gesicht gebissen worden war, gibt es eine Wendung: Eine Bekannte, die auf das Kind aufgepasst hatte, gestand, dass es ihr Hund war, der den Zweijährigen angegriffen und schwer verletzt hatte.

Es war doch nicht ein plötzlich daher gelaufener....."
-> Weiterlesen im Tagesspiegel


Archiv:

Urteil OVG Niedersachsen, "Kampfhunde"steuer Bordeauxdogge, 13.07.2005, Az. 13 LB 299/02, 5 A 212/01

24.06.2003
Unverhoffter Hirnregen in Niedersachsen:
http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_15_2500/0001-0500/15-0245.pdf

Private Dritte erhalten mehr Einfluß, als das Gesetz erlaubt (Urteil VG Braunschweig vom 19.11.02)

Niedersachsen ist frei und "Kampfhundesteuer"-frei

Stellungnahme von Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen zum niedersächsischen Hundegesetz-Entwurf

Urteil: Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung gibt keine Handhabe zur Ahndung vonVerstößen gegen den Leinen- und Maulkorbzwang durch eine in Bremen wohnhafte Halterin eines Pit Bull Terriers

Presseerklärung zum ersten Urteil Niedersachsen

Normenkontrollklage zum Download

Konkurrenz belebt das Geschäft



07.01.2003
Private Dritte erhalten mehr Einfluss, als das Gesetz erlaubt
- Hilfe zur Selbsthilfe bei "Kampfhunde"steuerbescheiden und Genehmigungsgebühren

Die vollständige und unmissverständliche Entscheidung des VG Braunschweig (Niedersachsen) vom 19.11.2002 findet sich hier:
http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/entscheid/5a18701.htm

Zitat:

"Leitsatz:

1.) Die Erhebung einer 1998 eingeführten "Kampfhunde"Steuer für Hunde der Rasse "Bullterrier" auf Grund der widerlegbaren Annahme ihrer rassebedingten Gefährlichkeit war jedenfalls im Jahr 2001 noch gerechtfertigt.

2.) Eine Gemeinde kann für den Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes als Voraussetzung für eine Hundesteuerermäßigung jedenfalls dann nicht auf das Bestehen eines "Teamtests" oder einer "Begleithundeprüfung" abstellen, wenn die Gemeinde auf diese Prüfungen keinen Einfluss nimmt."

Zum Folgenden sowie zum Thema verfassungswidrige Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dritte (VDH, SV, LTB u.ä.) vgl. auch
das Urteil des OVG Münster über die GefahrhundeVO NRW 1994

"Wenn Bullterrier nicht zum Teamtest gehen

Verwaltungsgericht: Salzgitters Hundesteuersatzung in Teilen nichtig - Zu viel Einfluss privater Hundevereine

Von Hans-Dieter Schlawis

BRAUNSCHWEIG. Eine Gemeinde kann für den Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes nicht einen Teamtest oder eine Begleithunde-Prüfung fordern, wenn sie auf diese Prüfungen keinen Einfluss nimmt, sie aber voraussetzt, um eine Steuer-Ermäßigung für Kampfhunde einzuräumen. Private Dritte wie Hundevereine, die diese Prüfungen abnehmen, erhielten so mehr Einfluss auf die Abgabenerhebung, als das Gesetz erlaubt.

Mit dieser Begründung gab das Verwaltungsgericht Braunschweig dem Halter eines Bullterriers Recht, der gegen die Stadt Salzgitter klagte. Der Mann weigerte sich von Juli 1999 bis Juni 2000, statt der in der Satzung festgelegten 168 Mark, die als Grund-Steuersatz gelten, 1200 Mark für seinen Kampfhund zu bezahlen.

Er habe die parallel zu Teamtest oder Begleithunde-Prüfung geforderte amtstierärztliche Bescheinigung vorgelegt, dass von seinem Hund keine Gefahr gegenüber Menschen und Tieren ausgehe. Das müsse reichen. Er sei zudem zu 50 Prozent schwerbehindert und könne aus gesundheitlichen Gründen mit seinem Hund zusätzliche Tests nicht ablegen.

