Sachsen-Anhalt


zur Zeit noch keine Hundeverordnung, keine Rasseliste, jedoch ab März 2009 neue Gesetzgebung, siehe unten.

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/1623 Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres: Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Liste: "(2) Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530, 532), nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet. § 2 gilt entsprechend. Absatz 3 bleibt unberührt."

laut Hunde-Verbringungs- und Einfuhr-Gesetz HundVerbrEinfG betrifft dies zur Zeit die folgenden Hunde: "Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden"


Aktuelles:

24. September 2009

Sachsen-Anhalt: Zweifel am neuen Hundegesetz

"Beim im März verabschiedeten Kampfhundegesetz sind die Schonfristen ausgelaufen

Kaum einer geht zum Hundetest: Behörden drohen mit Sicherstellung

Seit März dieses Jahres ist das Halten von gefährlichen Hunden in Sachsen-Anhalt durch das sogenannte Kampfhundegesetz reglementiert. Doch der überwiegende Teil von Kampfhundehaltern hat entgegen den Forderungen bislang keinen Wesenstest für ihre Hunde nachgewiesen. Ordnungsämter drohen nun mit dem Entzug der Hunde....

...
Doch zunächst zum Test : Der kostet knapp 400 Euro. " Etwa 20 Tierärzte haben landesweit in Abstimmung mit dem Innenministerium eine spezielle Schulung absolviert, die sie zur Abnahme des Wesenstestes berechtigt ", sagt Klaus Kutschmann, Vizepräsident der Landestierärztekammer. Vielfach müssen die Hundehalter weite Wege in Kauf nehmen, um zu einem vom Land bestellten Tierarzt zu kommen. Vor allem im Süden Sachsen-Anhalts gebe es nur wenig berechtigte Tierärzte...

...Der Schönebecker Ordnungsamtsleiter glaubt, dass viele Kampfhundehalter weniger den Test ihres Hundes scheuen, sondern, dass ihnen das Geld für den Test fehlt. Auch befürchtet er Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Hunden, wenn es zu Sicherstellungen kommen sollte. " Unser Tierheim könnte damit überfordert sein. ..."

-> vollständigen Artikel lesen: Volksstimme 23.09.2009



31. Juli 2009

Sachsen-Anhalt: "Kampfhundgesetz macht Probleme

Kommunen klagen über hohe Kosten und zu viel Aufwand - Wesenstests für Hunde gestalten sich schwierig...

...Und die Leinen- und Maulkorbpflicht? Sie gilt laut Gesetz
entgegen landläufiger Meinung nur für Hunde, die schon einmal zugebissen haben, also nicht automatisch für alle Kampfhundrassen...."

-> Vollständiger Artikel: Naumburger Tageblatt 31.07.2009


03. Januar 2009

Sachsen-Anhalt

"Endlich sind Hunde gefährlich

Was Innenminister Holger Hövelmann im neuen Jahr wirklich froh macht

Mitunter ist es auch ein zeitlicher "Kommissar Zufall", der ein Schlaglicht auf die besondere Qualität von Politik in Sachsen-Anhalt wirft: Just in jenen Dezembertagen des abgelaufenen Jahres..."


-> Vollständiger. sehr lesenswerter Artikel bei SuperSonntag Wittenberg


28. November 2008

Sachsen-Anhalt:
"Koalition einigt sich auf Kampfhundegesetz ab März 2009

Versicherungszwang für alle neugeborenen Hunde

Nach jahrelangen Diskussionen bekommt Sachsen-Anhalt als letztes deutsches Bundesland ein Kampfhundegesetz. Der Innenausschuss des Landtages segnete einen entsprechenden Gesetzentwurf gestern in Magdeburg mit den Stimmen der CDU / SPD-Koalition ab, teilten die Fraktionen mit.

Magdeburg ( dpa ). Das Kampfhundegesetz soll nun vom Landtag Mitte Dezember endgültig beschlossen werden und zum 1. März 2009 in Kraft treten. Alle von da an geborenen Hunde werden mit Chips gekennzeichnet, mit einer Haftp ichtversicherung ausgestattet und in einem Register erfasst. Bei Hunden von vier als gefährlich eingestuften Rassen betrifft dies auch alle bereits heute lebenden Tiere, ebenso Hunde anderer Rassen, die schon einmal zugebissen haben..."
->Weiterlesen: Volksstimme 28.11.2008


23. Oktober 2008

Sachsen-Anhalt:
"SPD und CDU einig über Kampfhundegesetz

...CDU und SPD in Sachsen-Anhalt haben sich endgültig auf ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden geeinigt. Das erklärten Vertreter beider Parteien am Donnerstag nach einer Innenausschusssitzung des Landtages. Das Gesetz soll im Dezember im Landtag beschlossen werden und am
1. März 2009 in Kraft treten...

Um Menschen besser vor Beißattacken zu schützen, sieht das Gesetz wie geplant Wesenstests sowie Maulkorb- und Leinenzwang für vier Kampfhunde-Rassen (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, ANM. der Red. ) vor. Zudem sollen alle nach dem 1. März 2009 geborenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und die Daten mit denen des Halters zentral gespeichert werden. Für jeden Hund wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Pflicht. Mit dieser Regelung hat sich die CDU gegenüber der SPD durchgesetzt, die eine zentrale Registratur, Chip- und Haftpflicht-Pflicht nur für gefährliche Hunde verlangte. Neben vier Kampfhunde-Rassen gelten Hunde als gefährlich, wenn sie bereits gebissen haben. Diese Hunde müssen generell registriert und dürfen nur gehalten werden, wenn sie in einen Wesenstest bestehen..."

