Thüringen


keine Rasseliste - Gesetzentwurf mit Rasseliste anhängig

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichten und Halten gefährlicher Hunde (Thüringer Gefahren-Hundeverordnung - ThürGefHuVO) vom 21. März 2000, zuletzt geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung vom 30. September 2003 (ThürStAnz Nr. 47/2003 S.2340)


Thüringen

führt laut eigener Auskunft im Jahr 2005 keine belastbare Statistik.

-> Beissstatistik Thüringen 2009


Aktuell

22. Juni 2010

Update Thüringen

-> Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber stellt Gesetzentwurf vor

erstmals Rasseliste mit den Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, verbunden mit einer Erlaubnispflicht (Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung, Sachkundeprüfung) und Haltungsauflagen (ausbruchssichere Unterbringung, Warnschild, Kennzeichnungspflicht, Leinenpflicht) sowie Kastrationspflicht.

"Ein Maulkorbzwang wurde auf Wunsch des Agrarministeriums aus dem Entwurf gestrichen. Eine Versicherungspflicht für alle Hunde lehnt wiederum das Innenministerium ab. " (Quelle: -> Ostthüringer Zeitung 22.06.2010)

-> Beissstatistik Thüringen 2009


Archiv:


Thüringen bleibt rasselistenfrei (01/04)

Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes an Frau Helga Fleig vom 19. Januar 2004:





siehe:
Aktenzeichen 3 EO 427/02, 3. Senat Thüringer Oberverwaltungsgericht

"Nicht als gefährlich abgestempelt

GRÄFENTONNA. Ihren American Staffordshire Terrier wollte Familie Glöckner in Gräfentonna von der Ordnungsbehörde nicht kampflos allein wegen seiner Rassenzugehörigkeit zum gefährlichen Kampfhund abstempeln lassen. Sie zog vor Gericht und gewann.

Hank ist bekannt in ganz Gräfentonna. Ist er doch für hiesige Breiten ein außergewöhnlicher Hund, ein American Staffordshire Terrier. Diese große Hunderasse wurde vor gut 200 Jahren in den USA als Helfer für die Cowboys - als Bullenbeißer mit kräftigem Kiefer - gezüchtet. Dieses genetische Erbe sollte für den Hund der Familie Glöckner zum Nachteil werden. Die Gemeinde befand, dass es sich um einen Hund mit starkem Aggressionspotenzial handelt, der für den Menschen gefährlich werden kann. Nach den schlimmen Vorfällen mit so genannten Kampfhunden in ganz Deutschland, wobei Menschen zu Schaden gekommen sind, sogar getötet wurden, haben die Ordnungsämter der Kommunen eine gesetzliche Handhabe bekommen, die Gefahr, die von Hunden ausgeht, abzuwehren.

In Thüringen wurde im Frühjahr 2000 die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erlassen. Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) "Fahner Höhe", zu der die Gemeinde Tonna mit ihrem Ortsteil Gräfentonna gehört, meinte nun gegen Hank, den vermeintlichen Kampfhund, vorgehen zu müssen. Zwar war der Hund, der seit 1996 auf dem Grundstück der Familie Glöckner lebt, noch niemals aufgefallen, hatte praktisch keiner Fliege je etwas zu Leide getan, trotzdem fuhr eines Tages der VG-Chef mit dem Kontaktbereichsbeamten im Streifenwagen bei Glöckners vor. "Stellen Sie sich unseren Schreck vor und was das für ein Aufsehen im ganzen Dorf machte", erinnert sich Susanne Glöckner. Der "Kampfhund" soll bei dieser Gelegenheit dem Verwaltungschef zutraulich den Kopf auf den Schoß gelegt haben...

Aber: Glöckners wurden "nach mehreren vergeblichen Anschreiben" mit einem amtlichen Bescheid vom 24. Mai 2002 aufgefordert, für den Hund bis zum 5. Juni 2002 eine Erlaubnis zu beantragen - falls sie dem nicht nachkommen sollten, wurde ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht. Zur Begründung wurde angeführt, es handele sich bei dieser Rasse um eine gefährliche.

Als Beweis für die Gefährlichkeit Hanks wurden auch § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung und § 11 des Tierschutzgesetzes angeführt; dort sei u.a. geschrieben, dass bei dieser Rasse von einem höheren Aggressionspotenzial als bei anderen Hunderassen auszugehen sei. "Ich wollte das meinem lammfrommen Hund, der damals schon neun Jahre alt und damit ein ´gesetzter Herr´ war, nicht antun: umstrittener Wesenstest, Beißkorbzwang. Der hätte die Welt nicht mehr verstanden", begründet Susanne Glöckner ihren Widerstand.

Der Zufall wollte es nun, dass "Frauchen" in der Rechtsanwaltskanzlei Straube & Thiel in Gotha tätig ist und damit die geeigneten Fachleute an der Hand hat. Glöckners legten gegen den Bescheid der VG beim Verwaltungsgericht Weimar
Widerspruch ein u.a. mit dem Antrag, die sofortige Vollziehung auszusetzen.