Dann müssten das eben Dritte für ihn erledigen, die mit dem Tier zur Prüfung gehen, meinte das Gericht. Aus diesem Grund gab es dem Kläger nicht Recht. Auch nicht, weil für Kampfhunde erhöhte Steuersätze erhoben werden. Das sei erlaubt, urteilte die Kammer, die Rechtsprechung sei klar.

Ihr missfiel allerdings die Kopplung einer kommunalen Steuer mit dem Handeln privater Dritter. Denn wer für seinen Kampfhund genau so viel Steuer wie ein Dackelbesitzer zahlen will, muss in Salzgitter zusätzlich zu einem amtstierärztlichen Gutachten zwingend einen bestandenen Sozialtest bei einem Hundeverein vorweisen. Ist diese Forderung unzulässig, so ist in der Folge auch der erhöhte Kampfhunde-Steuersatz für die aufgeführten Rassen wie Bullterrier nichtig.

Die Stadt Salzgitter hält sich in ihren ersten Reaktionen bedeckt. "Wir haben das Urteil erst kurz vor Weihnachten erhalten und werden uns jetzt damit auseinander setzen", sagt Pressesprecher Norbert Uhde. Viel mehr war ihm nicht zu entlocken. "Tendenziell" müsse die Hundesteuersatzung angepasst werden.

Für den Hund des Klägers hat sich schon im Mai 2002, also lange vor dem Ende des Rechtsstreits, die erhöhte Steuer erledigt. Der Bullterrier bestand den Wesenstest nach der niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung. Zudem legte Herrchen eine amtstierärztliche Bestätigung bei, dass sein Hund aus Alters- und Gesundheitsgründen "prüfungsunfähig" ist und von ihm keine Gefahr mehr ausgeht."

Quelle: http://www.newsclick.de

"Steuer für "Kampfhunde" rechtswidrig

Kläger aus Salzgitter bekommt Recht – Richter: Stadt muss Einfluss auf Wesensprüfungen der Tiere nehmen

Von Ingo Kugenbuch

Am 15. Februar werden Steuern und Abgaben bei der Stadt fällig. Zu diesem Termin können Besitzer von Bullterrier, Mastino und Co. schon einmal vorsorglich ihren Überweisungsauftrag an die Stadtkasse nach unten korrigieren – zumindest wenn sie bislang die erhöhte "Kampfhundesteuer" von 613,44 Euro gezahlt haben.

"Die Hundesteuersatzung ist in einigen Passagen nichtig, die Steuerbescheide für Kampfhunde rechtswidrig", sagt Wolfgang Bartsch, Sprecher des Verwaltungsgerichts Braunschweig, auf Nachfrage der Salzgitter-Zeitung. Das Gericht hatte am 19. November 2002 einem Salzgitteraner Recht gegeben. Der Mann hatte sich geweigert, für seinen Bullterrier statt 168 Mark eine "Kampfhundesteuer" von 1200 Mark im Jahr zu bezahlen. Begründung des Gerichts: "Eine Gemeinde kann für den Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes als Voraussetzung für eine Hundesteuerermäßigung (...) nicht auf das Bestehen eines ,Teamtests‘ oder einer ,Begleithundeprüfung‘ abstellen, wenn die Gemeinde auf diese Prüfungen keinen Einfluss nimmt."

Tendenz: Satzung ändern

Prinzipiell, so Bartsch, sei eine erhöhte Steuer für als gefährlich geltende Hunderassen – die so genannten Kampfhunde - durchaus rechtens. Aber: "Der Staat in Gestalt der Stadt Salzgitter darf den Einfluss auf solch eine Wesensprüfung nicht an Privatleute übergeben." Die Kriterien, nach denen ein Hund geprüft - und möglicherweise in die niedrigere Steuerklasse eingestuft – werde, seien in der Satzung nicht festgeschrieben und könnten von den Hundevereinen nach Belieben geändert werden.