Weiterlesen: Naumburger Tageblatt 23.10.2008


Sachsen-Anhalt

führt laut eigener Auskunft im Jahr 2005 keine Statistiken.


Archiv:

Landtag Sachsen-Anhalt Informationen zum Hundegesetz-Entwurf 26.03.2008

Pressemitteilung des Landtages Sachsen-Anhalt vom 20.10.2007

Gesetz Entwurf
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
Drs 5/284 (doc)


Gesetzentwurf der SPD vom Landtag abgelehnt (02/05)

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD eines Gesetzes zum Schutz vor den von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren für das Land Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 4/1559)

Gesetzentwurf (SPD) Sachsen-Anhalt (04/04)

Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 12.12.2002 über die Sachsen-Anhalt-Hundeverordnung



02.02.2005

Zum Schutz vor Kampfhunden gibt es vorerst kein Gesetz

SPD-Politiker Bernward Rothe: Koalition ist vor der Lobby eingeknickt

Magdeburg/dpa. Trotz wiederholter Angriffe von Kampfhunden auf Menschen wird es in Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit kein Gesetz zum Schutz vor diesen gefährlichen Tieren geben. Die Regierungsparteien CDU und FDP sowie die PDS lehnten im Innenausschuss des Magdeburger Landtages den Entwurf eines Kampfhunde-Gesetzes der SPD ab. Der Entwurf sah unter anderem Zucht- und Handelsverbote für als gefährlich eingestufte Rassen, eine Sachkundeprüfung für Hundehalter und eine spezielle Haftpflichtversicherung für Hunde vor.

"Die Koalition ist vor der Kampfhunde-Lobby eingeknickt", sagte SPD-Innenexperte Bernward Rothe. Sachsen-Anhalt brauche endlich eine klare gesetzliche Grundlage für den Umgang mit bestimmten Hunderassen und weiteren auffällig gewordenen Hunden, die als gefährlich einzustufen seien. "Mir ist unverständlich, warum gerade diejenigen in der CDU, die sonst immer nach schärferen Gesetzen rufen, hier klein beigeben."

CDU-Innenexperte Jens Kolze sprach von Stimmungsmache: "Hier wollte sich die SPD auf Kosten vieler verantwortungsvoller Hundehalter und Züchter profilieren." Hunde seien nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse, sondern wegen falschen Verhaltens ihrer Halter gefährlich. "Rasselisten, auf denen bestimmte Hundearten als gefährlich eingestuft sind, nutzen wenig." Die derzeitigen Schutzregelungen im Tierschutz- und Polizeirecht sowie in den Kommunen seien ausreichend.

Auch die PDS lehnte den SPD-Vorstoß ab: Zu kompliziert und kaum zu bezahlen, befand PDS-Innenfachmann Matthias Gärtner. Notwendig sei vielmehr, dass gegen verantwortungslose Hundehalter härtere Sanktionen erfolgen. Ähnlich die FDP: "Das Gesetz hätte zusätzliche Bürokratie, aber keine zusätzliche Sicherheit gebracht", sagte Fraktionschef Veit Wolpert.

Der abgelehnte SPD-Entwurf nennt vier Rassen, die als gefährlich einzustufen sind und nicht mehr gezüchtet werden dürfen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Bullterrier. Ähnliche Beschränkungen hatte der frühere Innenminister Manfred Püchel (SPD) bereits per Verordnung erlassen. Diese wurde 2002 aber durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg gekippt.

Quelle: Naumburger Tageblatt


16.12.2002
Auszüge aus dem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 12.12.2002 bei Bull-and-Terrier.de (pdf)

18.12.2002

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 227/02

Magdeburg, den 17. Dezember 2002

Innenminister Jeziorsky zieht sofortige Konsequenzen aus OVG-Urteil zur "Hundeverordnung"

Innenminister Klaus Jeziorsky hat als erste Konsequenz auf das Urteil des OVG zur "Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden" heute einen Erlass an die zuständigen Behörden gesandt, in dem auf die gültige Rechtsgrundlage und die Handlungsmöglichkeiten hingewiesen wird.

Der Minister betonte, dass nach der gerichtlichen Aufhebung der Verordnung das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zur Anwendung komme. Innerhalb dieses Rechtsrahmens können Polizei und zuständige Behörden auch ohne "spezielle Hundeverordnung" handeln, um konkrete Gefahren z. B. durch gefährliche Hunde abzuwehren.

Weiter werde im Ministerium zurzeit geprüft, inwieweit gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen, nachdem das Gericht nun die Verordnung der Vorgängerregierung aufgehoben habe.

Denn das Gericht habe, nach erster Prüfung im Ministerium, keine originär inhaltliche, sondern eine formal begründete Entscheidung getroffen, insoweit das Auflisten von Hunderassen als per se gefährliche Hunde nicht im Rahmen der derzeitigen Verordnung, sondern nur durch eine gesetzliche Grundlage erfolgen könne.

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