Das Gericht gab dem statt (TA berichtete): Bescheid rechtswidrig. Aus seiner Rassenzugehörigkeit kann nicht auf die Gefährlichkeit des Hundes geschlossen werden. Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ist auf die konkrete Gefährlichkeit des einzelnen Hundes unabhängig von der Rassenzugehörigkeit abgestellt. Paragrafen aus der Tierschutz-Hundeverordnung und dem Tierschutzesgesetz als Argumente gegen Hank ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten: Das eine Gesetz ist auf die Gefahrenabwehr, das andere auf den Tierschutz abgestellt, d.h. zur Verhinderung der gezielten Zucht und Ausbildung aggressiver Beißer erlassen worden. Die Durchsetzung des Tierschutzgesetz liegt zudem nicht in der Kompetenz der Gemeinden.

Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 18. Juni 2002 legte die VG "Fahner Höhe" Beschwerde ein und beantragte, ihn aufzuheben. Glöckners wiederum beantragten, diese Beschwerde zurückzuweisen. Unweigerlich landete der Kampf um den Kampfhund vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht.

Doch das kam am 27. November 2003 zu keinem anderen Urteil: Die Beschwerde gegen den Beschluss der ersten Instanz ist unbegründet. Sie wird zurückgewiesen. Die VG muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Gut 500 Euro wird dieser Bumerang wohl kosten, hat Rechtsanwalt Mathias Thiel mal kurz überschlagen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in diesem Präzendenzfall ist unanfechtbar.
Rita ROSSMANN
(Aktenzeichen 3 EO 427/02, 3. Senat Thüringer Oberverwaltungsgericht)

19.12.2003

Quelle: Thüringer Allgemeine



Thüringer Allgemeine 26.11.00:

"Keine Rasseliste für Kampfhunde

ERFURT/BONN (TA). Thüringen tritt zwar weiterhin für eine bundesweite Harmonisierung der Vorschriften zu Kampfhunden ein, wird aber keine Rasseliste gefährlicher Hunde aufstellen. Das sagte Innenminister Christian Köckert (CDU) gestern. Die Konferenz der Länder-Innenminister hatte sich gestern nur auf eine Empfehlung einigen können, die stark abweichenden Regelungen in "zentralen Punkten" anzugleichen. Dazu zählt eine einheitliche Definition der Gefährlichkeit von Hunden. Über weitere Punkte wie Haftpflichtversicherung oder Kennzeichnungspflicht soll eine Arbeitsgruppe der Länder beraten.
Geklärt werden sollen ebenfalls klare Hinweise beim Überschreiten der Landesgrenzen, falls dort andere Regeln für den Umgang mit Kampfhunden gelten sollten.
Nach der überwiegenden Ansicht der Experten gäbe es keine natürliche Aggressivität von Hunden, erklärte Köckert. Eindeutig seien die Züchter oder Halter an solchem Verhalten schuld, wenn sie unverantwortlich mit den Tieren umgehen.
Die Thüringer Gefahrenhundeverordnung ohne Rasseliste hat sich nach Meinung des Ministers bewährt und fände ein überwiegend positives Echo. Er schloss jedoch "eventuell nötige Verbesserungen" nicht aus."

  • 2000

  • "Länderbemühungen gescheitert - Einstufung als Kampfhund umstritten - Bundesinnenminister legt Gesetzesentwurf vor

    Frankfurt/Main (AP) Im Kampf gegen gefährliche Hunderassen wird es in absehbarer Zeit keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Bemühungen um eine Einigung unter den Bundesländern seien gescheitert, sagte ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Innenministeriums der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». Das Ministerium sollte im Auftrag der Innenministerkonferenz Vorschläge zur Vereinheitlichung der Gesetzgebung ausarbeiten. Dies sei jedoch am Einstimmigkeitsprinzip innerhalb der Konferenz gescheitert.
    Umstritten ist bei den Ländern eine generelle Einstufung bestimmter Rassen als Kampfhunde. Der Innenausschuss des Thüringer Landtages sprach sich in dieser Woche einstimmig gegen ein solches Vorgehen aus, das juristisch anfechtbar sei, weil das Einordnen in eine bestimmte Rasse nicht immer möglich sei. Zudem habe sich nach Auskunft der Abgeordneten gezeigt, dass 80 Prozent aller Attacken von Mischlingshunden ausgingen.
    Einige Länder haben dagegen nach dem tödlichen Kampfhundangriff auf einen sechsjährigen Hamburger Jungen Ende Juni ein Zucht- und Handelsverbot für vermeintlich gefährliche Hunderassen erlassen.
    Das Bundesinnenministerium hat der Zeitung zufolge bereits Mitte Juli einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vorgelegt. Mit der parlamentarischen Beratung solle nächste Woche begonnen werden. Der Entwurf sehe auf Bundesebene ein Einfuhrverbot für drei Rassen und ein Zuchtverbot für Hunde vor, bei denen mit der Zucht erblich bedingte Aggressionen verstärkt würden.
    «Der Kampf gegen gefährliche Hunde ist aber in erster Linie Aufgabe der Länder», sagte eine Ministeriumssprecherin. Der Bund könne Gesetze und Verordnungen der Länder lediglich «sinnvoll ergänzen».

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