In der Stadtverwaltung gärt die Entscheidung des Gerichtes. "Wir haben das Urteil erst kurz vor Weihnachten bekommen und werden uns jetzt damit auseinander setzen", sagt Norbert Uhde, der städtische Pressesprecher. "Tendenziell" werde der Rat die derzeitige Satzung in einer der nächsten Sitzungen ändern müssen. Wie allerdings in Zukunft Wesensprüfungen für Hunde nach den Vorgaben der Richter zu organisieren seien, sei noch völlig schleierhaft: "In der Verwaltung hat niemand den Sachverstand dafür."

Im Zweifel: Anruf

Wolfgang Bartsch vom Braunschweiger Verwaltungsgericht rät betroffenen Hundehaltern, die Rechtsbehelfserklärung in den Steuerbescheiden zu beachten - und gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Im Zweifel hilft möglicherweise auch ein Anruf bei der Stadt-Kämmerei. Die Nummer für Steuerprobleme: 8 39-37 72."

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2163/artid/1135145



22.11.2002
Niedersachsen ist frei und KAMPFHUNDESTEUER-frei

"Vor Gericht / Ohne Verordnung hat Samtgemeinde keine Handhabe

Nach fast zwei Jahren Ungewissheit ging am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig alles sehr schnell:
Die Samtgemeinde Brome nahm die Steuerbescheide für die beiden American Staffordshire-Terrier Cindy und Duke aus Tülau zurück. Sie waren als Kampfhunde eingestuft und entsprechend hoch besteuert worden.

Mehr als 900 Euro sollten die Besitzer Melanie und Ulrich Haase für ihre Tiere bezahlen. Sie legten Widerspruch ein, und 16 weitere Hundehalter zogen anfangs mit (AZ berichtete).

"Als Kläger sind zum Schluss nur zwei Familien übrig geblieben", sagt Melanie Haase, die trotzdem damit gerechnet hatte, vor Gericht zu gewinnen.
Schließlich hatte das Bundesverwaltungsgericht als höhere Instanz bereits im Juli die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung in Teilen für nichtig erklärt. Und am Dienstag vergangener Woche kippte das Oberlandesgericht Hannover bereits ein Bußgeldverfahren gegen eine Staffordshire-Halterin, die ihren Hund ohne Maulkorb ausgeführt hatte.

Warum die Samtgemeinde trotz der Entscheidungen der höheren Instanzen den Gerichtstermin nicht abblies, erklärte auf AZ-Nachfrage Verwaltungsmitarbeiterin Kerstin Randhahn: „Der Städte- und Gemeindebund hatte eine neue Gefahrentierverordnung in Aussicht gestellt.“ Ein entsprechendes Gesetz sollte nach Plan des Kabinetts in Hannover eigentlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Außerdem sei die Änderung der alten Ordnung noch nicht per Gesetz oder Verordnungsblatt offiziell bekannt gemacht worden. Deshalb wartete die Samtgemeinde bis zur letzten Sekunde. „Aber im Moment haben wir keine Handhabe“, stellte Kerstin Randhahn fest. Die Samtgemeinde werde in der Folge die Steuerbescheide für alle sogenannten Kampfhunde zurückziehen.

Tülau (amü)

18.11.2002 22:34 "

Quelle: http://www.aller-zeitung.de/az-lokal/107150.html



30.10.2002
Stellungnahme Dr. Feddersen-Petersen zum NS-Hundegesetzentwurf

----- Original Message -----
From: "Dorit Feddersen" <dfeddersen@ifh.uni-kiel.de>
To: "Frau Silke Groos" <info@tierheim-olpe.de>
Sent: Wednesday, October 30, 2002 2:00 PM
Subject: Niedersachsen Gesetzentwurf

Sehr geehrte Frau Groos?
da Sie stets sehr sachlich und präzise informieren, so auch gerade um das "gesetzliche Hundechaos" herum, gestatte ich mir, anzufragen, ob Sie mein Schreiben an das Regierungspräsidium Niedersachsen bezgl. des Entwurfs des neuen Hundegesetzes auf Ihre Info-Seite setzen wollen.
Ich füge es als attachment bei.

Freundliche Grüße
Dorit Feddersen-Petersen

Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen

Institut für Haustierkunde
University of Kiel
Centre of Biology
Ols-hausenstr. 40
D - 24118 Kiel
GERMANY
Tel.: ++ (0) 431 - 880 - 1
880 - 4506 / -4527 /-4530 / -5139)
FAX: (0431) 880 - 1389
E-Mail: dfeddersen@ifh.uni-kiel.de


Es ist uns eine Freude:

DFP-RPNS.doc

DFP-RPNS.txt


30.01.2002
Pressemitteilung

Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung gibt keine Handhabe zur Ahndung vonVerstößen gegen den Leinen- und Maulkorbzwang durch eine in Bremen wohnhafte Halterin eines Pit Bull Terriers

Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 18. Januar 2002 - 322 Ss 235/01 (Owiz) - eine Hundehalterin freigesprochen, die vom Amtsgericht Osterholz- Scharmbeck wegen eines Verstoßes gegen die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung (GefTVO) zu einer Geldbuße von 200,- DM verurteilt worden war. Die in Bremen wohnhafte Halterin eines Pit Bull Terriers hatte ihren Hund in einer Gemeinde in Niedersachsen ohne Leine und Maulkorb frei laufen lassen. Dies ist an sich nach § 1 Abs. 6 GefTVO verboten. Der Senat hatte die Betroffene gleichwohl freizusprechen, weil die anzuwendende niedersächsische Verordnung - möglicherweise aufgrund eines Versehens - in wesentlichen Teilen nur für in Niedersachsen gehaltene Tiere gilt.

Der Senat hat ausgeführt, dass

1. die Vorschrift des § 1 GefTVO über das nicht gewerbliche Halten bestimmter gefährlicher Hunde (z.B. Pit Bull Terrier) nach Wortlaut, Geltungsbereich und Systematik nur für in Niedersachsen gehaltene Hunde gelte,

2. die Verhängung eines Bußgeldes nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 GefTVO (möglicherweise irrtümlich) über das Führen ohne Maulkorb und Leine hinaus eine vorangegangene vollziehbare Anordnung der Verwaltungsbehörde erfordere,

3. das Gebot der tatbestandlichen Bestimmtheit im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 1 Strafgesetzbuch) eine entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften zu Lasten der Betroffenen verbiete,

4. zwar auch das schlichte Führen bestimmter in der Anlage zu § 2 GefTVO aufgeführte Hunde ohne Maulkorb und Leine nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 GefTVO mit einem Bußgeld bedroht sei, in dieser Anlage jedoch der Pit Bull Terrier nicht aufgezählt sei.

Die Entscheidung kann in Kürze auf der Homepage des OLG Celle im vollen Wortlaut nachgelesen werden.

Burghard Mumm
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Telefax: (0 51 41) 2 06-5 07
Telefondurchwahl: (0 51 41) 2 06-2 09
E-Mail: Poststelle@olg-ce.niedersachsen.de

http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/


Presseerklärung zum ersten Urteil Niedersachsen








Normenkontrollklagetext von RA Dr. Küttner zum Download

besonders lesenswert bzgl. "norminterpretierender Verwaltungsvorschriften, die mithin keinerlei rechtlich verbindliche Außenwirkung entfalten..."
Normenkontrollklage Niedersachsen.doc
Normenkontrollklage Niedersachsen.txt




Hallo Niedersachsen: Konkurrenz belebt das Geschäft!
Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat als Alternative zur Begleithund-Prüfung des VDH auch die entsprechende Prüfung der Hundeschule Dehra in 27336 Bosse anerkannt. Anträge auf Anerkennung des Dehra-Trainings in weiteren Bundesländern sind gestellt.
Quelle: Partner Hund 10/00



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